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    Alles zur Verbeamtung im öffentlichen Dienst

Verbeamtung: Die Karriere beim Staat

Ein nahezu unkündbarer Job, eine sehr gute Bezahlung und die Aussicht auf eine überdurchschnittlich hohe Altersvorsorge: Eine Verbeamtung kann ein sehr attraktives berufliches Ziel sein. Doch was genau bedeutet Verbeamtung eigentlich? Wer entscheidet darüber, wer in ein Beamtenverhältnis berufen wird? Und wie sind die Voraussetzungen und Chancen, verbeamtet zu werden?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen haben wir für Sie in diesem Ratgeber zusammengestellt.

Was bedeutet Verbeamtung?

Die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfolgt durch einen sogenannten Dienstherrn. Das können
    • Bund, Länder und Gemeinden
    • Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sein.
Der Dienstherr ist eine Art übergeordneter Arbeitgeber. Über einen formellen Rechtsakt tritt das Beamtenverhältnis in Kraft: Paragraph 8 des Beamtenstatusgesetzes (§ 8 BeamtStG) listet alle Fälle auf, bei denen eine Ernennung erfolgt. Nach der Verbeamtung steht der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Beamte auf Lebenszeit

Wer den Status „Beamter auf Lebenszeit“ erhalten möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen und sich vorab als „Beamter auf Probe“ beweisen. Wer diese Hürde nimmt, steht vor einer planbaren und krisensicheren beruflichen Laufbahn.
Beamte auf Lebenszeit sind fast unkündbar und werden nur aus sehr schwerwiegenden Gründen aus dem Dienst entlassen. Im Gegenzug verpflichten sich Beamte zu absoluter Loyalität gegenüber dem Dienstherrn. Sie dürfen im Gegensatz zu Angestellten auch nicht streiken was von vielen als Nachteil empfunden wird.

Ziel Beamtenstatus: Wie kann ich Beamter werden?

Wer eine Verbeamtung auf Lebenszeit anstrebt, muss einige Voraussetzungen erfüllen:
  • In einzelnen Bereichen müssen Beamte zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Häufig können aber auch Angehörige anderer EU- oder Drittstaaten in Deutschland verbeamtet werden.
  • Nur durch bestimmte Schul- und Studienabschlüsse sowie Vorbereitungsdienste und Ausbildungen erlangen Bewerber die nötige Laufbahnbefähigung.
  • Die Berufsqualifikationen wurden in Deutschland oder der EU anerkannt.
  • Beamte müssen unter Eid schwören, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik im Sinne des Grundgesetzes vertreten (Schwur des Amtseids).
  • Die gesundheitlichen Eignung  wird durch eine amtsärztliche Untersuchung nachgewiesen.
  • Das Lebensalter muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Altersgrenze (variiert je nach Bundesland) liegen.
Gut zu wissen: Nicht jede Stelle im öffentlichen Dienst ist zwangsläufig mit einem Beamtenstatus verbunden. Die Mehrzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Tarifbeschäftigte, die meist nicht verbeamtet werden. Der Wechsel vom Tarif- zum Beamtenstatus ist jedoch in Einzelfällen unter bestimmten Kriterien und Voraussetzungen möglich.

Berufsgruppen

In welchen Berufen kann man verbeamtet werden?

Ob im sozialen Bereich, im Finanzsektor oder in der Verwaltung – es gibt viele unterschiedliche Jobs für Beamte. Zu den klassischen Berufen mit Verbeamtung zählen Lehrer, Polizist und Feuerwehrmann, aber auch Verwaltungsfachwirte, Tätigkeiten bei der Bundeswehr, beim Zoll und in Behörden wie dem Finanzamt zählen dazu. Richter und Soldaten sind allerdings keine Beamte, sondern arbeiten nur in einem beamtenähnlichen Dienstverhältnis.
 

Laufbahngruppen

Die Beamtenlaufbahn spiegelt die Karriere wider, die ein Beamter während des Berufslebens durchläuft. Der Berufsweg eines Beamten ist in Laufbahngruppen unterteilt. In den meisten Bundesländern gibt es vier davon:
  1. einfacher Dienst
  2. mittlerer Dienst
  3. gehobener Dienst
  4. höherer Dienst.
Die fünf norddeutschen Bundesländer haben diese vier Gruppen in zwei zusammengefasst. Für jede dieser Gruppen gibt es Mindestanforderungen, die Bewerber für eine Anstellung erfüllen müssen. Der höhere Dienst ist beispielsweise nur mit einem Staatsexamen, Diplom- oder Masterabschluss möglich.

Was ist eine Laufbahnbefähigung?

Wer sich in der privaten Wirtschaft auf eine Stelle bewirbt, sollte im Idealfall alle Voraussetzungen, die in der Jobbeschreibung genannt werden, erfüllen. Bei Beamten sagt die sogenannte Laufbahnbefähigung aus, welche Qualifikationen der Beamte mitbringt. Die Laufbahnbefähigung erhalten Beamtenanwärter und Referendare nach dem Vorbereitungsdienst, also nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ausbildungszeit.

Wie läuft eine Verbeamtung ab?

Bewerbung

Auch Beamte müssen sich zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn auf eine Stelle bewerben. Häufig geht es zunächst darum, die formelle Eignung des Bewerbers zu prüfen. Wer zum Beispiel im höheren Dienst arbeiten möchte, aber keinen Masterabschluss vorweisen kann, hat schlechte Karten. Im nächsten Schritt folgen Einstellungstests und Bewerbungsgespräche, die sich je nach Amt stark unterscheiden können.

Frauen und Schwerbehinderte werden bevorzugt

Frauen haben bei einer Bewerbung für den öffentlichen Dienst oft einen Vorteil: In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Ähnlich ist es bei Schwerbehinderten, die in allen Bereichen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.

Gesundheitsprüfung

Beamte sollen dem Staat und der Gesellschaft möglichst lange dienen. Deshalb findet eine amtsärztliche Untersuchung im Vorfeld der Verbeamtung statt. Für Berufe, die einen hohen körperlichen Einsatz erfordern, müssen Anwärter zudem Ihre Fitness nachweisen. Eine Karriere bei der Polizei oder Feuerwehr ist in der Regel nur nach einem erfolgreich absolviertem Sporttest möglich.

Vorbereitungsdienst

Eine Verbeamtung erfolgt nicht von heute auf morgen. Im Prinzip findet zunächst eine Verbeamtung auf Widerruf statt. Wer eine Beamtenkarriere anstrebt, muss sich zunächst innerhalb eines Vorbereitungsdienstes bewähren. Während dieser Zeit sind die Anwärter „Beamte auf Widerruf“.
Als Teil der Laufbahnausbildung müssen die Beamtenanwärter oder Referendare zwischen sechs Monaten im einfachen Dienst bis hin zu drei Jahren im gehobenen Dienst auf die Verbeamtung hinarbeiten. Zum Ende des Vorbereitungsdienstes muss der Anwärter eine Laufbahnprüfung bestehen. Lediglich im einfachen Dienst ist dies nicht notwendig. Bewerber können die Laufzeit des Vorbereitungsdienstes verkürzen, wenn sie praktische und berufliche Erfahrungen vorweisen, die auf die Laufbahn angerechnet werden können.

Beamter auf Probe

Nach dem Vorbereitungsdienst und der Laufbahnprüfung ist die erste Hürde genommen. Nun folgt die Verbeamtung auf Probe. Auch diese Zeit ist abhängig von der Laufbahngruppe und liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Abschließend erfolgt eine Beurteilung des Beamten auf Probe bezüglich seiner Bewährung bzw. Nichtbewährung. Ist die Beurteilung positiv, steht der Verbeamtung auf Lebenszeit nichts mehr im Weg.

Vor- und Nachteile der Verbeamtung

Die Vorteile einer Verbeamtung sind groß. Es gibt aber auch kleinere Abstriche. Was spricht also gegen eine Verbeamtung und was spricht dafür? Die Vor- und Nachteile der Verbeamtung im Überblick:

Vorteile einer Verbeamtung:

  • Beamte sind nahezu unkündbar. Der Beamtenstatus gilt prinzipiell lebenslang – eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur bei schweren Straftaten oder gravierenden Verfehlungen im Dienst kann der Dienstherr den Beamtenstatus wieder aufheben.
  • Beamte müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen (gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung).
  • Beamte sind im Alter besonders gut abgesichert. Statt einer Rente erhalten Beamte eine Pension, die etwa 70 Prozent ihres Bruttogehaltes entspricht.
  • Beamte erhalten ihre Bezüge jeden Monat im Voraus – am letzten Werktag des Vormonats. Die Bezüge steigen im Laufe der Zeit automatisch.
  • Aufgrund des sicheren Einkommens sind Finanzierungen einfacher. Beamte erhalten in der Regel problemlos Kredite und bekommen auch günstigere Konditionen als die meisten anderen Kreditnehmer.
  • Beamte und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe – ein finanzieller Zuschuss zu allen Gesundheitsleistungen, der auch für Familienmitglieder gilt.
  • Schnelle Terminvergabe und bevorzugte Behandlung beim Arzt: Beamte können sich privat versichern ohne die erforderliche Einkommensgrenze erreichen zu müssen.

Nachteile einer Verbeamtung:

  • Beamte erhalten Bezüge und kein Gehalt. Bedeutet: Das Einkommen kann nicht über individuelle Gehaltsverhandlungen beeinflusst werden. Die Bezüge setzen sich aus einem festen Grundgehalt und verschiedenen Zuschlägen zusammen. Dabei werden die Besoldungsgruppe, die Erfahrungsstufe und der Familienstand berücksichtigt.
  • Die Karrieremöglichkeiten sind begrenzt. In der Regel bleiben Beamte innerhalb der gewählten Laufbahn. Ein Wechsel der Laufbahngruppe ist selten und umständlich. So würde ein Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst eine erneute Bewerbung erfordern, in dem die entsprechenden Abschlüsse und Qualifikationen erneut nachgewiesen werden müssen.
  • Der Arbeitsbereich ist eingeschränkt. Beamte können nicht frei über ihre Tätigkeiten und die Gestaltung des Tätigkeitsfeldes entscheiden. Übertragene Aufgaben müssen Beamte immer ordnungsgemäß erledigen.
  • Der Arbeitsort ist nicht immer frei wählbar. So können Lehrer auch an andere Schulen versetzt werden, wenn dort zum Beispiel Personalmangel besteht. Wer seinen Arbeitsplatz wechseln möchte, muss ein Versetzungsgesuch stellen.
  • Beamte dürfen im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern nicht streiken. Auch dann nicht, wenn sie ihre Arbeitsbedingungen für unzumutbar halten.
  • Lehrer, Polizisten oder Feuerwehrmänner haben eine besondere Verantwortung und sind mitunter hohen Belastungen ausgesetzt, die sie bis ins hohe Alter aushalten müssen.

Bis zu welchem Alter ist eine Verbeamtung möglich?

Eine Verbeamtung ist nur bis zu einer vorgegebenen Altersgrenze möglich. Das Höchstalter für Bundesbeamte liegt beispielsweise bei der Vollendung des 50. Lebensjahres. Die meisten Verbeamtungen haben jedoch eine niedrigere Altersgrenze.
Je nach Berufsgruppe und Bundesland oder Kommune kann das Höchstalter für die Verbeamtung sehr niedrig sein. So darf eine Verbeamtung bei der Bundespolizei im mittleren Dienst nur bis zu einem Alter von 28 Jahren erfolgen, im gehobenen und höheren Dienst bis zu einem Alter von 34 Jahren. Wer sich für eine Beamtenlaufbahn beim Bundeskriminalamt (BKA) entscheidet, hat länger Zeit: Beim BKA liegt die Altersgrenze für den gehobenen Dienst bei 42 Jahren und bei 43 für den höheren Dienst.
Unter bestimmten Bedingungen kann sich die Altersgrenze verschieben: Abgeleistete Dienste, Zeiten der Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen oder eine schwere körperliche Behinderung werden angerechnet.

Lohnt sich späte Verbeamtung noch?

Ein sicherer Arbeitsplatz, eine überdurchschnittlich hohe Altersvorsorge, keine Sozialabgaben, eine private Krankenversicherung (PKV) und längere Lohnfortzahlungen bei Krankheit: Eine Verbeamtung bietet das Maximum an finanzieller Sicherheit. Einigen Arbeitnehmern werden die Vorteile des privilegierten Beamtenstatus erst später bewusst, wenn sie bereits die ersten Jahre im öffentlichen Dienst oder der freien Wirtschaft hinter sich haben.
Doch auch eine späte Verbeamtung kann für viele noch sehr attraktiv sein. Zwei Punkte sind für die Abwägung besonders wichtig:
  1. Beiträge zur PKV: Die Beiträge werden nach Alter und Gesundheitszustand berechnet. Wer erst spät in die private Krankenkasse eintritt, zahlt meist wesentlich höhere Beiträge als jüngere Mitglieder. Grund sind die Alterungsrückstellungen, die die privaten Versicherer bilden, um hohe Behandlungskosten im Alter ihrer Versicherten finanzieren zu können.
  2. Das Verhältnis der Rentenansprüche zu den Pensionsansprüchen: Wer bereits in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hat und einen Anspruch auf eine Regelaltersrente hat, bekommt diese anteilig auf die spätere Pension angerechnet. Das gilt auch für Beamtenanwärter, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt waren und eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) abgeschlossen haben.

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