• aber sicher! Geschichten, die das Leben schreibt. Mit lohnenden Tipps rund um Ihre Sicherheit: jetzt im Online-Magazin!
  • Haus und Wohnen | Umzug & Mietvertrag | Titelbild

Umzug: Auch die Versicherung zieht mit

Entspannt in die neuen vier Wände

Wie gelingt der Umzug reibungslos? Worauf ist beim Mietvertrag zu achten? Und wie steht es um die Hausratversicherung beim Wohnungswechsel? Hier finden Sie Tipps und Informationen rund um Umzug und Versicherung.

Die Deutschen sind ein mobiles Volk. Rund 8,4 Millionen Menschen ziehen jährlich um, 85 Prozent von ihnen in Eigenregie. Doch bevor es dazu kommt, muss zunächst eine neue Wohnung gefunden und der Mietvertrag unterschrieben werden. Damit es später kein böses Erwachen gibt, lesen Sie den neuen Mietvertrag in Ruhe durch. Denn auch bei der schönsten Wohnung sollten Sie sich über Nebenkosten, Staffelmiete, Winterdienst oder Haustierverbot informieren. Ein gründlicher Check der Wohnung auf eventuelle Mängel lohnt sich ebenfalls: Schriftlich dokumentiert, schützt Sie die Liste später vor möglichem Ärger mit dem Vermieter.

Worauf Sie beim Mietvertrag achten sollten

Form: Bei schriftlichen Mietverträgen handelt es sich meist um einen Standardtext, der die jeweiligen Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter regelt. Mündliche Verträge sind zwar selten, aber ebenfalls gültig. Wichtig hierbei: Es muss klar definiert sein, um welche Wohnung es sich handelt, wie hoch die Miete ist und wann das Mietverhältnis beginnt. Ist darüber hinaus nichts weiter vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Vertragsparteien: Der Vertrag enthält Informationen über Vermieter und Mieter des Objekts. Alle volljährigen Personen, die in die Wohnung ziehen, sollten auch als Mieter eingetragen werden.
Befristung: In der Regel werden Mietverträge ohne Ablaufdatum geschlossen. Es gibt jedoch auch befristete Formen, bei denen der Auszugstermin von vornherein feststeht. Davor dürfen beide Seiten das Mietverhältnis nur aus schwerwiegenden Gründen fristlos kündigen. Die Befristung eines Mietvertrags ist auch nur in bestimmten Fällen erlaubt, der jeweilige Grund muss im Mietvertrag stehen – etwa, dass der Vermieter die Immobilie in absehbarer Zeit selbst, für Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts nutzen möchte. Ist geplant, die Wohnung oder das Haus abzureißen oder umfassend umzubauen, ist ebenfalls eine Befristung möglich. Dies gilt auch, wenn die Immobilie später als Dienstwohnung genutzt werden soll.
Wohnungsgröße: Für Mieter kann diese Information wichtig werden. Ist die tatsächliche Wohnfläche kleiner als im Vertrag angegeben, haben Mieter laut Deutschem Mieterbund das Recht, die Wohnung fristlos zu kündigen und zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Die Flächenabweichung muss dafür allerdings mehr als zehn Prozent betragen. Was darunterliegt, ist zu tolerieren.
Kaution: Sie dient dem Vermieter als finanzielle Sicherheit und darf höchstens drei monatliche Kaltmieten betragen. Die Höhe der Kaution sollte im Mietvertrag angegeben sein.
Nebenkosten: Werden die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt, müssen sie explizit im Mietvertrag genannt werden. Andernfalls gelten die Nebenkosten als mit der Miete abgegolten.
Hausordnung: Sie regelt das Zusammenleben der Mieter untereinander. Soweit die Hausordnung aber kein Bestandteil des Mietvertrags ist, darf sie den Mietern keine Pflichten auferlegen, die über die Vereinbarungen im Vertrag hinausgehen.

Ihre Umzugs-Checkliste

Ganz gleich, ob Sie den Wohnungswechsel allein organisieren oder ein Umzugsunternehmen beauftragen – rechtzeitiges Planen spart Zeit und schont die Nerven. Schließlich gibt es weit mehr zu tun, als Möbel, Kartons und Zimmerpflanzen zu verpacken und zu transportieren. Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Ihren Umzug strukturiert und erleichtert.
Vorbereitung:
  • Kündigen Sie fristgerecht und schriftlich Ihre alte Wohnung – jedoch erst, nachdem Sie den neuen Mietvertrag unterschrieben haben.
  • Ein Umzug ist die ideale Gelegenheit zum Ausmisten. Entrümpeln Sie Wohnung, Keller, Garage und Dachboden und trennen Sie sich von Dingen, die Sie nicht mehr brauchen. So kommen Sie ohne unnötigen Ballast im neuen Zuhause an.
  • Prüfen Sie Ihren alten Mietvertrag und planen Sie genügend Zeit für eventuell anfallende Verpflichtungen wie Renovieren, Kleinreparaturen oder Endreinigung ein.
  • Vereinbaren Sie Übergabetermine für die alte und die neue Wohnung und vermessen Sie schon jetzt die Transportwege (Türen, Treppenhaus, Fahrstuhl).
  • Ein Umzug dauert nicht nur einen Tag: Reichen Sie daher rechtzeitig Urlaub ein. Klären Sie vorab bei Ihrem Arbeitgeber, ob er für einen Umzug Sonderurlaub gewährt. Anspruch darauf haben Sie zwar nur, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen. Viele Arbeitgeber zeigen sich aber auch bei einem privaten Wohnungswechsel kulant.
  • Informieren Sie Banken, Versicherungen, Arbeitgeber etc. über Ihren Umzug.
  • Buchen Sie circa acht Wochen vorher ein Umzugsunternehmen oder alternativ einen Transporter.
  • Setzen Sie auf Umzugshelfer aus Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis? Informieren Sie alle frühzeitig über den geplanten Umzugstermin.
  • Bei einem Umzug kann es sich lohnen, den Energieversorger zu wechseln. Im Internet können Sie ganz einfach die Konditionen von Strom- und Gasanbietern vergleichen und direkt umsteigen.
  • Beantragen Sie spätestens zwei Wochen im Voraus eine Halteverbotszone vor der alten und vor der neuen Wohnung.
  • Besorgen Sie ausreichend Umzugskartons, Müllsäcke, Decken zum Schutz der Möbel, eventuell auch Tragegurte und eine Sackkarre.
  • Erstellen Sie eine Liste mit dem gesamten Umzugsgut und beschriften Sie die Kisten entsprechend der Räume, das erleichtert später das Auspacken.
Ein Tag vor dem Umzug:
  • Besorgen Sie alle nötigen Schlüssel (für Einfahrten, Aufzüge etc.) und heben Sie etwas Bargeld ab. Denken Sie auch an die Verpflegung der Umzugshelfer.
  • Decken Sie die Böden in der alten Wohnung ab und kleben Sie Schränke und Schubladen zu.
  • Decken Sie die Böden in der alten Wohnung ab und kleben Sie Schränke und Schubladen zu.
  • Tauen Sie den Kühlschrank ab und gießen noch einmal die Pflanzen, bevor Sie sie umzugssicher verpacken.
Am Tag des Umzugs:
  • Weisen Sie Ihre Umzugshelfer ein. Klar verteilte Aufgaben erleichtern allen die Arbeit.
  • Bringen Sie zuerst die Möbel in die neue Wohnung, danach alle Umzugskartons.
  • Überprüfen Sie, ob in der alten Wohnung nichts vergessen wurde und reinigen sie abschließend.
  • Leeren Sie den Briefkasten und montieren die Namensschilder ab.
  • Begehen Sie die alte Wohnung noch einmal mit dem Vermieter. Lassen Sie sich dabei das Übergabeprotokoll unterschreiben, besprechen Sie die Kautionsrückgabe und geben die Schlüssel zurück.

Rechtzeitig an- und ummelden

Neben den praktischen Dingen gehört zu einem Umzug auch der ungeliebte Papierkram. Und auch hier ist eine gute Vorbereitung das beste Mittel, um alles stressfrei und fristgerecht zu erledigen. Wir empfehlen Ihnen eine Mappe, in der Sie umzugsrelevante Dokumente, Termine, Adressen und Telefonnummern aufbewahren. Melden Sie rechtzeitig, am besten vier Wochen vor dem Umzug, Telefon und Internet um. Wechseln Sie den Wohnort, müssen Sie auch Ihr Auto ummelden. Dabei trägt die für den neuen Wohnort zuständige Zulassungsbehörde Ihre neue Adresse in die Fahrzeugpapiere ein. Einige Stellen bieten dafür sogar einen Online-Service an. Neue Nummernschilder brauchen Sie aber nicht unbedingt: Seit 2015 dürfen Autofahrer ihr Kennzeichen behalten – selbst dann, wenn sie in einen anderen Landkreis ziehen. Am Tag Ihres Umzugs sollten Sie noch die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser in der alten und in der neuen Wohnung ablesen und sie zeitnah den jeweiligen Versorgungswerken melden. Damit nach Ihrem Umzug keine Briefe verloren gehen, können Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Wichtig ist auch der rechtzeitige Gang zum Ortsamt: Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollten Sie sich innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug ummelden. Dieser Zeitraum kann allerdings von Stadt zu Stadt variieren, informieren Sie sich deshalb rechtzeitig.

Nach dem Umzug weiterhin gut versichert?

Auch Banken und Versicherungsträger benötigen Ihre neue Anschrift. Und nicht nur das: Damit Ihr Hausstand bei einem möglichen Schadensfall auch in der neuen Wohnung ausreichend versichert ist, empfehlen wir, Ihre Hausratversicherung an die neue Wohnsituation anzupassen: Vielleicht ist Ihr neues Zuhause größer als das alte oder Sie haben nun eine wertvollere Einrichtung? Dann teilen Sie dies Ihrer Versicherung mit. Tipp: Die Hausratversicherung der Versicherungskammer Bayern zieht mit Ihnen um. Sie sind somit für drei Monate gleichzeitig in Ihrer alten und in Ihrer neuen Wohnung versichert. So bleibt Ihnen erst einmal Zeit, sich in Ruhe einzuleben und die neuen vier Wände zu genießen. Und damit das auch in Zukunft so bleiben kann, empfiehlt sich der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz. Sollte es unerwartet zu Konflikten mit dem Vermieter oder den Nachbarn kommen, wissen Sie Ihr Recht auf der sicheren Seite.

Alle dreieinhalb Minuten findet in Deutschland ein Einbruch statt. Wir erklären, wie Diebe am häufigsten vorgehen, und geben Tipps, wie sich Wohnungseinbrüche vermeiden lassen.

Mehr erfahren