• Krankentagegeldversicherung

    Krankentagegeld

    Sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall

    Unser Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit. Ergänzen Sie Ihre Krankenversicherung mit unseren Krankentagegeld-Tarifen.

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Die Dauer einer Krankheit oder ein Unfall lassen sich nicht planen. Sollten Sie tatsächlich länger ausfallen, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Doch, was passiert danach?
Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse dann nur ein Krankengeld von ca. 78 Prozent ihres Nettoeinkommens. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Verdienstausfall ab dem 43. Tag selbst absichern.
Und was, wenn Sie selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten und keinen Anspruch auf Lohnfort­zah­lung haben? Mit jedem Krankheitstag entstehen Einkommensverluste, die bei längerer Arbeits­un­fähig­keit schnell zur Existenzbedrohung werden können. Denn während ein Großteil der Einnahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebenshaltung weiter an.
Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Sie sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Berechnen Sie jetzt Ihren Bedarf an Krankentagegeld.

Ihre Vorteile

  • Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit: Gleichen Sie Ihr fehlendes Einkommen aus.
  • Sichern Sie sich ideal ab – egal ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.
  • Auf Sie zugeschnitten: Als Freiberufler und Selbstständiger bestimmen Sie selbst, ab wann Sie das Krankentagegeld ausgezahlt bekommen. Als Arbeitnehmer beginnt die Krankentagegeldleistung mit dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

 

So funktioniert's: Krankentagegeld für ...

Arbeitnehmer

  • Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt mindestens die ersten sechs Wochen normal weiter.
  • Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung, das in der Regel allerdings geringer als Ihr Arbeitseinkommen ist. Die Lösung: Ein Kranken­tagegeld bei einer privaten Kranken­versicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife S-KG oder TA .
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Kranken­tagegeld. Sie benötigen jedoch einen Verdienstausgleich, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Selbstständige und Freiberufler

  • Für Selbstständige bedeutet Krankheit in aller Regel einen Verdienstausfall, der bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden kann.
  • Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie die Wahl: Versichern Sie Ihr Krankengeld gegen einen zusätzlichen Beitrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung, auch hier kann eine Versorgungslücke entstehen. Die Lösung: Ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife TAF für Freiberufler oder TAG für Selbstständige. Oder Sie versichern Ihr Krankentagegeld gleich in der privaten Krankenversicherung. Die Höhe und den Leistungsbeginn bestimmen Sie dann selbst.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch Krankentagegeld. Da Sie jedoch einen Verdienstausgleich benötigen, ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ratsam. Die Höhe des zusätzlichen Krankentagegelds bestimmen Sie selbst.
Wann gelte ich als arbeitsunfähig?
  • Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend oder in keiner Weise (zu 100 %) ausüben und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

    Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend oder in keiner Weise (zu 100 %) ausüben und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Wie viel Krankengeld bekomme ich?
  • Arbeitgeber leisten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung rund 75% des letzten Nettoeinkommens. Als Freiberufler oder Selbstständiger müssen Sie ab dem ersten Krankheitstag Ihre Verdienstausfälle ausgleichen. Gerade bei längeren, meist auch schweren Krankheiten, kann das zu finanziellen Problemen führen. Diese Versorgungslücke kann durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

    Arbeitgeber leisten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung rund 75% des letzten Nettoeinkommens. Als Freiberufler oder Selbstständiger müssen Sie ab dem ersten Krankheitstag Ihre Verdienstausfälle ausgleichen. Gerade bei längeren, meist auch schweren Krankheiten, kann das zu finanziellen Problemen führen. Diese Versorgungslücke kann durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Gibt es Wartezeiten oder erhalte ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei einem Unfall.

    Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei einem Unfall.
Brauche ich als Beamter auch ein zusätzliches Krankentagegeld?
  • Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.

    Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.