• buehne-arbeitsrechtsschutz

    Arbeitsrechtsschutz

Berufsrechtsschutz: Hilfe bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen

Das Arbeitsrecht soll Arbeitnehmer schützen und die Rechtsbeziehungen zum Arbeitgeber regeln. Entwickelt wurde dieses Rechtsgebiet als Folge der besonderen Schutzbedürftigkeit von Arbeitnehmern. Die meisten Arbeitsplätze bieten nämlich ein erhöhtes Konfliktpotenzial. Kleinere Streitigkeiten lassen sich zwar meist direkt und intern mit Kollegen oder Vorgesetzten klären. Allerdings kommt es nicht selten auch zu größeren Konflikten, die im schlimmsten Fall vor Gericht landen.
Wie aber gehe ich bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vor? Und wie kann mir ein Berufsrechtsschutz helfen? Diese und weitere Fragen zum Thema Arbeitsrechtsschutz klären wir in diesem Artikel.

3 Fälle für den Arbeitsrechtsschutz

Es gibt zahlreiche Situationen, die zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz führen können. Wir nehmen drei brisante und häufig auftretende Fälle unter die Lupe und erklären, wie der Berufsrechtsschutz Sie unterstützt.

Fall 1: Kündigung durch Ihren Arbeitgeber

Der Fall: Angenommen, Sie erhalten eine Abmahnung oder sogar eine direkte Kündigung von Ihrem Arbeitgeber. Der Grund: Angeblich seien Sie wiederholt zu spät zur Arbeit erschienen.
Das ist zu tun: Sollten die Vorwürfe Ihres Arbeitgebers nicht der Wahrheit entsprechen, liegt es an Ihnen, dagegen vorzugehen. Für den Fall, dass es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dies die erste Anlaufstelle. Nehmen Sie so bald wie möglich nach der Kündigung bzw. Abmahnung Kontakt mit ihm auf. Klären Sie die Kostenübernahme am besten schon vorher mit der Rechtsschutzversicherung ab. Gibt es keinen Betriebsrat, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt zu Rate ziehen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Jurist klärt Sie über die Klagemöglichkeiten auf und setzt Sie über eventuell bestehende Fristen in Kenntnis. Planen Sie mit ihm gemeinsam das weitere Vorgehen.

Fall 2: Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis

Der Fall: Sie beenden Ihr Arbeitsverhältnis und fragen Ihren Arbeitgeber nach einem Arbeitszeugnis. Dieser weigert sich, das Zeugnis auszustellen, oder Sie sind mit Ihrer Bewertung nicht zufrieden und fühlen sich falsch behandelt.
Das ist zu tun: Arbeitnehmer haben bei Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse ein Recht auf den Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (§109 Gewerbeordnung). Der Arbeitgeber ist selbst dazu verpflichtet, dieses wohlwollend zu formulieren. Sollte er dem nicht nachkommen, suchen Sie zunächst das Gespräch mit ihm. Führt auch das zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis, weil der Arbeitgeber das Zeugnis nicht erteilen bzw. keine Berichtigung vornehmen möchte, machen Sie den Zeugnisanspruch zunächst schriftlich geltend. Sie können auch eine Klage erheben. Dann kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden. Die Erhebung der Klage sollte in dem Fall aber so schnell wie möglich durchgesetzt werden.

Fall 3: Mobbing am Arbeitsplatz

Der Fall: Manchmal eskalieren Konflikte oder kleine Streitigkeiten am Arbeitsplatz so sehr, dass sie in Mobbing enden. Das ist z. B. der Fall, wenn Ihre Kollegen oder Vorgesetzten Sie beleidigen oder Ihnen „Streiche“ spielen. Dieses Verhalten sorgt nicht nur für ein schlechtes Betriebsklima, sondern kann für betroffene Arbeitnehmer auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Das ist zu tun: Eine professionelle Rechtsberatung ist in Mobbing-Fällen unabdingbar. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann selbstsicher auftreten. Gemeinsam können Sie zunächst versuchen, mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen zu gehen. Gelingt das nicht, können Sie auch eine Klage erheben.
In Deutschland gibt es übrigens kein eigenes „Mobbing-Gesetz“. Das heißt, dass Sie im Falle eines rechtlichen Schrittes nicht gegen Mobbing selbst, sondern gegen das rechtswidrige Gesamtverhalten über einen längeren Zeitraum vorgehen müssen. Darum ist es ratsam, die Mobbing-Vorfälle schriftlich festzuhalten.
Wichtig ist, in dieser Situation zu reagieren und die Dinge nicht über sich ergehen zu lassen. Denn Mobbing kann zu schweren psychischen Krankheiten führen. Leider ist es dennoch schwierig, mit einer Schadenersatzklage wegen Mobbing Erfolg zu haben. Das Problem liegt oft in der Beweislage: Die Gerichte fordern eine ganze Reihe an Beweisen, die das Entstehen eines Schadens durch Mobbing belegen. Doch das gelingt nur in den wenigsten Fällen. Wägen Sie darum – abhängig von Ihrer Situation – gut ab, ob eine Klage sinnvoll ist.
Anders sieht es bei strafbarem Verhalten, wie Urkundenfälschung, Beleidigungen oder gar sexueller Belästigung aus. In diesen Fällen ist auch eine Strafanzeige möglich. Ziehen Sie in jedem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate und lassen Sie sich detailliert beraten. Nur so kann eine kluge Entscheidung für Ihren individuellen Fall getroffen werden.
Rechtsschutzversicherung Versicherungskammer Bayern

Anwaltskosten im Arbeitsrecht

Bevor man im Arbeitsumfeld rechtliche Hilfe beansprucht, kommt oftmals die Frage auf, was ein Anwalt für Arbeitsrecht kostet. Die Höhe der Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Leistungen zusammen. Zuerst findet in der Regel ein Beratungsgespräch mit dem Anwalt statt, in dem Sie die Sachlage erklären und das weitere Vorgehen besprochen wird. Diese Erstberatung beläuft sich auf bis zu 190 € plus Mehrwertsteuer. Erheben Sie im Anschluss Klage gegen Ihren Arbeitgeber, wird diese Gebühr verrechnet.
Wie hoch die Anwaltskosten letztendlich ausfallen, hängt auch vom Streit- oder Gegenstandswert ab. Handelt es sich um immaterielle Forderungen, wie z. B. eine fristlose Kündigung, orientiert sich der Betrag am Streitwertkatalog. Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur die gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, etwaige Honorarvergütungen, die diese übersteigen werden nicht übernommen. Bei einer Kündigungsschutzklage lieg der Streitwert bei drei Bruttomonatsgehältern. Bei einer Abmahnung ist es ein Bruttomonatsgehalt. Demnach richten sich die Anwaltskosten nach der Höhe Ihres persönlichen Einkommens.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Im Arbeitsrecht zahlt zunächst einmal jede Partei die eigenen Anwaltskosten. In den meisten Fällen kommt es zwischen den Parteien zu einer Einigung (Vergleich) und es kommen keine Gerichtskosten zu Stande. Endet die Situation allerdings in einem Rechtsstreit vor Gericht, muss die unterlegene Partei sämtliche Gerichtsgebühren sowie eventuell weitere anfallende Kosten, z. B. für Zeugenvorladungen oder Gutachten, tragen. Auch hier sind die Gerichtskosten abhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers. Im Falle einer zweiten oder dritten Instanz muss die unterlegene Partei zudem auch für die gegnerischen Anwaltskosten aufkommen. Insgesamt kann es also teuer werden. Mit einem Arbeitsrechtsschutz sichern Sie sich für den Fall der Fälle finanziell ab. Damit können Sie sich voll und ganz auf den Prozess konzentrieren und müssen sich nicht um die Kosten sorgen.

Berufsrechtsschutzversicherung – lohnt sich das?

Das Kostenrisiko ist im Arbeitsrecht besonders hoch. Schließlich tragen Sie selbst im Erfolgsfall einen Teil der Anwaltskosten selbst. Eine Versicherung für Berufsrechtsschutz lohnt sich also immer. Eine Berufsrechtschutzversicherung sichert Sie in allen Fällen für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen finanziell ab.
  • Mit unserer Versicherung profitieren Sie von folgenden Leistungen:
  • Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen
  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
MEINRECHT: Unterstützung durch erfahrene Anwälte aus dem Netzwerk der Versicherungskammer Bayern. Wir vermitteln Ihnen zudem einen Rechtsanwalt für eine Erstberatung per Telefon – und zwar ohne Selbstbeteiligung.

Arbeitsrechtsschutzversicherung und Wartezeit

Für den Arbeitsrechtsschutz gilt eine dreimonatige Wartezeit. Das heißt, dass Ihr Versicherungsschutz erst drei Monate nach Abschluss der Versicherung besteht. Demnach können Sie Ihre Berufsrechtsschutzversicherung auch nicht rückwirkend abschließen. Erhalten Sie also eine Kündigung und möchten dagegen vorgehen, schließen aber erst nach Erhalt Ihre Versicherung ab, müssen Sie eventuelle Kosten im Falle eines Rechtsstreits selbst tragen.

Fazit: Abgesichert am Arbeitsplatz

Unser Arbeitsrechtsschutz sichert Sie bei sämtlichen Streitigkeiten rund um Arbeitsplatz und Beruf finanziell ab. Die Versicherungskammer Bayern steht Arbeitnehmern als Berater zur Seite und unterstützt sie mit einem Netzwerk aus rund 100 erfahrenen Juristen. Als Versicherer agiert die ÖRAG Rechtsschutzversicherung. Neben Ihnen selbst sind übrigens auch eventuelle Lebenspartner und Kinder mitversichert. Auch volljährige Kinder sind bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, inbegriffen, sofern sie nicht verheiratet sind und sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.
Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten