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    Häufige Fragen und Antworten

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Häufig gestellte Fragen rund um die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung (KIZ)

Warum ist eine Kinder-Invaliditätsversicherung sinnvoll?
  • In allen Lebenslagen versuchen wir unsere Kinder so gut wie möglich zu beschützen. Doch leider gibt es auch (Un-)Fälle, in denen bleibende Gesundheitsschäden entstehen.

    Das Ärgerliche: Die Krankenversicherung finanziert nur die ärztliche Heilbehandlung und die Pflegeversicherung übernimmt Sachleistungen. Für Therapien, Anpassungen an das veränderte Leben und die monatlichen Kosten müssen Eltern selbst aufkommen.

    Unsere Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder schützt vor den finanziellen Folgen durch eine lebenslange monatliche Rente. Diese dient als Ausgleich für den Lebensunterhalt des Kindes und schließt die Versorgungslücke der Sozialversicherung.

Wann zahlt die KIZ?
  • Die KIZ leistet bei erheblicher, andauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit – nach Unfall oder Krankheit.

    Sie bestimmen die Höhe der monatlichen Rente und diese zahlen wir, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr vorliegt. Sie erhalten die Rente für die Zeit, in der die Invalidität durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird. Wir zahlen ab dem Monat, der dem Eingang des Antrags beim Versorgungsamt folgt.

Zahlt die Versicherung auch bei Krankheit?
  • Die Versicherung zahlt auch bei folgenschweren Krankheiten. Mit einer monatlichen Rente sorgt die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung für den Unterhalt des Kindes, wenn es zum Beispiel nach einer Krankheit dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ist.

    Zwei Beispiele:

    • Ein Kind erkrankt an Bronchialasthma schweren Grades und erleidet eine Behinderung von 80 bis 100 (GdB).
    • Ein Kind bekommt eine chronische Hepatitis, was zu einer Behinderung von 70 führt.

    In beiden Fällen hilft unsere KIZ finanziell über das Schlimmste hinweg.

Warum spricht man bei der KIZ von einer Zusatzversorgung?
  • Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung, kurz KIZ, eignet sich hervorragend zur Ergänzung des Unfallschutzes der privaten Unfallversicherung.

Ab wann kann ich die KIZ für mein Kind abschließen?
  • Sie können die KIZ für Ihr Kind, Enkel und Patenkind bereits ab der Vorsorgeuntersuchung U3 abschließen. Die Versicherung endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Was bedeutet Dynamik im Leistungsfall?
  • Ein Leistungsbeispiel:
    Bei einem Kind als versicherte Person wird im Alter von vier Jahren eine schwere Allergie festgestellt. Wir zahlen dem Kind lebenslang 1.000 Euro KIZ-Rente.

    Ist die Dynamik im Leistungsfall vereinbart, verdoppelt sich die monatliche Rente in 36 Jahren bis zum 40. Lebensjahr der versicherten Person auf circa 2.000 Euro. Die Summe der gezahlten Renten beträgt dann bereits knapp 630.000 Euro.

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