• Tipps bei einem Haftpflicht-Leitungswasserschaden

    Alles steht unter Wasser, was tun?

    Wir sind für Sie da!

Leitungswasserschaden
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Wasser­scha­dens sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Detail­auf­nahmen der konk­reten Schaden­ur­sache und bewahr­en Sie diese, so­weit mög­lich, auf (z.B. defek­tes Rohr).
 
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Wasser­scha­dens sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­enen Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Detail­auf­nahmen der konk­reten Schaden­ur­sache und bewahr­en Sie diese, so­weit mög­lich, auf (z.B. defek­tes Rohr).
Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Verschließen Sie die Wasser­aus­tritt­sstelle und schöpfen oder pumpen Sie das Wasser so gut wie mög­lich ab.
  • Wie in Ihrem Ver­trag ver­ein­bart, müssen Sie den Schaden so weit wie mög­lich mindern.
  • Wir helfen Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­ordi­nieren die Trock­nung mit unseren bundes­weiten Partnern.
Sofortmaßnahmen
Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:
  • Verschließen Sie die Wasser­aus­tritt­sstelle und schöpfen oder pumpen Sie das Wasser so gut wie mög­lich ab.
  • Wie in Ihrem Ver­trag ver­ein­bart, müssen Sie den Schaden so weit wie mög­lich mindern.
  • Wir helfen Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­ordi­nieren die Trock­nung mit unseren bundes­weiten Partnern.
 

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Leitungswasser-Haftpflichtschaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

+49 89 6236-6236

International

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@vkb.de mit Angabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­nummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Eine Auf­­­stell­ung aller beschä­dig­­­ten Gegen­­­stände.
  • Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens.
  • Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien.
  • Bei beschädig­tem Haus­­­rat benö­­­tigen wir: An­­­gaben zu Her­steller und Typ, An­schaff­­­ungs­­­preis, An­schaff­­­ungs­­­rech­nungen in Kopie (falls vor­­­handen) sowie Fotos aller be­schä­­­dig­ten Sachen.
  • Zudem benötigen wir einen Nachweis der Schadenursache von einem Fachmann.
  • Bewahren Sie schaden­­­ur­säch­­­liche Teile (z.B. gebroch­ene Ven­tile) und Ge­räte (z.B. Wasser­­­auf­­­be­reiter) auf und infor­­mieren Sie uns.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­gaben und Unter­­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­­gabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­­nummer.

Weitere wichtige Angaben:

  • Gibt es einen weiteren Schadenverursacher? Teilen Sie uns bitte alle vorliegenden Kontaktdaten des Schadenverursachers mit (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail).
  • Ist das Gebäude vermietet oder gemietet? Teilen Sie uns bitte die Kontaktdaten des Mieters/Vermieters (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) und, falls vorhanden, die Vertragsnummer der Hausrat- oder Gebäudeversicherung mit.
  • Mit diesen Angaben können wir gegebenenfalls Ihre Schadenaufwände mindern.
Fragen
  • Eine Auf­­­stell­ung aller beschä­dig­­­ten Gegen­­­stände.
  • Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens.
  • Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien.
  • Bei beschädig­tem Haus­­­rat benö­­­tigen wir: An­­­gaben zu Her­steller und Typ, An­schaff­­­ungs­­­preis, An­schaff­­­ungs­­­rech­nungen in Kopie (falls vor­­­handen) sowie Fotos aller be­schä­­­dig­ten Sachen.
  • Zudem benötigen wir einen Nachweis der Schadenursache von einem Fachmann.
  • Bewahren Sie schaden­­­ur­säch­­­liche Teile (z.B. gebroch­ene Ven­tile) und Ge­räte (z.B. Wasser­­­auf­­­be­reiter) auf und infor­­mieren Sie uns.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­­gaben und Unter­­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­­gabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­­nummer.
Weitere wichtige Angaben:
  • Gibt es einen weiteren Schadenverursacher? Teilen Sie uns bitte alle vorliegenden Kontaktdaten des Schadenverursachers mit (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail).
  • Ist das Gebäude vermietet oder gemietet? Teilen Sie uns bitte die Kontaktdaten des Mieters/Vermieters (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) und, falls vorhanden, die Vertragsnummer der Hausrat- oder Gebäudeversicherung mit.
  • Mit diesen Angaben können wir gegebenenfalls Ihre Schadenaufwände mindern.
 
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

International: +49 89 6236-6236

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Info Rechtshinweis

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

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Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten