• Tipps bei einem Überschwemmungsschaden

    Ihr Heim steht nach starken Regenfällen unter Wasser?

    Wir sind für Sie da!

Überschwemmungsschaden Tipps zum Ablauf
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos der gesam­ten Über­schwemm­ung auf dem ver­sich­er­ten Grund­stück sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen von den Stellen, an denen das Wasser ein­ge­drung­en ist (z.B. an den Keller­fenstern).

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos der gesam­ten Über­schwemm­ung auf dem ver­sich­er­ten Grund­stück sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen von den Stellen, an denen das Wasser ein­ge­drung­en ist (z.B. an den Keller­fenstern).
Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Verschlie­ßen Sie die Wasser­ein­tritts­stellen und sichern Sie das Ge­bäude.
  • Schöpfen oder pumpen Sie das Wasser (z.B. mit Tauch­pumpen) ab.
  • Wie in Ihrem Ver­trag ver­ein­bart, müssen Sie den Scha­den so weit wie mög­lich min­dern.
  • Ist der Versicher­ungs­schutz ge­klärt, helfen wir Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­ordi­nier­en die Trock­nung mit unseren bundes­wei­ten Part­nern.

 

Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Verschlie­ßen Sie die Wasser­ein­tritts­stellen und sichern Sie das Ge­bäude.
  • Schöpfen oder pumpen Sie das Wasser (z.B. mit Tauch­pumpen) ab.
  • Wie in Ihrem Ver­trag ver­ein­bart, müssen Sie den Scha­den so weit wie mög­lich min­dern.
  • Ist der Versicher­ungs­schutz ge­klärt, helfen wir Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­ordi­nier­en die Trock­nung mit unseren bundes­wei­ten Part­nern.

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Leitungswasser-Haftpflichtschaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

+49 89 6236-6236

International

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@vkb.de mit Angabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­nummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Eine Aufstellung aller beschädig­­ten Gegen­­­stände.
  • Kosten­vor­­­an­­­schläge zur Behe­­­bung des Schadens.
  • Eine Aufstell­­­ung der Eigen­­­leistung, mit An­­­gabe der getätig­­­ten Arbeiten und der benötig­­­ten Stunden pro Person, sowie Rechnungs­­­kopien für etwaige Materialien.

Bei beschädig­­tem Haus­­rat benö­­tigen wir:

  • Angaben zu Her­­steller und Typ,
  • Anschaffungs­­preis,
  • Anschaffungs­­rechnungen in Kopie (falls vor­­handen) sowie
  • Fotos aller beschädig­­ten Sachen.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­­gaben und Unter­­­­­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­­gabe der Schaden- oder Ver­sicher­­­­ungs­­nummer.
Fragen
  • Eine Aufstellung aller beschädig­­ten Gegen­­­stände.
  • Kosten­vor­­­an­­­schläge zur Behe­­­bung des Schadens.
  • Eine Aufstell­­­ung der Eigen­­­leistung, mit An­­­gabe der getätig­­­ten Arbeiten und der benötig­­­ten Stunden pro Person, sowie Rechnungs­­­kopien für etwaige Materialien.

Bei beschädig­­tem Haus­­rat benö­­tigen wir:

  • Angaben zu Her­­steller und Typ,
  • Anschaffungs­­preis,
  • Anschaffungs­­rechnungen in Kopie (falls vor­­handen) sowie
  • Fotos aller beschädig­­ten Sachen.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­­gaben und Unter­­­­­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­­gabe der Schaden- oder Ver­sicher­­­­ungs­­nummer.

 

Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

International: +49 89 6236-6236

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Info Rechtshinweis

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

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Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten