• 1-Euro-Anwartschaft für Polizisten

    1-Euro-Anwartschaft für Polizisten

    Bereits heute für später vorsorgen.

    BeihilfeOption: Der einfache Einstieg in Ihre private Krankenversicherung.

Heilfürsorge vom Dienstherrn

Während Ihrer Ausbildung zum Polizisten haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge. Das bedeutet, dass Ihr Dienstherr im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung vollständig übernimmt. Entscheiden Sie sich nach Ausbildungsende für eine Beamtenlaufbahn, endet zumeist die Heilfürsorge und es beginnt der Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn.

Unabhängig davon, ob Sie bereits nach der Ausbildung oder erst später beihilfeberechtigt sind, sollten Sie rechtzeitig – also bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung – vorsorgen: Sichern Sie jetzt Ihren Gesundheitszustand mit BeihilfeOption.

BeihilfeOption

1,00 €
monatlicher Beitrag

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Häufig gestellte Fragen & weitere Informationen

Können zu der BeihilfeOption weitere Tarife abgeschlossen werden?
  • Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter (089) 21 60-88 88 oder schreiben Sie uns service@vkb.de.

    Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter (089) 21 60-88 88 oder schreiben Sie uns service@vkb.de.

Welche Regelungen gelten für die private Pflegepflichtversicherung?
  • Für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute) besteht Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung. Diese Personen benötigen ab Beginn eine private Pflegepflichtversicherung nach Tarif PVB.

    Für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute) besteht Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung. Diese Personen benötigen ab Beginn eine private Pflegepflichtversicherung nach Tarif PVB.

Wann endet der Tarif BeihilfeOption?
  • Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit.

    Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit.

Wann muss die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife beantragt werden?
  • Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

    Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

Gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?
  • Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

    Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

Gelten bei der Umstellung Wartezeiten?
  • Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)

    Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)

Was passiert, wenn ich als Heilfürsorgeberechtigte aus dem öffentlichen Dienst ausscheide und in der GKV pflichtversichert werde?
  • Dadurch entfällt die Versicherungsfähigkeit im Tarif BeihilfeOption und der Tarif endet. Sie können in diesem Fall jedoch - mit Risikoprüfung - in GKV-Zusatztarife umstellen. 

    Dadurch entfällt die Versicherungsfähigkeit im Tarif BeihilfeOption und der Tarif endet. Sie können in diesem Fall jedoch - mit Risikoprüfung - in GKV-Zusatztarife umstellen. 

Downloads

Hier können Sie sich die Tarif-Informationen zu BeihilfeOption als PDF herunterladen:

Tarif BeihilfeOption (PDF)

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