• Betriebliche Altersvorsorge

    Betriebliche Altersvorsorge

    Ihr gutes Recht

    • Arbeitgeber-Zuschuss
    • Mehr Rente
    • Attraktive und sichere Zusatzrente oder wahlweise einmalige Kapitalauszahlung

Versorgungslücke im Alter schließen

Der bequeme und flexible Weg zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Viele Arbeitnehmer wissen bereits heute, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Grundversorgung im Alter sichert. Mit der Direktversicherung über Ihre Firma nutzen Sie hohe staatliche Förderungen um Ihre gewohnte Lebensqualität auch im Alter zu bewahren. Zusätzlich erhalten Sie seit 2019 von Ihrem Arbeitgeber noch einen Zuschuss.

Das rechnet sich für Arbeitnehmer jetzt noch besser

Ihr Leistungsumfang

Mehr RenteMehr Rente mit der betrieblichen Altersvorsorge
ArbeitgeberzuschussArbeitgeber-Zuschuss
ZusatzrenteZusatzrente oder einmalige Kapitalauszahlung
Flexible LebensgestaltungHöchste Flexibilität für Ihre Lebensgestaltung

Rechnen Sie mit den Vorteilen der Direktversicherung

Sie können bis vier Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Renten­versicherung sozial­abgaben- und steuerfrei in die betriebliche Alters­vorsorge stecken. Jedes Jahr. Das sind in 2023 genau 3.504 Euro. Zusätzlich sind pro Jahr nochmal 3.504 Euro steuerfrei.
Hier entlang zum Rechner

Los gehts

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Ihr Beitragsvorteil jeden Monat
Ihr gewählter Beitrag aus dem Bruttogehalt
Ihre Lohnsteuer­ersparnis
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-
Ihre Sozial­versicherungs­ersparnis
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-
Sie sparen somit insgesamt
Ihr Nettoaufwand beträgt demnach nur
Gesamtbeitrag für Ihre Betriebsrente mit Arbeitgeber-Zuschuss

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Ihre Betriebsrente ohne Arbeitgeber-Zuschuss Ihre Betriebsrente mit Arbeitgeber-Zuschuss
Lebenslange monatliche Rente inkl. nicht garantierter Überschüsse
?
hiervon garantiert:

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Noch unsicher? Lassen Sie sich überzeugen!

Die Direktversicherung bietet Ihnen:

  • eine direkte staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnisse.
  • einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
  • die Anpassung an Ihre berufliche Entwicklung.
  • garantierte Leistungen und eine lebenslange Versorgung.
  • die notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
  • Schutz vor Zugriff bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld).
  • bei Ausscheiden einen Rechtsanspruch auf private Fortführung oder Übertragung auf den neuen Arbeitgeber.
  • das gute Gefühl für das Alter effizient vorgesorgt zu haben

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wie funktioniert die Betriebsrente?
  • Mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren Sie eine betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV), auch Betriebsrente genannt. Das Betriebsrenten-Modell legt Ihr Arbeitgeber zusammen mit unseren bAV-Experten fest. Sie entscheiden, mit welchem monatlichen Beitrag Sie Ihre Betriebsrente aufbauen wollen.

    Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung Ihres Arbeitgebers. Diese Form der Altersvorsorge bieten nicht alle Firmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Als Arbeitnehmer haben Sie aber einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung, das heißt, Sie zahlen in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt ein) selbst ansparen.

Wie funktioniert die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge?
  • Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf Ihren Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungs-Abgaben berechnet. Die Beiträge mindern Ihr Bruttogehalt: Je nach Höhe Ihrer persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben werden Sie den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto spüren.

Wie hoch ist die staatliche Förderung der Betriebsrente?
  • Die Höhe der steuerlichen Förderung des Staates hängt von dem Betrag ab, den Sie monatlich oder jährlich in Ihre Betriebsrente einzahlen. Bis zu 584 Euro im Monat sind momentan (im Jahr 2023) steuer- und bis zu 292 Euro sozialabgabenfrei.

    Ein Beispiel:
    Monatsbeitrag: 100 Euro aus Ihrem Bruttogehalt. Ihre Ersparnis: Für nur circa 50 Euro weniger Nettogehalt fließen volle 100 Euro in Ihre Betriebsrente. Die Arbeitgeberzulage in Höhe von 15 Euro (gesetzliche Standardregel) kommt noch oben drauf.

Wer ist der Versicherungsnehmer?
  • Der Versicherungsnehmer ist Ihr Arbeitgeber. Dieser überweist auch die Beiträge. Sie bestimmen als versicherte Person die Höhe. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung sehen Sie, wie viel Steuern und Sozialabgaben Sie dadurch sparen.

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es für Arbeitnehmer?
  • Neben der Direktversicherung, unserer FirmenRente, gibt es weitere Arten der betrieblichen Altersversorgung. Zum Beispiel die Direktzusage, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welche betriebliche Altersvorsorge er anbietet. Machen Sie den ersten Schritt und sprechen Sie die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen an. In jedem Fall haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung – auf die Einzahlung in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt).

Was passiert mit der Betriebsrente, wenn ich meinen Job wechsle oder verliere?
  • Die betriebliche Altersvorsorge bleibt Ihnen sicher, denn bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie unsere FirmenRente mitnehmen. Auch eine private Weiterführung des Vertrags ist möglich. Unsere Direktversicherung bietet Ihnen außerdem den Schutz vor Zugriff bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld).

Wie flexibel bleibe ich mit der FirmenRente?
  • Ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten wir bei der Direktversicherung die Flexibilität, die Sie sich für eine Rentenversicherung wünschen. Sie wählen, ob Sie eine klassische sicherheitsorientierte Kapitalanlage bevorzugen und/oder von günstigen Entwicklungen der Kapitalmärkte profitieren wollen. Sie haben außerdem die Wahl zwischen Rente oder Kapitalauszahlung. Und profitieren von einem flexiblen Beginn Ihrer Rente – innerhalb der jeweils fünfjährigen Abruf- und Verlängerungsphase kann die Auszahlung abgerufen werden.

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Nachhaltigkeit im Blick

Der Versicherungs­kammer Bayern ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

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