• Reiserücktrittsversicherung für Familien

    Reiserücktritts­versicherung für Familien

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reiserücktrittsversicherung für Familien schützt vor hohen Kosten, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden kann.

  • Es gibt zwei Varianten der Versicherung: einmalige Versicherungen für einzelne Reisen und Jahrespolicen, die alle Reisen eines Jahres abdecken.

  • Je nach Leistungsumfang übernimmt die Versicherung Stornokosten, Umbuchungsgebühren sowie die Kosten für den Abbruch einer begonnenen Reise.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung für Familien?

Die Freude auf den bevorstehenden Familienurlaub ist oft groß, doch manchmal kommt es anders als geplant. Ob eine plötzliche Krankheit, ein Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse – Gründe, warum eine Reise kurzfristig abgesagt werden muss, gibt es viele. In solchen Fällen schützt eine Reiserücktrittsversicherung für Familien vor hohen Stornokosten: Sie deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können.  
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Reiserücktrittsversicherung für Familien funktioniert und welche Vorteile sie bietet. Darüber hinaus erklären wir, worauf Sie bei einer Reiserücktrittsversicherung achten sollten, und beantworten häufig gestellte Fragen rund um das Thema.

Verschiedene Arten von Reiserücktrittsversicherungen

Bei einer Reiserücktrittsversicherung für Familien haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen Varianten:
  • Einmal-Reiserücktrittsversicherung: Diese Versicherung gilt für eine einzelne Reise. Sie ist ideal, wenn Sie nur selten verreisen. Hier zahlen Sie nur für die konkrete Reise, die Sie absichern möchten. Sobald die Reise abgeschlossen ist, endet auch der Versicherungsschutz.
  • Jahres-Reiserücktrittsversicherung: Eine Jahrespolice deckt alle Reisen ab, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen. Dies ist besonders praktisch und kostensparend für Vielreisende oder Familien, die mehrmals im Jahr verreisen. Der Vorteil ist, dass Sie sich nicht bei jeder Reise neu um den Versicherungsschutz kümmern müssen – alle Reisen sind automatisch abgesichert. 
Welche der Varianten die richtige für Sie ist, hängt von Ihrem individuellen Reiseverhalten ab. Wenn Sie nur eine Reise pro Jahr planen, kann die einmalige Reiserücktrittsversicherung ausreichend sein. Reisen Sie hingegen häufiger oder unternehmen Sie teure Reisen, bietet die Jahrespolice eine umfassendere und vor allen Dingen bequemere Lösung. 

Wer ist bei einer Reiserücktrittsversicherung für Familien mitversichert?

Es gibt spezielle Versicherungstarife für Einzelpersonen und Familien. Eine Familienversicherung lohnt sich bereits ab zwei Personen, die keinen gemeinsamen Haushalt haben müssen. Folgende Personen lassen sich in Ihre Reiserücktrittsversicherung für Familien aufnehmen: 
  •     Ehe- oder Lebenspartner*in 
  •     Kinder  
  •     Weitere im Haushalt lebende Angehörige 

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung für Familien sinnvoll?

  • Umfassender Schutz für alle Familienmitglieder: Mit einer Police sind alle abgesichert. Dies spart Zeit und Kosten im Vergleich zu Einzelverträgen für jedes Familienmitglied.
  • Absicherung vor hohen Stornokosten: Je nach Zeitpunkt der Stornierung kann eine Absage erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt davor.
  • Berücksichtigung verschiedener Szenarien: Neben Krankheit oder Unfall sind auch andere unvorhersehbare Ereignisse versichert, wie z. B. Schwangerschaftskomplikationen oder Schäden am Eigentum, die Ihre Anwesenheit zu Hause erfordern.

Was deckt eine Reiserücktrittsversicherung für Familien ab?

Die genauen Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung variieren je nach Tarif. In der Regel sind folgende Kosten abgedeckt: 
  • Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Umbuchungsgebühren, falls die Reise verschoben werden muss
Einige Tarife bieten auch eine Reiseabbruchversicherung an, die Kosten übernimmt, wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn die Reise schon begonnen hat und Sie aufgrund von Notfällen vorzeitig zurückreisen müssen. 

Die Leistungen der Versicherungskammer Bayern

Weltweiter Versicherungsschutz
Günstiger Familientarif für Ihre Reiserücktrittsversicherung
Individuelle Absicherung
Mehrkosten abgesichert bei verspäteter Hinreise oder vorzeitiger Rückreise
Storno- und Umbuchungskosten werden je nach Tarif erstattet
Reiseabbruchversicherung je nach Tarif inklusive
Einfach online berechnen & direkt abschließen
Notruf-Service

Welche Kosten sind bei einer Familienversicherung zu erwarten?

Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung für Familien hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Reisepreis und das Alter der zu versichernden Personen, sofern diese bereits im Rentenalter sind.

Sorgenfrei reisen mit der richtigen Absicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung für Familien bietet Ihnen den optimalen Schutz vor unerwarteten Kosten und ermöglicht es Ihnen, sorglos in den Urlaub zu starten. Gerade für Familien, bei denen mehrere Personen auf Reisen gehen, ist es wichtig, einen umfassenden Versicherungsschutz zu haben. Mit der Reiserücktrittsversicherung der Versicherungskammer Bayern profitieren Sie von einer familienfreundlichen Lösung, die sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt.  
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auch unsere Auslandsreise-Krankenversicherung, um rundum abgesichert zu sein – auch bei medizinischen Notfällen im Ausland. 

Häufig gestellte Fragen zur Reiserücktrittsversicherung für Familien

In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittversicherung?
  • Die Reiserücktrittsversicherung der Versicherungskammer Bayern greift in folgenden Fällen:  

    • Eine schwere plötzliche Erkrankung (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise)
    • Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Rahmen einer schon bestehenden Erkrankung
    • Die versicherte Person muss sich um einen Angehörigen (oder eine Risikoperson) kümmern, wenn eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde (wenn Sie z. B. Ihre an einer Lungenentzündung erkrankte Mutter betreuen müssen).
    • Eine Schwangerschaft, die erst nach Beginn der Versicherung festgestellt wird
    • Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft
    • Impfunverträglichkeit
    • Ihr Eigentum wurde erheblich beschädigt (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand)
    • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung vor dem Urlaub 
    • Die versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis (zählt auch bei Ein-Euro-Jobs).
    • Wechsel des Arbeitsplatzes
    • Kurzarbeit (konjunkturbedingt) 

    Die Reiserücktrittsversicherung der Versicherungskammer Bayern greift in folgenden Fällen:  

    • Eine schwere plötzliche Erkrankung (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise)
    • Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Rahmen einer schon bestehenden Erkrankung
    • Die versicherte Person muss sich um einen Angehörigen (oder eine Risikoperson) kümmern, wenn eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde (wenn Sie z. B. Ihre an einer Lungenentzündung erkrankte Mutter betreuen müssen).
    • Eine Schwangerschaft, die erst nach Beginn der Versicherung festgestellt wird
    • Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft
    • Impfunverträglichkeit
    • Ihr Eigentum wurde erheblich beschädigt (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand)
    • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung vor dem Urlaub 
    • Die versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis (zählt auch bei Ein-Euro-Jobs).
    • Wechsel des Arbeitsplatzes
    • Kurzarbeit (konjunkturbedingt) 
Was passiert, wenn ein mitversichertes Kind während der Reise das Alter von 25 Jahren erreicht?
  • Die Altersgrenze für Kinder liegt bei 25 Jahren. Wenn ein Kind während der Reise das 25. Lebensjahr erreicht, bleibt es für die gesamte Reise noch versichert.

    Die Altersgrenze für Kinder liegt bei 25 Jahren. Wenn ein Kind während der Reise das 25. Lebensjahr erreicht, bleibt es für die gesamte Reise noch versichert.

Kann man eine Reiserücktrittsversicherung auch nach der Buchung der Reise abschließen?
  • Ja, in der Regel können Sie eine Reiserücktrittsversicherung bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen. Wenn die Reise jedoch kurzfristiger gebucht wird, muss die Versicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen werden.

    Ja, in der Regel können Sie eine Reiserücktrittsversicherung bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen. Wenn die Reise jedoch kurzfristiger gebucht wird, muss die Versicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen werden.

Was ist bei der Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt?
  • In der Regel sind vorhersehbare Ereignisse oder solche, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren, nicht abgedeckt. Dazu gehören z. B. bereits bestehende Erkrankungen.

    In der Regel sind vorhersehbare Ereignisse oder solche, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren, nicht abgedeckt. Dazu gehören z. B. bereits bestehende Erkrankungen.