• Tipps bei einem Feuer-, Blitz- und Überspannungsschaden

    Es hat gebrannt, was nun?

    Wir sind für Sie da!

Feuerschaden Tipps zum Ablauf
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­en­en Räume.
  • Bitte senden Sie uns eben­falls Fotos des Brand­ent­steh­ungs­ortes und teilen Sie uns die ver­meint­liche Brand­ur­sache mit.

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­en­en Räume.
  • Bitte senden Sie uns eben­falls Fotos des Brand­ent­steh­ungs­ortes und teilen Sie uns die ver­meint­liche Brand­ur­sache mit.

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Bei größeren Brand­schäden be­auf­tragen wir sofort einen Sach­ver­stän­digen, um Sie zu unter­stützen!

Feuerschaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich: Lag eine offene Flammen­bil­dung vor? Wie wurde ge­löscht? Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 800 6236-6236

International: +49 89 6236-6236

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@vkb.de mit Angabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­nummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

Prüfung des Schadens
  • Eine Aufstellung aller beschädigten Gegenstände.
  • Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens.
  • Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien.
  • Bei beschädig­tem Haus­rat benö­tigen wir: Angaben zu Her­steller und Typ, An­schaff­ungs­preis, An­schaff­ungs­rech­nungen in Kopie (falls vor­handen) sowie Fotos aller beschä­digten Sachen.
  • Bitte bewahren Sie die mög­licher­weise brand­ur­säch­lichen Ge­räte (z.B. Toaster, Trockner) auf und infor­mieren Sie uns.
  • Teilen Sie uns bitte gegebenenfalls das poli­zei­liche Akten­zeichen mit.
  • Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unterlagen am besten online an schaden@vkb.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer.
  • Wir helfen Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­or­di­nieren die Trock­nung mit unseren bundes­weiten Partnern.

Gibt es einen weiteren Schaden­ver­ursacher?

  • Teilen Sie uns bitte alle vor­lie­gen­den Kontakt­daten des Schaden­ver­ur­sach­ers mit (Namen, An­schrift, Tele­fon­nummer, E-Mail). Mit diesen An­gaben können wir gege­ben­en­falls Ihre Schaden­auf­wände min­dern.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Eine Aufstellung aller beschädigten Gegenstände.
  • Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens.
  • Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien.
  • Bei beschädig­tem Haus­rat benö­tigen wir: Angaben zu Her­steller und Typ, An­schaff­ungs­preis, An­schaff­ungs­rech­nungen in Kopie (falls vor­handen) sowie Fotos aller beschä­digten Sachen.
  • Bitte bewahren Sie die mög­licher­weise brand­ur­säch­lichen Ge­räte (z.B. Toaster, Trockner) auf und infor­mieren Sie uns.
  • Teilen Sie uns bitte gegebenenfalls das poli­zei­liche Akten­zeichen mit.
  • Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unterlagen am besten online an schaden@vkb.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer.
  • Wir helfen Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­or­di­nieren die Trock­nung mit unseren bundes­weiten Partnern.

Gibt es einen weiteren Schaden­ver­ursacher?

  • Teilen Sie uns bitte alle vor­lie­gen­den Kontakt­daten des Schaden­ver­ur­sach­ers mit (Namen, An­schrift, Tele­fon­nummer, E-Mail). Mit diesen An­gaben können wir gege­ben­en­falls Ihre Schaden­auf­wände min­dern.
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

International: +49 89 6236-6236

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Info Rechtshinweis

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

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Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten