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Unser Schutzschirm für Lehrkräfte
Private Krankenversicherung für Lehrer
- Gesundheitsschutz vom Referendariat bis zur Planstelle
- Bedarfsgerechte Absicherung
- Mit oder ohne Selbstbehalt
Als Lehrkraft im Beamtendienst haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Doch diese deckt nur einen Teil der Kosten. Viele Krankheitskosten, die nicht über die Beihilfe abgesichert sind, deckt unsere spezielle private Krankenversicherung für Lehrer und Lehrerinnen.
Für zusätzliche Leistungen, die weder über den Dienstherrn noch die private Krankenversicherung gedeckt sind, bietet die Versicherungskammer Bayern attraktive Ergänzungstarife für einen perfekten Rundum-Schutz. Sichern Sie sich Ihre kostengünstige private Krankenversicherung schon vor der Beamtenstelle mit der Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption!
Für wen eignet sich die private Krankenversicherung für Lehrer?
Studierende
Referendar*innen
Lehrpersonen
Studierende können in der Anwartschaftsversicherung ihren Gesundheitszustand „einfrieren“, was ihnen später einen günstigeren Einstieg in die private Krankenversicherung ermöglicht. Referendar*innen, die Beamte auf Widerruf sind, haben ebenfalls Anspruch auf Beihilfe und können in die private Krankenversicherung wechseln. Auch verbeamtete Lehrkräfte sind beihilfeberechtigt und haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Private Krankenversicherung für Lehrer: Ihre Vorteile auf einen Blick
Passgenaue Absicherung
Attraktive Tarife mit oder ohne Selbstbehalt
Günstiger Einstieg mit Anwartschaftsversicherung
Individuelle Zusatzleistungen kombinieren
Deckt die Leistungslücken der Beihilfe
Mit Beitragsrückerstattung
Online-Rechner
Unsere Empfehlung
Kompakt
Optimal
Premium
Gesamtbeitrag pro Monat
€
€
€
Haupttarif
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Ergänzungsbausteine
BeihilfeKlinikPlus
BeihilfeZahnPlus
BeihilfeZahnPlus
BeihilfeKlinikPlus
BeihilfeErgänzungPlus
BeihilfeErgänzungPlus
Krankenhaustagegeld
InfoBei einem stationären Krankenhausaufenthalt wird für jeden Tag der vollstationären Behandlung ein Tagegeld gezahlt, über das Sie frei verfügen können. Das Geld kann für den Eigenanteil genutzt werden, der je nach Beihilferecht bei einem stationären Aufenthalt entstehen kann (z.B. Eigenanteil pro Tag für den stationären Aufenthalt oder Eigenanteil für die Nutzung von Wahlleistungen). Wir haben die Höhe des Krankenhaustagegeldes so gewählt, dass Sie diesen Eigenanteil absichern.
Pflegepflichtversicherung
InfoIn Deutschland besteht Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung.
Ambulante Absicherung
Ambulante ärztliche Leistungen, Medikamente und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
InfoHeilmittel helfen Krankheiten zu heilen oder eine Verschlimmerung bestehender oder chronischer Krankheiten zu verhindern. Typische Beispiele für Heilmittel sind Physiotherapie inkl. Krankengymnastik oder Ergotherapie.
Hilfsmittel gleichen gesundheitliche Handicaps aus. Beispiele für Hilfsmittel sind Rollstühle oder Gehhilfen (Krücken).
Hilfsmittel gleichen gesundheitliche Handicaps aus. Beispiele für Hilfsmittel sind Rollstühle oder Gehhilfen (Krücken).
+ Ausgleich Beihilfekürzungen
bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen von Hilfsmitteln
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 €
+ zusätzliche Bonusleistungen bis zu 100 € in jeweils zwei Kalenderjahren
+ zusätzliche Bonusleistungen bis zu 100 € in jeweils zwei Kalenderjahren
Alternative Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte
InfoNicht erstattungsfähig sind psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen
Schutzimpfungen
InfoEine Erstattung erfolgt für Schutzimpfungen, die aktuell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht empfohlen werden. Ausgenommen sind Impfungen aufgrund einer Auslandsreise oder aus beruflichen Gründen.
+ zusätzliche Reiseschutz-Impfungen und Malaria-Prophylaxe
Psychotherapie
InfoErstattet werden bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen je versicherte Person im Kalenderjahr. Wenn die Beihilfe leistet, auch darüber hinaus.
Kuren
Ambulant und stationär
InfoÄrztliche Leistungen, Medikamente (Arzneimittel) und Heilmittel sind mitversichert. Nicht erstattet werden Aufwände für Unterbringung und Verpflegung und Kosten für wahlärztliche Leistungen bei stationärer Kur. Das Kurtagegeld aus BeihilfeErgänzungsPlus W wird max. 28 Tage in drei Kalenderjahren bezahlt.
+ 40 € Kur-Tagegeld
Stationäre Absicherung
Stationärer Krankenhausaufenthalt
InfoGesonderte Zuschläge sind z.B. Kosten für Telefon, Fernseher oder Internet
Mehrbettzimmer
+ Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt
+ Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt
Zweibettzimmer
+ Chefarzt-Behandlung
+ gesonderte Zuschläge
+ Chefarzt-Behandlung
+ gesonderte Zuschläge
Einzelzimmer
+ Chefarzt-Behandlung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus
+ gesonderte Zuschläge
+ Chefarzt-Behandlung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus
+ gesonderte Zuschläge
Zahnärztliche Absicherung
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnvorsorge
Zahnersatz
Zahnvorsorge
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten
Absicherung im Ausland
Versicherungsschutz im Ausland
InfoIn Europa besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz; weltweit bis zu 12 Monate bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Erstattet werden alle Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Da die Beihilfe hierfür keine Leistung übernimmt, erstatten wir unabhängig von der vereinbarten Tarifstufe 100 %.
Erstattet werden alle Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Da die Beihilfe hierfür keine Leistung übernimmt, erstatten wir unabhängig von der vereinbarten Tarifstufe 100 %.
+ Krankenrücktransport
+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)
+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE)
Beitragsrückerstattung
InfoWelche Tarife in welcher Höhe an der Beitragsrückerstattung teilnehmen, legt der Vorstand jährlich neu fest.
Tarifkombination
Kompakt
Optimal
Premium
Private Krankenversicherung für Lehrerinnen und Lehrer: Los geht’s!
Privat oder gesetzlich? – Krankenversicherungen für Lehrkräfte im Überblick
Verbeamtete Lehrer*innen sind nicht verpflichtet, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Sie können auch gesetzlich versichert bleiben. Die Versicherungsarten unterscheiden sich hinsichtlich Beiträge, Leistungen, Familienabsicherung und Aufnahmebedingungen teilweise deutlich voneinander. Dies zeigt folgende Gegenüberstellung.
Kriterien | Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung |
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Beiträge | Beiträge sind abhängig vom Alter und den gewählten Leistungen; in der Regel sind sie deutlich höher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung | Beiträge sind abhängig vom Einkommen |
Leistungen | Spürbar größerer Leistungsumfang; Versicherte wählen Leistungen gemäß ihren individuellen Anforderungen aus | Leistungen sind gesetzlich festgelegt |
Familien | Familienmitglieder haben Anspruch auf Beihilfe und werden über einen eigenen Vertrag abgesichert | Kostenfreie Mitversicherung der Familienmitglieder möglich |
Aufnahme | Gesundheitsprüfung notwendig, durch Anwartschaftsversicherung kann der aktuelle Gesundheitszustand während des Studiums konserviert werden | Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung |
Die private Krankenversicherung ist ideal für Lehramtsanwärter*innen, Lehrer*innen auf Widerruf und verbeamtete Lehrer*innen geeignet.
Sie bietet attraktive Vorteile:
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- Die private Absicherung ergänzt die Beihilfeleistungen des Dienstherrn.
- Einschluss von stationären und ambulanten Zusatzleistungen möglich
- Versicherungsbeiträge, die unabhängig vom Einkommen sind
- Individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Familiensituation zugeschnitten
Privat versichern mit Beihilfe – Gesundheitsvorsorge für Lehrkräfte
Als Lehrkraft in Bayern haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Diese staatliche Unterstützung trägt einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Ob ein Zahnarztbesuch, ein Krankenhausaufenthalt oder verschreibungspflichtige Medikamente – die Beihilfe übernimmt einen bestimmten Prozentsatz der Kosten.
Die konkreten Leistungen und Höhe der Erstattung richten sich nach der jeweiligen Beihilfeordnung. Dabei werden Faktoren wie Familienstand, Dienstgrad und weitere persönliche Umstände berücksichtigt.
Während Sie im Studium noch kein Anrecht auf Beihilfe haben, sind Sie im Referendariat schon im vollen Umfang beihilfeberechtigt. Die Versicherungskammer Bayern begleitet Sie während Ihrer Laufbahn vom Studium bis zur Planstelle.
Beihilfeleistungen | Versicherungsschutz | |
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Studium | Keine | Anwartschaft BeihilfeOption, private oder gesetzliche Krankenversicherung |
Referendariat | ab 50 % bis 70 % | Beihilfekonforme private Krankenversicherung |
Beamte auf Probe | ab 50 % bis 70 % | Beihilfekonforme private Krankenversicherung |
Beamte auf Lebenszeit | ab 50 % bis 70 % | Beihilfekonforme private Krankenversicherung |
Gut zu wissen:
Für beihilfeberechtigte Personen in Bayern beträgt der Beihilfesatz 50 %. Bei zwei oder mehr Kindern erhöht er sich auf 70 %. Für Ehe- und Lebenspartner*innen sowie Versorgungsempfänger liegt der Beihilfesatz bei 70 %, für Kinder bei 80 %. Die Höhe der Beihilfesätze richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland, einheitliche Regelungen gibt es nicht.
Private Krankenversicherung: Was ist versichert, was nicht?
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Häufig gestellte Fragen rund um die private Krankenversicherung für Lehrerinnen und Lehrer
- Nach dem Referendariat gibt es keine Planstelle – was passiert mit der privaten Krankenversicherung für Lehrer?
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- Wie können Lehramtsstudierende sich krankenversichern?
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- Mit welchen Zusatzleistungen kann ich die beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzen?
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- Welche Vorteile bietet die Anwartschaftsversicherung für Lehramtsanwärter*innen?
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- Welche Vorteile hat eine private Krankenversicherung für junge Lehrkräfte?
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- Können zu der Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption weitere Tarife abgeschlossen werden?
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- Wann wird die Umstellung der Anwartschaft auf einen beihilfekonformen Tarif beantragt?
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- Wie hoch sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und wie entwickeln sie sich?
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- Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe und wie wirkt sie sich auf meine Beiträge aus?
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- Gibt es bestimmte Altersgrenzen oder Wartezeiten, die ich beachten muss?
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- Welche Rolle spielt der Selbstbehalt bei der Beitragshöhe?
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- Welche Leistungen sind im Ausland versichert?
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- Was passiert bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder bei einer Pensionierung?
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- Wie wirkt sich eine Vorerkrankung auf die Beitragshöhe aus?
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