• 1-Euro-Anwartschaft für Studenten

    1-Euro-Anwartschaft für Studenten auf Lehramt

    Bereits heute für später vorsorgen.

    BeihilfeOption: Der einfache Einstieg in Ihre private Krankenversicherung.

Studenten, die eine Beamten­laufbahn anstreben – mit dem Ziel Lehramt

Sie sind Student oder Absolvent einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Gesamthochschule) und Ihr Berufsziel ist eine Beamtenlaufbahn als Lehrer. Nach Beendigung Ihres Studiums und Ihrem Wechsel in die Beamtenlaufbahn haben Sie Anspruch auf Beihilfe.

  • Mit unserer Anwartschaft BeihilfeOption können Sie Ihren heutigen Gesundheitszustand einfrieren und als Basis für Ihre beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung von morgen festlegen.
  • Alle auftretenden Krankheiten und Unfallfolgen haben keine Auswirkungen auf Ihren künftigen privaten Krankenversicherungsschutz.

BeihilfeOption

1,00 €
monatlicher Beitrag

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monatlicher Beitrag

Häufig gestellte Fragen & weitere Informationen

Können zu der BeihilfeOption weitere Tarife abgeschlossen werden?
  • Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter (089) 21 60-88 88 oder schreiben Sie uns service@vkb.de.

    Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter (089) 21 60-88 88 oder schreiben Sie uns service@vkb.de.

Wann endet der Tarif BeihilfeOption?
  • Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit.

    Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit.

Wann muss die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife beantragt werden?
  • Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

    Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

Gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?
  • Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

    Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

Gelten bei der Umstellung Wartezeiten?
  • Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)

    Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)

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Hier können Sie sich die Tarif-Informationen zu BeihilfeOption als PDF herunterladen:

Tarif BeihilfeOption (PDF)

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