Beispiele für Ihren Berufs-Rechtsschutz
Unstimmigkeiten mit dem Chef oder der Berufsgenossenschaft? Wir sind für Sie da! Ihr Berufs-Rechtsschutz greift zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Sie erhalten die Kündigung. Das wollen Sie nicht akzeptieren und müssen binnen drei Wochen Klage erheben.
- Sie erhalten wegen angeblich schlechter Leistung eine Abmahnung. Diese wird zu Ihrer Personalakte genommen. Sie möchten, dass eine Gegendarstellung aufgenommen wird.
- Sie werden von Ihrem Chef gemobbt. Es stellt sich daraufhin eine psychische Erkrankung ein. Sie verklagen Ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld.
- Auf dem Fußweg zur Arbeit werden Sie von einem Auto angefahren und verletzt. Die Berufsgenossenschaft will dies nicht als Wegeunfall anerkennen. Sie legen Widerspruch ein.
- Bei der Festsetzung Ihrer Einkommenssteuer werden Ihre berufsbedingten Umzugskosten nicht anerkannt. Sie legen Einspruch ein.
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie, Ihr Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder. Auch Ihre volljährigen Kinder sichern wir bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit ab, solange sie unverheiratet sind, bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.
Was zahlt Ihr Berufs-Rechtsschutz?
Ihr Berufs-Rechtsschutz übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt!
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Leistungen im Überblick
Unseren Rechtsschutz können Sie nach Ihren Bedürfnissen aus den Lebensbereichen Privat, Verkehr, Haus und Wohnung sowie Beruf flexibel kombinieren. Der Grafik können Sie entnehmen, welche Leistungen für den jeweiligen Lebensbereich enthalten sind.
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Immer inklusive: MEINRECHT
Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung***– auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig! - Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Fachanwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe. - Mediation
Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
**Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
***Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
***Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

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Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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Weil ihm der Schutz der Menschen am Herzen lag, gründete König Max I. vor mehr als 200 Jahren eine Versicherung. Dieser königliche Schutzauftrag und die damit verbundene besondere Fürsorge sind für uns bis heute Überzeugung und Verpflichtung. Unsere Aufmerksamkeit gilt zuerst unseren Kunden und ihrem Wohlergehen.
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