Ein einziges heftiges Unwetter kann genügen – und Ihr Haus ist nicht mehr bewohnbar. Mit unserer flexiblen Wohngebäude­versicherung sichern Sie Ihr Haus und Grund­stück indivi­duell nach Ihren Bedürfnissen ab.

Wählen Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen. Sie bestimmen selbst, welche Risiken Sie versichern. Fühlen Sie sich sicher und wohl in Ihrem Zuhause – mit dem Schutzschirm der Versicherungskammer Bayern.

Für wen eignet sich eine Wohngebäudeversicherung?

Eigentümer von freistehenden Einfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Doppelhaushälften
Alle Hausbesitzer sollten eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzende. Denn extreme Wetterereignisse wie Hochwasser und Stürme treten immer öfter auf – mit Folgen für Wohngebäude und die Natur.

Wohngebäudeversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

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Individuelle, bedarfsgerechte Absicherung - für jedes Haus
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Zusätzlicher Versicherungsschutz für Elementarschäden: Aufgrund von Un­wetter­er­eig­nis­sen, ein immer wichtiger werdender Bau­stein.
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Wählen Sie aus fünf in­di­vi­duell an­passba­ren Bau­stei­nen – ganz nach Ihren Be­dürf­nis­sen.
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Unser GebäudeSchadenService: Wir kümmern uns um die Handwerkervermittlung, übernehmen Kosten für Rauch- und Rußschäden und sorgen für fachkun­dige Gutachten im Schadensfall.
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Maximale finanzielle Sicherheit: Sorgt für Ihre Entlastung bei Reparaturkosten im Schadensfall.
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Schadenfreiheits-Bonus: Sparen Sie bis zu 20 Prozent bei schadenfreiem Verlauf.

Ist Ihr Zuhause in Gefahr?

Extreme Wetterereignisse treten immer häufiger auf und in den letzten drei Jahren haben Unwetter so hohe Schäden verursacht wie noch nie. Sturm, Hagel und vor allem Starkregenereignisse nehmen zu und selbst vermeintlich sichere Gegenden sind inzwischen gefährdet. Möchten Sie wissen, ob Ihr Gebäude in einem gefährdeten Gebiet liegt?

Mit unserem hausnummer-genauen Risiko-Check wissen Sie sofort wie hoch die Gefährdung durch Unwetter & Starkregen in Ihrer Region ist.

Welcher Tarif passt zu mir?

Unsere Empfehlung
Kernschutz
Kernschutz & Ergänzungsschutz
Leistungsdetails
Schäden durch Feuer, z.B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Seng- und Schmorschäden, Rauch- und Rußschäden, „Blindgängerschäden“
Icon Ja
Icon Ja
Schäden durch Leitungswasser (Nässeschäden und Rohrbrüche)
Icon Ja
Icon Ja
Sturm- und Hagelschäden
Icon Ja
Icon Ja
Weitere Elementargefahren, z.B. durch Überschwemmung, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
Icon Ja
Icon Ja
20% Schadenfreiheitsbonus - wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren keinen Vorschaden hatten
Icon Ja
Icon Ja
Hotelkosten bis 200 € / Tag für 200 Tage
Icon Ja
Icon Ja
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Icon Ja
Icon Ja
Bewegungs- und Schutzkosten
Icon Ja
Icon Ja
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
Icon Ja
Icon Ja
Kosten für provisorische Maßnahmen
Icon Ja
Icon Ja
Kosten für die Dekontamination von Erdreich
Icon Ja
Icon Ja
Rückreisekosten auf Urlaubs- und Dienstreisen (wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt)
Icon Ja
Icon Ja
Mehrkosten durch umweltfreundliche Baustoffe (wenn der Schaden 20.000 € übersteigt)
Icon Ja
Icon Ja
Mietausfall/Mietwert von Wohnräumen
Icon Ja
Icon Ja
Sondergefahren, zB. böswillige Beschädigungen durch Dritte, Diebstahl von fest mit Gebäuden/Anlagen verbundenen Sachen
soweit möglich unbegrenzt,
ansonsten bis 2.000 € oder 30.000 €
soweit möglich unbegrenzt,
ansonsten bis 2.000 € oder 20.000 €
Grundstück und seine Bestandteile, zB. Carports, Gewächshäuser, Pools & Geräteschuppen eingeschlossen
Icon Nein
soweit möglich unbegrenzt,
ansonsten bis 2.000 € oder 20.000 €
Photovoltaikanlagen (Gesamt-Nennleistung maximal 25 kW) und Anlagen der Solarthermie, sowie sonstige Wärmepumpen- und Kleinwindkraftanlagen inklusive Ertragsausfall
Icon Nein
soweit möglich unbegrenzt,
ansonsten bis 2.000 € oder 20.000 €
Ableitungsrohre (Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb von Gebäuden)
Icon Nein
bis 20.000 € je Versicherungsjahr
Gewerblicher Mietausfall / Mietwert
Icon Nein
bis 24 Monate, max. 200.000 €
Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten für umgestürzte Bäume
Icon Nein
Icon Ja
Wiederherstellungskosten für Gartenbepflanzung
Icon Nein
Icon Ja
Mietausfall bei nicht nutzbaren Gewerberäumen
Icon Nein
Icon Ja
Unser Leistungsversprechen
Gleitender Neuwert
Icon Ja
Icon Ja
Unterversicherung ausgeschlossen
Icon Ja
Icon Ja
Leistung zum ortsüblichen Neubauwert
Icon Ja
Icon Ja
Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls (losgelöst von der Schadenhöhe)
Icon Ja
Icon Ja
Flexibler Selbstbehalt – wählbar in 50 Euro-Schritten von 150 Euro bis 10.000 Euro
Icon Ja
Icon Ja
Änderungen der Versicherungsbedingungen nur zu Ihrem Vorteil
Icon Ja
Icon Ja

Kernschutz

  • Schäden durch Brand
  • Rohrbruch- und Nässeschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Elementarschäden
  • 20% Schadenfreiheitsbonus
  • Hotelkosten bis 200 € / Tag für 200 Tage
  • Solarthermie- und Photo­voltaik­anlagen
  • Bruchschäden an Zu- und Ableitungs­rohren der Wasser­versorgung
  • Carports, Gewächs­häuser, Pools & Geräte­schuppen einge­schlossen
  • Aufräumungs- und Wieder­aufforstungs­kosten für umge­stürzte Bäume
  • Wiederherstellungs­kosten für Garten­bepflanzung
  • Mietausfall bei nicht nutz­baren Gewerbe­räumen

Jetzt kontaktieren

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Unsere Empfehlung

Kernschutz & Ergänzungsschutz

  • Schäden durch Brand
  • Rohrbruch- und Nässeschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Elementarschäden
  • 20% Schadenfreiheitsbonus
  • Hotelkosten bis 200 € / Tag für 200 Tage
  • Solarthermie- und Photo­voltaik­anlagen
  • Bruchschäden an Zu- und Ableitungs­rohren der Wasser­versorgung
  • Carports, Gewächs­häuser, Pools & Geräte­schuppen einge­schlossen
  • Aufräumungs- und Wieder­aufforstungs­kosten für umge­stürzte Bäume
  • Wiederherstellungs­kosten für Garten­bepflanzung
  • Mietausfall bei nicht nutz­baren Gewerbe­räumen

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Gemeinsam zu Ihrer Wohngebäude-Versicherung: Los gehts!

Der nächste Schritt: Produkt gefunden und jetzt von uns beraten lassen

Was ist wichtig bei einer Wohngebäudeversicherung?

Bei der Wohngebäudeversicherung ist vor allem wichtig, dass die Risiken abgesichert sind, die Sie finanziell selbst nicht tragen können. Gerade Schäden am Haus können schnell extrem teuer werden.
Die Wohngebäudeversicherung deckt deswegen standardmäßig Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser (z. B. Schäden bei einem Rohrbruch). Damit sind Sie bereits sehr gut abgesichert. Wichtig ist außerdem der Schutz vor Elementarschäden. Sie entscheiden zudem, ob Sie eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen.

Leistungsbausteine für Ihre Wohngebäudeversicherung

Eine optimale Wohngebäudeversicherung kombiniert den Kernschutz mit den wichtigsten Leistungen und einen Ergänzungsschutz, der individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. So sind Sie rundum abgesichert.

Was ist im Kernschutz versichert?

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich im Kernschutz nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten, wie z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge oder eine Zentralheizung, zählen zu den versicherten Sachen.
Ebenso ist Zubehör versichert, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht, wie z. B. außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Beleuchtungsanlagen.

Folgende Gefahren sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:

  • Feuer – die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“.
  • Leitungswasser – in der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
  • Naturgefahren – Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen.
  • Sondergefahren – Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei:
    - Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern
    - Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
    - Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte
    - Graffitischäden

Was lässt sich über Ergänzungsbausteine versichern?

Darüber hinaus können Sie den Versicherungsumfang durch unsere Ergänzungsschutz-Bausteine erweitern
  • Ergänzungsschutz Grundstück: Damit sind Garten- und Geräteschuppen, Carports, Gewächshäuser und Schwimmbecken bestens abgesichert. Zudem übernehmen wir Kosten für Aufräumarbeiten, Wiederaufforstung und die Wiederherstellung Ihrer Gartenbepflanzung.
  • Ergänzungsschutz Photovoltaikanlage: Wer sein Haus mit Photovoltaik ausgerüstet hat, kann zudem die PV-Anlage inklusive Ertragsausfall mitversichern.
  • Ergänzungsschutz Weitere alternative Energieanlagen: Für Anlagen der Solarthermie, der oberflächennahen Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen bis hin zu Kleinwindkraftanlagen steht dieser Baustein zur Verfügung.
  • Ergänzungsschutz Ableitungsrohre: Damit leisten wir für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
  • Ergänzungsschutz Gewerblicher Mietausfall: Mit diesem Baustein sind die Kosten zur Deckung eines Mietausfalls aus einem versicherten Grund abgedeckt.

Was soll schon groß passieren?

Kernschutz Ergänzungs-Schutz

Grundstück

Umgestürzte Bäume verwüsten bei einem Sturm den Garten. Bäume stürzen auf Gewächshaus, Schuppen und Gartenzaun. Neben dem Sachschaden entstehen auch Aufräumungs-, Entsorgungs- und Wiederaufforstungskosten.

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Photovoltaikanlage

Bei einem Gewitter schlägt ein Blitz in die auf dem Dach montierte Photovoltaikanlage ein.

Zusätzlich zu dem kostspieligen Austausch der Module entgehen auch die Einnahmen der Einspeisvergütung.

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Weitere alternative Energieanlagen

Ein Sturm fegt Teile der Solaranlage vom Dach.

Auch die Kleinwindkraftanlage im Garten wird stark in Mitleidenschaft gezogen.

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Ableitungsrohre

An dem durch den Vorgarten verlegten Abwasserrohr werden mehrere Bruchschäden festgestellt.

Für die Reparatur der Rohre muss der Vorgarten aufgegraben werden. Dies bewirkt zusätzliche Kosten für den Aushub des Erdreichs.

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Gewerblicher Mietausfall

Durch einen Leitungswasserschaden stellt der gewerbliche Mieter zu Recht die Mietzahlung ein, weil die Verkaufsflächen über Monate nicht nutzbar sind.

Kosten für Mietausfall einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten fallen an.

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Feuer

Eine Pfanne fängt Feuer. Das Feuer breitet sich schnell aus und das Dachgeschoss brennt. Durch Löschwasser entstehen zusätzlich erhebliche Nässeschäden im Haus.

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Leitungswasser

Ein korrosionsbedingter Rohrbruchschaden im Bad bleibt über das Wochenende unbemerkt. Wasseraustritt in den sanitären Anlagen (Bad) führt zu Schäden am Parkett und langwieriger Trocknung im Haus.

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Sturm

Ein orkanartiger Wintersturm deckt Teile des Dachs ab. Der Starkregen mit Hagel führt zusätzlich zu Nässeschäden im freigelegten Dachgeschoss.

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Weitere Elementar- und Naturgefahren

Ein Starkregenereignis überfordert die Kanalisation und überflutet Straßen. Die Rückstausicherung versagt. Das Abwasser wird durch die Rohre zurück in den Keller gedrückt.

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Sondergefahren

Unbekannte sprühen über Nacht Graffiti auf die Hauswand und zerstören ein Fenster am Geräteschuppen.

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Klicken Sie auf die Symbole über unserem Beispiel-Haus.

Mit unserer flexiblen Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihr Haus und Grundstück individuell nach Ihren Bedürfnissen ab. Wählen Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen. Sie bestimmen selbst, welche Risiken Sie versichern.

   Unser Tipp

Zusätzlichen Schutz für Möbel und Elektrogeräte bei Brand, Diebstahl und vieles mehr bietet Ihnen die Hausratsversicherung. Wir schützen Ihren Hausrat und erstatten Entschädigung in Höhe des Neuwerts.

So helfen wir unseren Kunden bei einem Hochwasserschaden

Glück im Unglück

Schnelle Hilfe nach der Sturmflut

Andrea und Domenic traf es unerwartet, als ein Sturm im Juli 2021 den Keller ihres Einfamilienhauses überflutete. Trotz dieser unglücklichen Lage erhielt die Familie schnelle Unterstützung von ihrem persönlichen Versicherungsvertreter, der sofort die ersten Schritte zur Schadenregulierung einleitete. Dank ihrer Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern wurden notwendige Reparaturen umgehend eingeleitet und Schäden behoben.

So helfen wir unseren Kunden bei einem Hagelschaden

Wenn der Hagel das Zuhause trifft

Die Retter in der Not

Das junge Ehepaar Katharina und Sebastian erfüllte sich mit ihrem ersten eigenen Zuhause ihren lang ersehnten Traum. Doch als sie eines Tages von einem abrupten Hagelsturm überrascht wurden, lagen ihr Hausdach sowie einige Teile ihrer Fassade und Fenster in Trümmern. Dank der umfassenden Hilfe ihres persönlichen Ansprechpartners und der Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern erhielten sie in dieser Situation sofort die erhoffte Unterstützung. 

So helfen wir unserer Kundin bei einem Wasserschaden

Wenn das Wasser durch die Decke tropft

Verlässliche Hilfe bei Rohrbruch

Mitten in der Nacht entdeckte Frau Insam, dass Wasser aus dem böhmischen Gewölbe im Badezimmer tropft. Der Schock war groß, aber die Erleichterung noch größer: Ihr persönlicher Ansprechpartner hat sich schnell und unkompliziert um die Schadenbehebung gekümmert. Dank ihrer Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern wurden die Kosten hierfür komplett übernommen.

Kosten der Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie nicht vor einem Schaden, aber sie kann die damit verbundenen finanziellen Folgen auffangen. Die Beiträge sind im Vergleich mit anderen Versicherungen günstig: So kostet der Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus im Wert von ca. 500.000 € in einer wenig von Hochwasser bedrohten Region etwa 500 € im Jahr – nicht mehr als eine Kfz-Versicherung eines Wagens mit einem Neuwert von 30.000 €.  

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus und die fest verbauten Teile sowie die in der Police vereinbarte Ausstattung wie Carports, Pools oder Photovoltaikanlagen. Eine Hausratversicherung schützt die beweglichen Güter in Ihrem Haus. Werden Möbel, elektronische Geräte wie TV oder PC, Kleidungsstücke, Geschirr oder Teppiche beschädigt, dann ist das ein Fall für die Hausratversicherung.

Warum zur Versicherungskammer Bayern?

Wir bieten Ihnen eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Als regionaler Marktführer mit 4.000 Beratungsstellen sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen. Im Schadensfall stehen unsere Mitarbeitenden Ihnen vor Ort unterstützend zur Seite und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung von der Beauftragung der Handwerker bis zur Rechnung.

Nutzen Sie unsere kostenlosen Services:

  • Qualitative Wertermittlung vor Ort (mit Unterversicherungsverzicht)
  • Beratung zum Einsatz von Rauchmeldern (Pflicht seit 2018)
  • GebäudeSchadenService
  • Professionelle Brandschutzberatung
  • Überprüfung der Hochwassergefährdung
  • Beratung zu Einbruchdiebstahlschutz
  • Kostenlose Service-Apps
  • Finanzierung und Investmentschutz

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung, was nicht?

Häkchen | für Produkttabelle in BTT
Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Ex- oder Implosion, Seng- und Schmorschäden sowie durch sogenannte Blindgänger
Schäden durch Krieg, Innere Unruhen oder Kernenergie

Nässeschäden durch Leitungswasser,  Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung innerhalb von Gebäuden
Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden

Schäden durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben
Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind

Schäden durch Sondergefahren, bspw. böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte, Anprall/Absturz von Fahrzeugen (Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge), unbemannte Flugkörper, Diebstahl von fest mit dem Haus verbundenen Sachen und Graffitischäden 
Schäden an beweglichem Hab und Gut, wie z. B. Möbel, Kleidung (hier hilft die Hausratversicherung)


Häufig gestellte Fragen rund um die Wohngebäudeversicherung

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?
  • Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den bzw. die neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

    Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf

    Käufer bzw. Käuferinnen haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen und ggf. eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

    Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben

    Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.

    Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.

    Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den bzw. die neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

    Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf

    Käufer bzw. Käuferinnen haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen und ggf. eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

    Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben

    Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.

    Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.

Brauche ich eine Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnungen?
  • Ja, auch Eigentumswohnungen sollten mit einer Gebäudeversicherung abgesichert werden. Die Wohngebäudeversicherung im Mehrfamilienhaus wird in der Regel über die Eigentumsgemeinschaft abgeschlossen. Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind Nebenkosten. Somit kann man die Versicherung auf Mietende umlegen.

    Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich jeweils auf das gesamte Gebäude einschließlich seiner Bestandteile und Zubehör. Eine Versicherung einzelner Wohnungen eines Gebäudes ist aus versicherungstechnischen und -rechtlichen Gründen (Abgrenzungs- und Bewertungsproblematik, Zuständigkeitskonflikte etc.) nicht möglich.

    Ja, auch Eigentumswohnungen sollten mit einer Gebäudeversicherung abgesichert werden. Die Wohngebäudeversicherung im Mehrfamilienhaus wird in der Regel über die Eigentumsgemeinschaft abgeschlossen. Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind Nebenkosten. Somit kann man die Versicherung auf Mietende umlegen.

    Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich jeweils auf das gesamte Gebäude einschließlich seiner Bestandteile und Zubehör. Eine Versicherung einzelner Wohnungen eines Gebäudes ist aus versicherungstechnischen und -rechtlichen Gründen (Abgrenzungs- und Bewertungsproblematik, Zuständigkeitskonflikte etc.) nicht möglich.

Was ist der Schadensfreiheit-Bonus?
  • Wenn Ihr Haus zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadensfrei ist, bekommen Sie von uns einen Schadensfreiheitsbonus von 20 %. Dieser entfällt erst nach einem zweiten Schaden in einem Zeitraum von fünf Jahren.

    Wenn Ihr Haus zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadensfrei ist, bekommen Sie von uns einen Schadensfreiheitsbonus von 20 %. Dieser entfällt erst nach einem zweiten Schaden in einem Zeitraum von fünf Jahren.

Gibt es eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung?
  • Ja, Sie können einen Tarif mit Selbstbehalt wählen und dadurch Ihre Beiträge reduzieren. Wie hoch die Selbstbeteiligung sein soll, das entscheiden Sie selbst: Zwischen 150 € und 10.000 € ist in 50-Euro-Schritten alles möglich

    Ja, Sie können einen Tarif mit Selbstbehalt wählen und dadurch Ihre Beiträge reduzieren. Wie hoch die Selbstbeteiligung sein soll, das entscheiden Sie selbst: Zwischen 150 € und 10.000 € ist in 50-Euro-Schritten alles möglich

Haftet die Versicherung für Personen, die auf meinem Grundstück zu Schaden kommen?
  • Nein, die Wohngebäudeversicherung deckt keine Personenschäden ab. Hier greift eine Haftpflichtversicherung.

    Nein, die Wohngebäudeversicherung deckt keine Personenschäden ab. Hier greift eine Haftpflichtversicherung.

Kann ich mein Haus gegen durch Hochwasser verursachte Schäden versichern?
  • Die Versicherungskammer Bayern kann fast alle Häuser in Bayern und in der Pfalz gegen Elementarschäden versichern. Der Leistungsbaustein „weitere Elementar- und Naturgefahren“ bietet Ihnen unbegrenzten Versicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden.

    Die Versicherungskammer Bayern kann fast alle Häuser in Bayern und in der Pfalz gegen Elementarschäden versichern. Der Leistungsbaustein „weitere Elementar- und Naturgefahren“ bietet Ihnen unbegrenzten Versicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden.

Gibt es staatliche Hilfen bei Naturkatastrophen?
  • Die Soforthilfe des Staates deckt nur einen Bruchteil der entstandenen Schäden ab. Zudem wird sie nur unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt. Daher ersetzt sie keine Versicherung.

    Die Soforthilfe des Staates deckt nur einen Bruchteil der entstandenen Schäden ab. Zudem wird sie nur unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt. Daher ersetzt sie keine Versicherung.

Ist die Feuer-Rohbauversicherung in der Wohngebäudeversicherung mitenthalten?
  • Die Feuer-Rohbauversicherung ist bis zur Bezugsfertigkeit (maximal 24 Monate) beitragsfrei inklusive. Neben dem Rohbau selbst sind auch die Baumaterialien auf dem versicherten Grundstück mitversichert.

    Die Feuer-Rohbauversicherung ist bis zur Bezugsfertigkeit (maximal 24 Monate) beitragsfrei inklusive. Neben dem Rohbau selbst sind auch die Baumaterialien auf dem versicherten Grundstück mitversichert.

Wie oft muss der Versicherungsschutz für mein Haus überprüft werden?
  • Bei baulichen Veränderungen wie dem Ausbau des Dachgeschosses, dem Einbau einer Sauna oder der Montage einer Photovoltaikanlage steigt der Wert Ihrer Immobilie und Sie sollten Ihren Versicherungsschutz anpassen.

    Bei baulichen Veränderungen wie dem Ausbau des Dachgeschosses, dem Einbau einer Sauna oder der Montage einer Photovoltaikanlage steigt der Wert Ihrer Immobilie und Sie sollten Ihren Versicherungsschutz anpassen.

Wann sollte man eine Wohngebäudeversicherung abschließen, wenn man neu baut?
  • Auch in der Bauphase sollte Ihre Immobilie bereits geschützt sein. Die Wohngebäudeversicherung sichert außerdem die Immobilienfinanzierung ab.

    Auch in der Bauphase sollte Ihre Immobilie bereits geschützt sein. Die Wohngebäudeversicherung sichert außerdem die Immobilienfinanzierung ab.

Was muss ich tun, wenn mein Haus leer steht?
  • Bei einem Leerstand bzw. einer Nicht-Nutzung des überwiegenden Teils eines Gebäudes handelt es sich um eine Gefahrerhöhung. Damit der Vertrag entsprechend angepasst werden kann wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

    Bei einem Leerstand bzw. einer Nicht-Nutzung des überwiegenden Teils eines Gebäudes handelt es sich um eine Gefahrerhöhung. Damit der Vertrag entsprechend angepasst werden kann wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

Übernimmt die Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden den Mietausfall?
  • Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Mietausfall, wenn Mieter*innen von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben.

    Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Mietausfall, wenn Mieter*innen von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben.

Sind auch Wallboxen am Haus abgesichert?
  • Fest am oder im Haus verbaute Ladestationen zählen zu den versicherten Dingen unserer Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus sind auch freistehende Ladestationen auf dem Versicherungsgrundstück über unseren Ergänzungsschutz versichert. Der Versicherungsschutz besteht jeweils im Rahmen der vereinbarten Gefahren.

    Fest am oder im Haus verbaute Ladestationen zählen zu den versicherten Dingen unserer Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus sind auch freistehende Ladestationen auf dem Versicherungsgrundstück über unseren Ergänzungsschutz versichert. Der Versicherungsschutz besteht jeweils im Rahmen der vereinbarten Gefahren.

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten