• Betriebsschließungsversicherung

    Betriebs­schließ­ungs-Versicherung

    Damit nicht Schluss ist, wenn geschlossen ist

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Großer Schutz schon bei kleinsten Erregern

  • Trotz größter Sorg­falt und peinlichster Sauber­keit kann ein Be­trieb nicht hundert­pro­zentig vor Krank­heits­erregern ge­schützt werden.
  • Die täglichen externen Liefer­ungen, die Ange­stellten, Gäste oder Kunden könnten un­be­merkt Über­träger von Krank­heiten sein.
  • Nach dem Infektions­schutz­gesetz kann die Be­hörde bereits im Falle eines Ver­dachts die Betriebs­schließ­ung und die Ver­nich­tung der Waren an­ordnen.
  • Ersetzt werden für die verein­barte Dauer und Ver­sicher­ungs­summe die laufen­den Betriebs­kosten wie Löhne, Gehäl­ter und Mieten, den ent­gang­enen Geschäfts­gewinn, den Schaden an Vor­räten und Waren sowie Des­in­fek­tions­kosten.

  Bitte beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsschutz im nachfolgenden Teil.

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Betriebsschließungs-Versicherung der Versicherungskammer Bayern

Wichtige Hinweise zum Versicherungs­schutz

Die Betriebsschließungs-Versicherung kann nicht für jegliche behördliche Schließung durch das Infektionsschutzgesetz Versicherungsschutz bieten.

Wir möchten Sie zu diesem Thema gerne persönlich beraten.

 

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Leistungen im Überblick

Um durch die Tabelle zu blättern, streichen Sie mit dem Finger nach links.
Leistungen
Ersetzt laufende Betriebskosten wie Löhne, Gehälter, Mieten
Den entgangenen Geschäftsgewinn
Die Wiederbeschaffung von Vorräten und Waren
Desinfektionskosten

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