Mehr zum Berufs-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film

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Weiter zu YouTubeBeispiele für Ihren Berufs-Rechtsschutz
- Sie erhalten die schriftliche Kündigung. Das wollen Sie nicht akzeptieren und müssen binnen drei Wochen Klage erheben.
- Sie werden von Ihrer Führungskraft gemobbt. Es stellt sich daraufhin eine psychische Erkrankung bei Ihnen ein. Sie verklagen Ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld.
- Ihr Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen. Sie möchten eine höhere Abfindung erhalten und beauftragen für die Verhandlungen eine Anwältin.
- Sie möchten sich beruflich umorientieren. Das von Ihrer Führungskraft erstellte Arbeitszeugnis entspricht Ihrer Meinung nach nicht Ihren Leistungen. Sie suchen sich anwaltliche Hilfe.
- Auf dem Fußweg zur Arbeit werden Sie von einem Auto angefahren und verletzt. Die Berufsgenossenschaft will dies nicht als Wegeunfall anerkennen. Sie legen Widerspruch ein.
- Bei der Festsetzung Ihrer Einkommenssteuer werden Ihre berufsbedingten Umzugskosten nicht anerkannt. Sie legen Einspruch ein.
Versicherte Personen
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Immer inklusive: MEINRECHT
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise. - Telefonische Rechtsberatung
eines Rechtsanwalts zur Erstberatung2 in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung. - Kanzlei-Empfehlung
Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.3 - Mediation
Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.
2 Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
3 Alternativ können Sie sichan eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden - denn Sie haben freie Anwaltswahl
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Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.