Verstehen Sie Ihren Gehaltszettel?
Brutto- und Nettolohn, Zulagen, Abzüge, betriebliche Altersversorgung: All das – und noch einiges mehr – muss auf dem Gehaltszettel stehen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber an welcher Stelle? Die meisten Arbeitnehmer werfen nur einen kurzen Blick auf die Abrechnung und lassen sie dann in einem Ordner verschwinden. Es lohnt sich allerdings, die Unterlagen genau zu prüfen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Gehalts- und Lohnabrechnung richtig lesen.
Lohn- und Gehaltsabrechnung – das sind die Unterschiede
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Arbeitnehmerdaten
Hier finden Sie persönliche Angaben wie zum Beispiel Ihr Geburtsdatum, Steuermerkmale und sozialversicherungsrechtliche Angaben.
Insgesamt gibt es sechs Lohnsteuerklassen. Ledige und Geschiedene haben Steuerklasse 1, Alleinerziehende haben Steuerklasse 2. Als Alleinverdienerin oder Alleinverdiener der Familie bzw. als besserverdienender Ehepartner hat man Steuerklasse 3. Dafür hat der schlechter verdienende Ehepartner Steuerklasse 5. Verdienen beide Ehepartner in etwa gleich viel, können sie Lohnsteuerklasse 4 wählen. Wer einen Nebenjob hat, bekommt für diesen und jeden weiteren Nebenjob die Steuerklasse 6.
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Übersicht zur Arbeits- und Urlaubszeit
An dieser Stelle können Angaben zu Anwesenheits- und Fehlzeiten sowie zu den Urlaubstagen stehen. Bezahlter Erholungsurlaub steht jedem Arbeitnehmer gesetzlich zu. Dabei müssen Lohn oder Gehalt als Urlaubsentgelt weiterbezahlt werden. Bei einigen Tarifverträgen gibt es eine Sonderzahlung für Urlaubsgeld. Beides findet sich auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung bei den Brutto-Bezügen wieder. Bei unbezahltem Urlaub, der länger als einen Monat dauert, muss der Arbeitgeber eine Meldung an die Sozialversicherung schicken, denn ohne Entgelt muss auch keine Lohnsteuer gezahlt werden.
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Adressfeld
Ihre Adresse als Entgeltempfänger befindet sich hier sowie Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers, Ihre Personalnummer und gegebenenfalls die Abteilungsnummer.
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Hinweise zur Abrechnung
Ergänzende Werte werden an dieser Stelle dargestellt, zum Beispiel die wöchentliche Arbeitszeit, Kostenstelle oder Stundenlohn. Außerdem können hier weitere Informationen wie Unterbrechungen bei Krankheit oder Elternzeit angegeben werden.
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Brutto-Bezüge
Hier stehen die Angaben, wie sich die monatlichen Bezüge Ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung zusammensetzen, zum Beispiel aus Stundenlohn, Feiertagslohn, Urlaubslohn und Urlaubsgeld. Diese Lohnbestandteile enthalten jeweils einen Hinweis zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Einzelbeträge, die in der Spalte „GB“ mit einem „J“ gekennzeichnet sind, fließen ins Gesamt-Brutto mit ein. Mit „N“ gekennzeichnete Einzelbeträge nicht. Weitere Hinweise vom Lohnbüro werden mit „****“ gekennzeichnet.
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Steuer/Sozialversicherung
An dieser Stelle werden die gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) aufgelistet. Hinzu kommen die Sozialversicherungen. Dazu zählen die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese werden zu Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Die aktuellen Beitragssätze der Lohn- und Gehaltsabrechnung finden Sie hier:
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Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Wenn hier Beträge aufgeführt sind, dann vermindern oder erhöhen diese den Netto-Verdienst. Daraus ergibt sich dann der Auszahlungsbetrag. An dieser Stelle werden u. a. auch Vorschüsse und Firmendarlehen vermerkt. Außerdem sind hier ggf. Beiträge für die freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung aufgeführt. Das Nettogehalt ist das Arbeitsentgelt, das nach allen Abzügen übrig bleibt.
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Auszahlungsbetrag
An dieser Stelle finden Sie den Betrag, der am Ende des aktuellen Monats ausbezahlt wird.
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Bankverbindung
In diesem Feld steht die Bankverbindung, auf die der Auszahlungsbetrag überwiesen wird.
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Gesamtkosten des Arbeitgebers
Das Lohnbüro kann entscheiden, ob an dieser Stelle die Gesamtkosten für den Arbeitgeber dargestellt werden. Diese enthalten die Brutto-Bezüge des Arbeitnehmers sowie die Lohnnebenkosten, z. B. den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Zudem sind hier auch zusätzliche Kosten des Arbeitgebers ersichtlich wie Krankenkassen- oder Umlagebeiträge für den Arbeitnehmer.
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Verdienstbescheinigung
Hier wird Ihnen eine Übersicht der aufgelaufenen Brutto-Werte und gesetzlichen Abzüge aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis gegeben. Die Verdienstbescheinigung der Lohnabrechnung dient als Einkommensnachweis, den Sie zum Beispiel für einen Kredit bei der Bank vorlegen müssen.
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Fußzeile
An dieser Stelle stehen Erläuterungen zu den Abkürzungen im Formular sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. In der Fußzeile der Abrechnung findet sich daher auch die Kennzeichnung, dass diese Abrechnung nach § 108 Abs. 3 der Gewerbeordnung erstellt wurde.
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Die betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird seit Juni 2013 auf dem Gehaltszettel in der hier gezeigten Form dargestellt. In unserem Beispiel hat der Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung in Form einer Pensionskasse in Höhe von 50 Euro monatlich abgeschlossen. Dabei wird die bAV im Gesamt-Brutto ausgeklammert, wird also nicht besteuert. Der Beitrag zur Pensionskasse wird erst am Ende als Netto-Abzug abgerechnet..
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