Fall 3: Mobbing am Arbeitsplatz
Der Fall: Manchmal eskalieren Konflikte oder kleine Streitigkeiten am Arbeitsplatz so sehr, dass sie in Mobbing enden. Das ist z. B. der Fall, wenn Ihre Kollegen oder Vorgesetzten Sie beleidigen oder Ihnen „Streiche“ spielen. Dieses Verhalten sorgt nicht nur für ein schlechtes Betriebsklima, sondern kann für betroffene Arbeitnehmer auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Das ist zu tun: Eine professionelle Rechtsberatung ist in Mobbing-Fällen unabdingbar. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann selbstsicher auftreten. Gemeinsam können Sie zunächst versuchen, mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen zu gehen. Gelingt das nicht, können Sie auch eine Klage erheben.
In Deutschland gibt es übrigens kein eigenes „Mobbing-Gesetz“. Das heißt, dass Sie im Falle eines rechtlichen Schrittes nicht gegen Mobbing selbst, sondern gegen das rechtswidrige Gesamtverhalten über einen längeren Zeitraum vorgehen müssen. Darum ist es ratsam, die Mobbing-Vorfälle schriftlich festzuhalten.
Wichtig ist, in dieser Situation zu reagieren und die Dinge nicht über sich ergehen zu lassen. Denn Mobbing kann zu schweren psychischen Krankheiten führen. Leider ist es dennoch schwierig, mit einer Schadenersatzklage wegen Mobbing Erfolg zu haben. Das Problem liegt oft in der Beweislage: Die Gerichte fordern eine ganze Reihe an Beweisen, die das Entstehen eines Schadens durch Mobbing belegen. Doch das gelingt nur in den wenigsten Fällen. Wägen Sie darum – abhängig von Ihrer Situation – gut ab, ob eine Klage sinnvoll ist.
Anders sieht es bei strafbarem Verhalten, wie Urkundenfälschung, Beleidigungen oder gar sexueller Belästigung aus. In diesen Fällen ist auch eine Strafanzeige möglich. Ziehen Sie in jedem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate und lassen Sie sich detailliert beraten. Nur so kann eine kluge Entscheidung für Ihren individuellen Fall getroffen werden.