• Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung

    Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung

    Unser Schutzschirm für den Fall des Unfalls

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Weil Kinder oft schneller als Schutzengel sind

  • Zuverlässiger Schutz bei Unfall oder Krankheit – Ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen wir die vereinbarte Rente von 200 bis 2.000 Euro. Solange der Grad der Behinderung besteht, falls notwendig ein Leben lang.
  • Sinnvoll von Anfang an – Die KIZ kann bereits ab der Vorsorge­unter­suchung U3 und bis zum 16. Ge­burt­stag abge­schlossen werden. Sie endet mit dem 18. Geburt­stag des Kindes.
  • Ende der Beitragszahlung – Ab dem Monat, in dem zum ersten Mal unsere KIZ-Rente gezahlt wird, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.
  • Beitragsfreie Weiterführung – Wenn der Ver­sicherungs­nehmer vor dem 18. Geburts­tag des Kindes stirbt, führen wir die KIZ bis zum Vertrags­ende beitragsfrei weiter.

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Leistungen der Versicherung im Überblick

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KIZ
Lebenslange monatliche Rente für Ihr Kind
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Beitragsfreistellung im Leistungsfall
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Beitragsfreie Weiterführung bei Tod des Versicherungsnehmers
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Dynamik – damit sich die Rente den steigenden Lebenshaltungskosten anpasst
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Leistungsübersicht als PDF | 532 KB

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Finanzielle Vorsorge für Ihr Kind Infografik
TÜV Siegel Saarland

Häufig gestellte Fragen rund um die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung

Warum ist eine Kinder-Invaliditätsversicherung sinnvoll?
  • In allen Lebenslagen versuchen wir unsere Kinder so gut wie möglich zu beschützen. Doch leider gibt es auch (Un-)Fälle, in denen bleibende Gesundheitsschäden entstehen.

    Das Ärgerliche: Die Krankenversicherung finanziert nur die ärztliche Heilbehandlung und die Pflegeversicherung übernimmt Sachleistungen. Für Therapien, Anpassungen an das veränderte Leben und die monatlichen Kosten müssen Eltern selbst aufkommen.

    Unsere Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder schützt vor den finanziellen Folgen durch eine lebenslange monatliche Rente. Diese dient als Ausgleich für den Lebensunterhalt des Kindes und schließt die Versorgungslücke der Sozialversicherung.

Wann zahlt die KIZ?
  • Die KIZ leistet bei erheblicher, andauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit – nach Unfall oder Krankheit.

    Sie bestimmen die Höhe der monatlichen Rente und diese zahlen wir, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr vorliegt. Sie erhalten die Rente für die Zeit, in der die Invalidität durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird. Wir zahlen ab dem Monat, der dem Eingang des Antrags beim Versorgungsamt folgt.

Zahlt die Versicherung auch bei Krankheit?
  • Die Versicherung zahlt auch bei folgenschweren Krankheiten. Mit einer monatlichen Rente sorgt die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung für den Unterhalt des Kindes, wenn es zum Beispiel nach einer Krankheit dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ist.

    Zwei Beispiele:

    • Ein Kind erkrankt an Bronchialasthma schweren Grades und erleidet eine Behinderung von 80 bis 100 (GdB).
    • Ein Kind bekommt eine chronische Hepatitis, was zu einer Behinderung von 70 führt.

    In beiden Fällen hilft unsere KIZ finanziell über das Schlimmste hinweg.

Warum spricht man bei der KIZ von einer Zusatzversorgung?
  • Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung, kurz KIZ, eignet sich hervorragend zur Ergänzung des Unfallschutzes der privaten Unfallversicherung.

Haben Sie Fragen?

Unsere Berater helfen Ihnen gern.

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