Heilfürsorge vom Dienstherrn
Während Ihrer Zeit als Feuerwehrmann oder Soldat haben Sie in der Regel Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Das bedeutet, dass ihr Dienstherr im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung übernimmt. Feuerwehrleute haben in vielen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe. Soldaten haben Anspruch auf truppenärztliche Versorgung im Rahmen der freien Heilfürsorge.
Sichern Sie Ihren Gesundheitszustand mit BeihilfeOption
Soldaten der Bundeswehr erhalten Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Familienangehörige von Berufs- und Zeitsoldaten haben Anspruch auf Beihilfe und können sich privat versichern. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst haben ehemalige Soldaten ebenfalls einen Beihilfeanspruch und sichern die Restkosten mit einer Privaten Krankenversicherung ab.
Da der Zugang zur Privaten Krankenversicherung nur mit einer Gesundheitsprüfung möglich ist, sollten Soldaten so früh wie möglich eine Anwartschaft abschließen.
Für die Private Krankenversicherung besteht kein Annahmezwang. Deshalb kann es passieren, dass ehemalige Soldaten mit Vorerkrankungen, die keine Anwartschaftsversicherung haben, nur mit hohen Risikozuschlägen aufgenommen werden oder ganz abgelehnt werden.
Deswegen sollten Sie rechtzeitig vorsorgen: Sichern Sie jetzt Ihren Gesundheitszustand mit der Anwartschaft BeihilfeOption.
Häufig gestellte Fragen & weitere Informationen
- Können zu der BeihilfeOption weitere Tarife abgeschlossen werden?
-
-
- Welche Regelungen gelten für die private Pflegepflichtversicherung?
-
-
- Wann endet der Tarif BeihilfeOption?
-
-
- Wann muss die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife beantragt werden?
-
-
- Gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?
-
-
- Gelten bei der Umstellung Wartezeiten?
-
-
- Was passiert, wenn ich als Heilfürsorgeberechtigte aus dem öffentlichen Dienst ausscheide und in der GKV pflichtversichert werde?
-
-