Heilfürsorge vom Dienstherrn
Während Ihrer Ausbildung zum Polizisten haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge. Das bedeutet, dass Ihr Dienstherr im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung vollständig übernimmt. Entscheiden Sie sich nach Ausbildungsende für eine Beamtenlaufbahn, endet zumeist die Heilfürsorge und es beginnt der Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn.
Unabhängig davon, ob Sie bereits nach der Ausbildung oder erst später beihilfeberechtigt sind, sollten Sie rechtzeitig – also bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung – vorsorgen: Sichern Sie jetzt Ihren Gesundheitszustand mit BeihilfeOption.