• Tipps bei einem Einbruch-Diebstahlschaden

    Hilfe! Bei mir wurde eingebrochen!

    Wir sind für Sie da!

Einbruch-Diebstahlschaden Tipps zum Ablauf
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller betroff­en­en Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen aller Ein­bruchs­spuren in der Über­sicht sowie im Detail.

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller betroff­en­en Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen aller Ein­bruchs­spuren in der Über­sicht sowie im Detail.
Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Sichern Sie das Ge­bäude, um einen wei­ter­en Ein­bruch zu ver­hindern.
  • Führen Sie Not­repa­ra­turen durch, um die Gebäude­öff­nung­en ordent­lich zu ver­schließen.
  • Setzen Sie sich gege­ben­en­falls mit dem Haus­meister oder der Haus­ver­wal­tung in Ver­bind­ung.

 

Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Sichern Sie das Ge­bäude, um einen wei­ter­en Ein­bruch zu ver­hindern.
  • Führen Sie Not­repa­ra­turen durch, um die Gebäude­öff­nung­en ordent­lich zu ver­schließen.
  • Setzen Sie sich gege­ben­en­falls mit dem Haus­meister oder der Haus­ver­wal­tung in Ver­bind­ung.

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Einbruch-Diebstahlschaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 800 6236-6236

International: +49 89 6236-6236

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vorlie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung anhängen oder an schaden@vkb.de mit Angabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­­nummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

Prüfung des Schadens
  • Für den Gebäude­schaden: einen Kosten­vor­anschlag zur Behe­bung des Schadens sowie aus­sage­kräftige Schaden­fotos.
  • Für den Dieb­stahl­­schaden: eine Auf­stell­­ung aller gestohl­­enen Sachen, Anschaff­ungs­­rechnungen in Kopie sowie Fotos, auf denen die Sachen zu sehen sind (z.B. Familien­­fotos).
  • Teilen Sie uns das poli­zei­­liche Akten­­zeichen zur Anfor­der­ung der Ermitt­lungs­akte mit. Leider kann es einige Zeit dauern, bis uns diese vor­­liegt. Ist der Täter be­kannt oder haben Sie eine Ver­­mu­­tung, dann teilen Sie dies bitte der Poli­zei und uns mit.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­gaben und Unter­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Für den Gebäude­schaden: einen Kosten­vor­anschlag zur Behe­bung des Schadens sowie aus­sage­kräftige Schaden­fotos.
  • Für den Dieb­stahl­­schaden: eine Auf­stell­­ung aller gestohl­­enen Sachen, Anschaff­ungs­­rechnungen in Kopie sowie Fotos, auf denen die Sachen zu sehen sind (z.B. Familien­­fotos).
  • Teilen Sie uns das poli­zei­­liche Akten­­zeichen zur Anfor­der­ung der Ermitt­lungs­akte mit. Leider kann es einige Zeit dauern, bis uns diese vor­­liegt. Ist der Täter be­kannt oder haben Sie eine Ver­­mu­­tung, dann teilen Sie dies bitte der Poli­zei und uns mit.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­gaben und Unter­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

International: +49 89 6236-6236

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Info Rechtshinweis

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

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Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten