Verstehen Sie Ihren Gehaltszettel?
Brutto- und Nettolohn, Zulagen, Abzüge, betriebliche Altersversorgung: All das – und noch einiges mehr – muss auf dem Gehaltszettel stehen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber an welcher Stelle? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Gehaltsabrechnung richtig lesen.
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Arbeitnehmerdaten
Hier finden Sie persönliche Angaben wie zum Beispiel Ihr Geburtsdatum, Steuermerkmale und sozialversicherungsrechtliche Angaben.
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Übersicht zur Arbeits- und Urlaubszeit
An dieser Stelle können Angaben zu Anwesenheits- und Fehlzeiten sowie zu den Urlaubstagen stehen.
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Adressfeld
Ihre Adresse als Entgeltempfänger befindet sich hier sowie Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers, Ihre Personalnummer und gegebenenfalls die Abteilungsnummer.
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Hinweise zur Abrechnung
Ergänzende Werte werden an dieser Stelle dargestellt, zum Beispiel die wöchentliche Arbeitszeit, Kostenstelle oder Stundenlohn. Außerdem können hier weitere Hinweise wie Unterbrechungen bei Krankheit oder Elternzeit angegeben werden.
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Brutto-Bezüge
Hier stehen die Angaben, wie sich Ihre monatlichen Bezüge zusammensetzen, zum Beispiel aus Stundenlohn, Feiertagslohn, Urlaubslohn und Urlaubsgeld. Diese Lohnbestandteile enthalten jeweils einen Hinweis zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Gekennzeichnet mit "****" können hier weitere Hinweistexte vom Lohnbüro stehen.
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Steuer/Sozialversicherung
An dieser Stelle werden die gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) aufgelistet.
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Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Wenn hier Beträge aufgeführt sind, dann vermindern oder erhöhen diese den Netto-Verdienst. Daraus ergibt sich dann der Auszahlungsbetrag.
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Auszahlungsbetrag
An dieser Stelle finden Sie den Betrag, der am Ende des aktuellen Monats ausbezahlt wird.
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Bankverbindung
In diesem Feld steht die Bankverbindung, auf die der Auszahlungsbetrag überwiesen wird.
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Gesamtkosten des Arbeitgebers
Das Lohnbüro kann entscheiden, ob an dieser Stelle die Gesamtkosten für den Arbeitgeber dargestellt werden. Diese enthalten die Brutto-Bezüge des Arbeitnehmers sowie die Lohnnebenkosten, z. B. den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
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Verdienstbescheinigung
Hier wird Ihnen eine Übersicht der aufgelaufenen Brutto-Werte und gesetzlichen Abzüge aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis gegeben.
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Fußzeile
An dieser Stelle stehen Erläuterungen zu den Abkürzungen im Formular sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. In der Fußzeile der Abrechnung findet sich daher auch die Kennzeichnung, dass diese Abrechnung nach § 108 Abs. 3 der Gewerbeordnung erstellt wurde.
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Die betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird seit Juni 2013 auf dem Gehaltszettel in der hier gezeigten Form dargestellt. In unserem Beispiel hat der Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung in Form einer Pensionskasse in Höhe von 50 Euro monatlich abgeschlossen. Dabei wird die bAV im Gesamt-Brutto ausgeklammert, wird also nicht besteuert. Der Beitrag zur Pensionskasse wird erst am Ende als Netto-Abzug abgerechnet..