• Der Schutzschirm für Ihre rechtlichen Angelegenheiten

    Unser Schutzschirm für Ihre rechtlichen Angelegenheiten

    Rechtsschutz­versicherung

    • Unbegrenzte Versicherungssumme für Anwalts- und Gerichtskosten
    • Individuell & flexibel anzupassen
    • Deckungssumme bei Internet-Streitigkeiten: 500.000 €

Für alle Fälle abgesichert: Rechtsschutz­versicherung der Versicherungskammer Bayern

Ein Autounfall mit ungeklärter Schuldfrage, eine Bestellung, die nie angekommen ist, ein nerviger Nachbarschaftsstreit – oft hilft nur ein guter anwaltlicher Beistand, um zu seinem Recht zu kommen. Doch Anwaltskosten können hoch und Gerichtsverfahren langwierig sein.

Mit der Rechtsschutzversicherung sind Sie für Rechtsstreitigkeiten gewappnet und können im Ernstfall auf professionellen juristischen Rat bauen.

Für wen eignet sich eine Rechtsschutzversicherung?

Angestellte
Mieter
Privatpersonen
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Arbeitnehmende bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und Mietende bei Konflikten mit Vermietenden. Sie bietet finanzielle Sicherheit bei hohen Verfahrenskosten und ist generell ein wichtiger Schutz für Privatpersonen.
Gut zu wissen:
Oft hängt der Ausgang eines Rechtsstreits davon ab, ob Sie sich die Kosten für das Verfahren finanziell überhaupt leisten können. Unsere Rechtsschutzversicherung ist Ihr finanzielles Schutzschild - denn sie übernimmt die hohen Anwalts- und Gerichtskosten in unbegrenzter Höhe.

Unsere Rechtsschutzversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Unbegrenzte Versicherungssumme bei Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für gerichtlich bestellte Sachverständige etc.
Deckungssumme bei Internet-Geschäften von 500.000 €
Erste Hilfe im Rechtsschutzfall – wir schätzen die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte
Anwaltsempfehlung – auf Wunsch empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus unserem Netzwerk
Telefonische Rechtsberatung – auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur telefonischen Erstberatung
Mediation – wir vermitteln einen Mediator zur Konfliktbeilegung
Telefonische Rechtsberatung und Mediation erfolgen immer ohne Selbstbeteiligung
Einfach & schnell online berechnen & direkt abschließen

Welcher Tarif passt zu Ihnen?

Rundum-Schutz

  • Unbegrenzte Versicherungssumme für Anwalts- und Gerichtskosten
  • Deckungssumme bei Internet-Geschäften von 500.000 €
  • Fehlerhafte Lieferungen aus Online-Shops
  • Urheberrechtsverletzungen im Internet
  • Ungeklärte Schuldfrage bei einem Autounfall
  • Mietsachschäden
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Abmahnung oder Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Übernahme der Anwaltskosten für nicht versicherte private Angelegenheiten
  • Rechtliche Überprüfung Ihrer Homepage oder Ihres Blogs
  • Rechtliche Prüfung bei Änderungen des Arbeitsvertrags seitens Ihres
    Arbeitgebers
  • Beratung zu Kaufverträgen (z. B. bei geplantem Immobilienkauf)
  • Beratung zur Altersvorsorge, Rente (z. B. bzgl. Fristen, die einzuhalten sind)

Online abschließen

Unsere Empfehlung
Rundum-Schutz
Rundum-Schutz Plus
Leistungsdetails
Unbegrenzte Versicherungssumme für Anwalts- und Gerichtskosten
Icon Ja
Icon Ja
Deckungssumme bei Internet-Geschäften von 500.000 €
Icon Ja
Icon Ja
Fehlerhafte Lieferungen aus Online-Shops
Icon Ja
Icon Ja
Urheberrechtsverletzungen im Internet
Icon Ja
Icon Ja
Ungeklärte Schuldfrage bei einem Autounfall
Icon Ja
Icon Ja
Mietsachschäden
Icon Ja
Icon Ja
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Icon Ja
Icon Ja
Abmahnung oder Kündigung durch den Arbeitgeber
Icon Ja
Icon Ja
Übernahme der Anwaltskosten für nicht versicherte private Angelegenheiten
Icon Nein
Icon Ja
Rechtliche Überprüfung Ihrer Homepage oder Ihres Blogs
Icon Nein
Icon Ja
Rechtliche Prüfung bei Änderungen des Arbeitsvertrags seitens Ihres Arbeitgebers
Icon Nein
Icon Ja
Beratung zu Kaufverträgen (z. B. bei geplantem Immobilienkauf)
Icon Nein
Icon Ja
Beratung zur Altersvorsorge, Rente (z. B. bzgl. Fristen, die einzuhalten sind)
Icon Nein
Icon Ja
Beratung  zur Testamentserstellung
Icon Nein
Icon Ja
Unsere Empfehlung

Rundum-Schutz PLUS

  • Unbegrenzte Versicherungssumme für Anwalts- und Gerichtskosten
  • Deckungssumme bei Internet-Geschäften von 500.000 €
  • Fehlerhafte Lieferungen aus Online-Shops
  • Urheberrechtsverletzungen im Internet
  • Ungeklärte Schuldfrage bei einem Autounfall
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Abmahnung oder Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Übernahme der Anwaltskosten für nicht versicherte private Angelegenheiten*
  • Rechtliche Überprüfung Ihrer Homepage oder Ihres Blogs*
  • Rechtliche Prüfung bei Änderungen des Arbeitsvertrags seitens Ihres Arbeitgebers*
  • Beratung zu Kaufverträgen (z. B. bei geplantem Immobilienkauf)*
  • Beratung zur Altersvorsorge, Rente (z. B. bzgl. Fristen, die einzuhalten sind)*
  • Beratung zur Testamentserstellung*

Online abschließen

* bis zu 1.000 € für einen Fall pro Jahr

Gemeinsam zu Ihrem Rechts­schutz

Rechtsschutzversicherung im nächsten Schritt online abschließen

Ein Rechtsschutz, wie für Sie gemacht

Bei der Versicherungskammer Bayern lässt sich Ihr Rechtsschutz ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Sie können den umfassenden Rundum-Schutz PLUS wählen, der Sie in den Bereichen Privat-, Verkehrs-, Haus- und Wohnungs- und Berufs-Rechtsschutz absichert. Zusätzlich übernimmt der Rundum-Schutz PLUS für nicht versicherte private Angelegenheiten für einen Fall im Kalenderjahr Anwaltskosten bis zu 1.000 €.
Alternativ lassen sich gezielt nur die Bausteine auswählen, die Sie wirklich brauchen: Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz. So finden Sie genau den finanziellen Schutz für Rechtsangelegenheiten, der zu Ihrer Lebenssituation passt – flexibel und maßgeschneidert. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die beste Lösung für Sie zu finden!

Privat-Rechtsschutz

Unsere private Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie in allen Bereichen Ihres privaten Lebens: Ob Einklagen eines Kita-Platzes, fristgerechter Widerruf einer Bestellung oder Sportunfall – wir übernehmen die Kosten für Ihre private Rechtsstreitigkeit. 
Mitversichert sind Ehe- und Lebenspartner im selben Haushalt, Kinder und Enkelkinder in Obhut sowie Eltern im Pflegeheim, sofern Sie sich nicht für einen Single-Rechtsschutz entscheiden.

Zum Privat-Rechtsschutz

Berufs-Rechtsschutz

Kündigung, Mobbing, Abfindungsverhandlungen – oft kann es auch nach einer jahrelangen Betriebszugehörigkeit zu einem Ende mit Schrecken kommen. Sichern Sie sich für alle rechtlichen Auseinandersetzungen im Job finanziell ab. Unsere Berufs-Rechtsschutzversicherung setzt Ihr Arbeitsrecht durch und trägt die Kosten für gerichtliche Streitigkeiten in unbegrenzter Höhe.

Zum Berufs-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz

Bei Unfällen, Bußgeldbescheiden oder dem Kauf eines Neuwagens kommt es nicht selten zu rechtlichen Streitigkeiten. Recht haben und Recht bekommen sind dabei nicht immer dasselbe: Mit unserer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können Sie Ihr Recht einfordern – ohne Sorge um den Kostenaufwand.

Zum Verkehrs-Rechtsschutz

Haus- und Wohnungsrechtsschutz

Ärger mit der Nachbarschaft, Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin? Rund um das Thema Wohnen sind wir für Sie da. Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen - und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.

Zum Haus- und Wohnungsrechtsschutz

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Bei der Versicherungskammer Bayern richten sich die Kosten der Rechtsschutzversicherung nach den Versicherungsbausteinen, die Sie brauchen. Sie haben die Wahl, ob Sie die vollumfängliche Rechtsschutzversicherung wollen oder nur einzelne Lebensbereiche absichern möchten.
Einzeln absichern lassen sich:
  • Privat
  • Verkehr
  • Beruf
  • Wohnen
Wichtig für Vermieter und Vermieterinnen: Mit unserem Baustein Vermieter-Rechtsschutz sind Sie bei Rechtsstreitigkeiten rund um Ihre vermieteten Objekte abgesichert.
Ein weiterer Faktor, der die Kosten des Rechtsschutzes beeinflusst, ist die Höhe der Selbstbeteiligung. Die können Sie selbst festlegen auf 0 €, 300 €, 500 € oder 1.000 €. Ein toller Bonus: Die Selbstbeteiligung verringert sich, wenn Sie im Rechtsfall eine von uns empfohlene Kanzlei beauftragen.

Mit diesen Leistungen können Sie bei unserer Rechtsschutzversicherung rechnen

Wir lassen Sie im Rechtsfall nicht allein – und unterstützen Sie mit vielen weiteren nützlichen Services rund um Ihre Rechtsfragen.
  • Kostenlose Erstberatung: Unser Rechtsschutz-Service-Telefon verbindet Sie bei Bedarf direkt mit einer Anwältin oder einem Anwalt für eine telefonische Erstberatung. Das gilt für alle rechtlichen Fragen, auch wenn der Fall nicht versichert ist. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Anwalt in Ihrer Nähe.
  • Mediation: Nicht jeder Streit muss vor Gericht. In passenden Fällen stellen wir Ihnen unabhängige Mediatoren oder Mediatorinnen zur Verfügung, um Konflikte außergerichtlich zu lösen. Dieser Service erfolgt stets ohne Selbstbeteiligung.
  • Wertvolle Unterstützung: Mit unserem Rundum-Schutz PLUS erhalten Sie sogar noch mehr rechtliche Sicherheit: Für einen Fall übernimmt diese Rechtsschutzversicherung private Angelegenheiten, die nicht versichert sind, bis 1.000 € Anwaltskosten. Das kann etwa ein anwaltlicher Rat beim Erstellen einer Patientenverfügung sein oder wenn Sie sich zum Thema Scheidung und Unterhalt beraten lassen möchten.

Unser Service-Portal MEINRECHT für Ihren Rechtsschutz

teaser_serviceportal-mein-rechtsschutz
Immer mit dabei: Unser Rechtsservice MEINRECHT sichert Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe zu, wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht.
Auf unserem Portal finden Sie alle wichtigen Informationen und ein Servicepaket rund um die private Vorsorge und die Themen Beruf und Mobilität, inklu­sive RadMobilSchutz, CarSharingSchutz und weiterer attrak­tiver Serviceleistungen.* Außerdem bieten wir Ihnen hier Formularvorlagen und Ratgeber zu vielen Themen rund um rechtliche Angelegenheiten. 
*) Gilt für den Privat-Rechtsschutz ab einem ver­sicherten Baustein.

Was deckt die Privat-Rechtsschutzversicherung und was nicht?

Häkchen | für Produkttabelle in BTT
Kostenübernahme für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Ge­richt bestellte Sachverständige und Zeugen. Wenn erforderlich, werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen.*
Streitigkeiten bei Bauprojekten, etwa Baumängel – hier greift die Bauherren-Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreits bei längerem Aufenthalt im Ausland
Rechtsstreitigkeiten aufgrund einer gesetzeswidrigen Handlung mit Vorsatz
Rechtsstreits, die ein versichertes Haushaltsmitglied betreffen
Rechtsstreitigkeiten, die Spiel- und Wettverträge betreffen
Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt anlässlich ihrer Steuererklärung
Rechtsfälle auf Basis des kollektiven Arbeits- und Dienstrechts und aufgrund von Streiks
* Näheres hierzu finden Sie in § 5 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG (ARB).

Ausgezeichneter Service

siegel-FFF-KUBUS

Fragen und Antworten rund um die Rechtsschutz­versicherung

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
  • Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sie bietet finanziellen Schutz, wenn rechtliche Konflikte in Bereichen wie Arbeit, Verkehr, Wohnen oder privaten Angelegenheiten entstehen. Außerdem übernimmt sie:

    • Gesetzliche Anwaltsgebühren
    • Gerichtskosten
    • Entschädigung für Zeugen und Zeuginnen
    • Honorare für gerichtlich bestellte Sachverständige und Gerichtsvollzieher*innen

    Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sie bietet finanziellen Schutz, wenn rechtliche Konflikte in Bereichen wie Arbeit, Verkehr, Wohnen oder privaten Angelegenheiten entstehen. Außerdem übernimmt sie:

    • Gesetzliche Anwaltsgebühren
    • Gerichtskosten
    • Entschädigung für Zeugen und Zeuginnen
    • Honorare für gerichtlich bestellte Sachverständige und Gerichtsvollzieher*innen
Wann ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
  • Rechtsstreitigkeiten gibt es im Alltag immer wieder. Oft verzichtet man auf die Durchsetzung des eigenen Rechts, weil ein Gerichtsverfahren zu teuer ist. Eine Rechtsschutzversicherung dient Ihnen als finanzieller Schutzschild – damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

    Rechtsstreitigkeiten gibt es im Alltag immer wieder. Oft verzichtet man auf die Durchsetzung des eigenen Rechts, weil ein Gerichtsverfahren zu teuer ist. Eine Rechtsschutzversicherung dient Ihnen als finanzieller Schutzschild – damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Was ist die Selbstbeteiligung bei meiner Rechtsschutzversicherung?
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbart, übernehmen Sie einen Teil der möglicherweise entstehenden Kosten selbst. Dies hat für Sie als Versicherungsnehmer*in den Vorteil, dass Ihre Prämie günstiger ausfällt.

    Rechnet der entsprechende Anwalt sein Honorar ab oder stellt das Gericht eine Rechnung, dann zahlen Sie Ihrer Versicherung die Selbstbeteiligung. Diese kommt pro Fall normalerweise nur einmal zum Tragen. Sollten Sie Ihren Rechtsstreit gewinnen, dann muss die Gegenseite für die Verfahrenskosten sowie die Anwaltshonorare aufkommen, die Ihre Versicherung übernommen hat (gilt nicht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zur ersten Instanz). Diese zahlt Ihnen auch die bereits entrichtete Selbstbeteiligung zurück. Kommt es im Rahmen des Verfahrens zu einem Vergleich, dann trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Bei einer gütlichen Einigung bekommen Sie also nichts zurückerstattet.

    Übrigens: Entscheiden Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei, dann reduzieren wir Ihre Selbstbeteiligung um 150 €.

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbart, übernehmen Sie einen Teil der möglicherweise entstehenden Kosten selbst. Dies hat für Sie als Versicherungsnehmer*in den Vorteil, dass Ihre Prämie günstiger ausfällt.

    Rechnet der entsprechende Anwalt sein Honorar ab oder stellt das Gericht eine Rechnung, dann zahlen Sie Ihrer Versicherung die Selbstbeteiligung. Diese kommt pro Fall normalerweise nur einmal zum Tragen. Sollten Sie Ihren Rechtsstreit gewinnen, dann muss die Gegenseite für die Verfahrenskosten sowie die Anwaltshonorare aufkommen, die Ihre Versicherung übernommen hat (gilt nicht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zur ersten Instanz). Diese zahlt Ihnen auch die bereits entrichtete Selbstbeteiligung zurück. Kommt es im Rahmen des Verfahrens zu einem Vergleich, dann trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Bei einer gütlichen Einigung bekommen Sie also nichts zurückerstattet.

    Übrigens: Entscheiden Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei, dann reduzieren wir Ihre Selbstbeteiligung um 150 €.

Ab wann greift die Rechtsschutzversicherung?
  • Bei einigen Leistungen greift der Rechtsschutz erst nach drei Monaten. Beachten Sie: Wenn bereits ein Schaden eingetreten ist, kann rückwirkend keine Rechtsschutzversicherung mehr abgeschlossen werden.

    Bei einigen Leistungen greift der Rechtsschutz erst nach drei Monaten. Beachten Sie: Wenn bereits ein Schaden eingetreten ist, kann rückwirkend keine Rechtsschutzversicherung mehr abgeschlossen werden.

Wann zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht?
  • Die Versicherung zahlt in der Regel nur nach Vertragsbeginn bzw. Ablauf der Wartezeit, d. h. der Rechtsschutzfall muss nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn bzw. nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein.

    Nach drei Jahren Vertragslaufzeit sind alle vorvertraglichen Rechtsschutzfälle versichert (Vorvertraglichkeits-Garantie). Liegen die Kosten unterhalb der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung, müssen Sie diese selbst übernehmen. Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich die Selbstbeteiligung um 150 €.

    Die Versicherung zahlt in der Regel nur nach Vertragsbeginn bzw. Ablauf der Wartezeit, d. h. der Rechtsschutzfall muss nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn bzw. nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein.

    Nach drei Jahren Vertragslaufzeit sind alle vorvertraglichen Rechtsschutzfälle versichert (Vorvertraglichkeits-Garantie). Liegen die Kosten unterhalb der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung, müssen Sie diese selbst übernehmen. Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich die Selbstbeteiligung um 150 €.

Kann ich meine Anwältin oder meinen Anwalt selbst wählen?
  • Natürlich können Sie sich Ihren rechtlichen Beistand selbst wählen. Brauchen Sie Unterstützung, empfehlen wir Ihnen gerne jemanden aus unserem Netzwerk. Für Sie besonders attraktiv: Nehmen Sie eine von uns empfohlene Kanzlei in Anspruch, verringert sich Ihr Selbstbehalt.

    Natürlich können Sie sich Ihren rechtlichen Beistand selbst wählen. Brauchen Sie Unterstützung, empfehlen wir Ihnen gerne jemanden aus unserem Netzwerk. Für Sie besonders attraktiv: Nehmen Sie eine von uns empfohlene Kanzlei in Anspruch, verringert sich Ihr Selbstbehalt.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung auch rückwirkend in Anspruch nehmen?
  • Nein, das ist nicht möglich. Nach drei Jahren Vertragslaufzeit sind alle vorvertraglichen Rechtsschutzfälle versichert (Vorvertraglichkeits-Garantie).

    Nein, das ist nicht möglich. Nach drei Jahren Vertragslaufzeit sind alle vorvertraglichen Rechtsschutzfälle versichert (Vorvertraglichkeits-Garantie).

Wer ist bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
  • Abgesichert sind der bzw. die Versicherungsnehmer*in, der bzw. die (Ehe-)Partner*in sowie minderjährige Kinder und Enkelkinder, die in Obhut sind. Auch volljährige Kinder und Enkelkinder, die unverheiratet sind und nicht in einer Lebenspartnerschaft leben, sind bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mitversichert. Der Rechtsschutz gilt zudem für im selben Haushalt oder in einer Einliegerwohnung lebende Familienangehörige. Nicht mehr erwerbstätige Angehörige über 60 Jahren, die im Haushalt leben, sowie Eltern in einem Pflegeheim sind ebenfalls abgesichert. Eine Ausnahme bildet der Single-Tarif – er gilt ausschließlich für Einzelpersonen.

    Abgesichert sind der bzw. die Versicherungsnehmer*in, der bzw. die (Ehe-)Partner*in sowie minderjährige Kinder und Enkelkinder, die in Obhut sind. Auch volljährige Kinder und Enkelkinder, die unverheiratet sind und nicht in einer Lebenspartnerschaft leben, sind bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mitversichert. Der Rechtsschutz gilt zudem für im selben Haushalt oder in einer Einliegerwohnung lebende Familienangehörige. Nicht mehr erwerbstätige Angehörige über 60 Jahren, die im Haushalt leben, sowie Eltern in einem Pflegeheim sind ebenfalls abgesichert. Eine Ausnahme bildet der Single-Tarif – er gilt ausschließlich für Einzelpersonen.

Was tun, wenn ich meine Rechtsschutzversicherung brauche?
  • Benötigen Sie einen Rechtsbeistand, kontaktieren Sie uns. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch auch einen Beistand zur telefonischen Erstberatung.

    Benötigen Sie einen Rechtsbeistand, kontaktieren Sie uns. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch auch einen Beistand zur telefonischen Erstberatung.

Lässt sich die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen?
  • Nur der Baustein Berufs-Rechtsschutz lässt sich steuerlich absetzen.

    Nur der Baustein Berufs-Rechtsschutz lässt sich steuerlich absetzen.

Unser Rechtsschutz­versicherer ist die ÖRAG Rechtsschutz­versicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht.
MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
+49 211 529-5555
Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten