• Wohngebäudeversicherung Pflicht?

    Wohngebäudeversicherung

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht für Hausbesitzer?

Wer eine Immobilie erwirbt oder neu baut, steht spätestens beim Abschluss des Kaufvertrags vor der Frage, welche Versicherungen eigentlich nötig sind. Viele Hausbesitzer denken, dass eine Wohngebäudeversicherung Pflicht ist, da in der Vergangenheit eine Brandversicherung gesetzlich vorgeschrieben war. Doch wie ist die rechtliche Situation heute?

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Die Antwort auf die Frage lautet nein. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer nicht verpflichtend. Sie haben als Hausbesitzer die freie Wahl, ob Sie eine entsprechende Police abschließen oder nicht. Selbst eine Feuerversicherung, wie sie bis ins Jahr 1994 noch vorgeschrieben war, ist nicht mehr verpflichtend. Doch es gibt eine Ausnahme, wann die Gebäudeversicherung indirekt zur Pflicht wird.

Die Gebäudeversicherung als indirekte Pflicht bei Bau- oder Immobilienfinanzierungen

Wer neu baut oder eine Immobilie kauft, benötigt für die Finanzierung über eine Bank entsprechende Sicherheiten. In der Regel wird deshalb für Bau- und Immobilienkredite eine Grundschuld auf die Bank im Grundbuch eingetragen. Sollten die Eigentümer der Immobilie nicht mehr in der Lage sein, den Kredit zu bedienen, kann das Eigentum auf die Bank übertragen werden. Wenn eine Grundschuld für eine Immobilie zugunsten einer Bank eingetragen wird, hat das Geldinstitut Interesse daran, dass der Wert des Gebäudes erhalten bleibt. Aus diesem Grund kann die Bank eine Gebäudeversicherung als Voraussetzung für den Grundbucheintrag verlangen. Sollten hohe Kosten durch einen Schaden am Gebäude entstehen, sind damit nicht nur Hausbesitzer abgesichert, sondern auch die Bank hat die Sicherheit, dass die Tilgung des Immobilienkredits nicht in Gefahr gerät.

Warum die Wohngebäudeversicherung auch ohne Pflicht sinnvoll ist

Die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder erwerben, denn sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Gebäude. Die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder erwerben, denn sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Gebäude. Versicherbar sind Schäden durch die in den Versicherungsbedingungen zusammengefassten (verbundenen) Gefahren. Welche der versicherbaren Gefahren (z.B. Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, weitere Elementar-/Naturgefahren) tatsächlich versichert sein sollen, vereinbaren Sie mit uns.
Dabei ist der Versicherungsschutz nicht auf das Gebäude allein beschränkt, sondern kann optional erweitert werden (z.B. Photovoltaikanlagen, Garten-/Geräteschuppen, Einfriedungen). Wichtig ist, dass Sie zur Vermeidung einer Unterversicherung bauliche Maßnahmen an Ihre Wohngebäudeversicherung melden.
Wenn Sie ein Haus erwerben, übernehmen Sie automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung der Vorbesitzer. Sie haben aber nach dem Kauf die Möglichkeit, diese Versicherung innerhalb eines Monats nach Eintragung der Auflassung im Grundbuch zu kündigen. Informieren Sie sich am besten über unsere Wohngebäudeversicherung und vergleichen Sie diese mit dem bestehenden Tarif. Gerne sind wir Ihnen beim Wechsel behilflich.