Die Traumreise ist seit Monaten gebucht, die Vorfreude auf den Urlaub steigt wöchentlich. Doch plötzlich kommt etwas dazwischen, was das Reisen unmöglich macht wie z. B. eine Krankheit (auch des Partners oder Kindes), ein Unfall, ein Jobwechsel oder eine Kündigung.

Wohl dem, der für den Fall der Fälle eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Denn mit dieser sichern Sie sich bei einer gebuchten Reise vor unerwünschten Zwischenfällen ab, die sich vor Reiseantritt ereignen. Sie schützen sich vor hohen Stornierungsgebühren bei Reiserücktritt wegen eines versicherten Grundes – und je nach Tarif auch im Falle eines Reiseabbruchs.
Übrigens: Reiserücktrittsversicherungen gibt es für einzelne Reisende oder für Familien. Sie können eine einmalige Reise absichern oder Reiseschutz für ein ganzes Jahr vereinbaren. Was eine Reiserücktrittsversicherung konkret ist, wie genau sie funktioniert und wie Sie eine günstige Versicherung abschließen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ihre Vorteile einer einmaligen oder ganzjährigen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung auf einen Blick

Versicherungsschutz: Weltweit
Individuelle Absicherung: Wählen Sie aus unterschiedlichen Tarifen Ihre passgenaue Absicherung
Storno- und Umbuchungskosten 
Mehrkosten aufgrund verspäteter Hinreise oder vorzeitiger Rückreise werden übernommen
Reiseabbruchversicherung inklusive je nach Tarif
Günstiger Reiserücktrittsversicherung-Familientarif
Notruf-Service
Einfach online berechnen & direkt abschließen

Welcher Tarif passt zu mir?

Einmalpolice

Sie möchten einmalig Ihre nächste Urlaubsreise durch eine Reiserücktrittsversicherung absichern, dann entscheiden Sie sich für die Einmalpolice.
Basis-Schutz für eine Reise Comfort-Schutz für eine Reisen Premium-Schutz für eine Reise
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Stornokosten Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Umbuchungsgebühren Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Nicht genutzte Reiseleistungen Icon Nein Icon Nein Icon Ja
Höhe des Selbstbehalts 20 % Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt

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Reiserücktritt
für eine Reise

20 % Selbstbehalt

  • Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
  • Stornokosten
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

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Reiserücktritt
für eine Reise

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Jahrespolice

Wollen Sie mehrmals im Jahr verreisen und ganzjährigen Schutz durch eine Reiserücktrittsversicherung genießen, ist eine Jahrespolice die richtige Wahl.
Unsere Empfehlung
Komfortschutz für alle Reisen im Jahr
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen Icon Ja
Stornokosten Icon Ja
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise Icon Ja
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise Icon Ja
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise Icon Ja
Umbuchungsgebühren Icon Ja
Nicht genutzte Reiseleistungen Icon Ja
Höhe des Selbstbehalts kein Selbstbehalt
Notfall-Service Icon Ja

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Unsere Empfehlung

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für alle Reisen im Jahr

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  • Umbuchungsgebühren
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  • Notfall-Service

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Gemeinsam zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung: So schützen Sie Ihre Reise

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Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
  • So manches Malstellt man sich vor einem Urlaub die Frage: Was passiert, wenn ich vor der Reise erkranke und den teuren Urlaub gar nicht antreten kann? Was ist, wenn mein Partner krank wird oder ein Angehöriger, der dann meine Hilfe braucht? Und was tun, wenn ich bereits unterwegs bin und den Urlaub plötzlich abbrechen muss?

    In der Regel bucht man eine Reise im Voraus und kommt – falls eine Stornierung überhaupt noch möglich ist – nicht ohne hohe Stornogebühren aus. Dann hat man viel Geld ausgegeben, ohne in den Genuss eines richtigen Urlaubs gekommen zu sein.

    So manches Malstellt man sich vor einem Urlaub die Frage: Was passiert, wenn ich vor der Reise erkranke und den teuren Urlaub gar nicht antreten kann? Was ist, wenn mein Partner krank wird oder ein Angehöriger, der dann meine Hilfe braucht? Und was tun, wenn ich bereits unterwegs bin und den Urlaub plötzlich abbrechen muss?

    In der Regel bucht man eine Reise im Voraus und kommt – falls eine Stornierung überhaupt noch möglich ist – nicht ohne hohe Stornogebühren aus. Dann hat man viel Geld ausgegeben, ohne in den Genuss eines richtigen Urlaubs gekommen zu sein.

Wo kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
  • Eine Reiserücktrittsversicherung kann man zwar z. B. bei Unterkünften auch über den jeweiligen Anbieter hinzubuchen. Das wird aber schnell vergleichsweise teuer, vor allem, wenn Sie gerne spontan unterwegs sind und öfter die Unterkunft wechseln.

    Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor Reisebeginn eine Reiserücktrittsversicherung bei einem Versicherer abzuschließen. Die kann sich bei der Stornierung oder dem Abbruch eines Urlaubs schnell auszahlen und spart Ihnen neben Ärger auch richtig viel Geld.

    Eine Reiserücktrittsversicherung kann man zwar z. B. bei Unterkünften auch über den jeweiligen Anbieter hinzubuchen. Das wird aber schnell vergleichsweise teuer, vor allem, wenn Sie gerne spontan unterwegs sind und öfter die Unterkunft wechseln.

    Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor Reisebeginn eine Reiserücktrittsversicherung bei einem Versicherer abzuschließen. Die kann sich bei der Stornierung oder dem Abbruch eines Urlaubs schnell auszahlen und spart Ihnen neben Ärger auch richtig viel Geld.

Wann greift bzw. zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
  • Sie fragen sich, was im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung alles versichert ist? Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen der Versicherungsschutz greift:

    • Eine schwere plötzliche Erkrankung (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise)
    • Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Rahmen einer schon bestehenden Erkrankung
    • Die versicherte Person muss sich um einen Angehörigen (oder eine Risikoperson) kümmern, wenn eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde (wenn Sie z. B. Ihre an einer Lungenentzündung erkrankte Mutter betreuen müssen).
    • Eine Schwangerschaft, die erst nach Beginn der Versicherung festgestellt wird.
    • Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft
    • Impfunverträglichkeit
    • Ihr Eigentum wurde erheblich beschädigt (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand)
    • Aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung verliert man plötzlich vor dem Urlaub seinen Arbeitsplatz
    • Die versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis (zählt auch bei Ein-Euro-Jobs).
    • Wechsel des Arbeitsplatzes
    • Kurzarbeit (konjunkturbedingt)

     

    Übrigens: Eine vollständige Liste mit Gründen für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

    Sie fragen sich, was im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung alles versichert ist? Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen der Versicherungsschutz greift:

    • Eine schwere plötzliche Erkrankung (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise)
    • Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Rahmen einer schon bestehenden Erkrankung
    • Die versicherte Person muss sich um einen Angehörigen (oder eine Risikoperson) kümmern, wenn eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde (wenn Sie z. B. Ihre an einer Lungenentzündung erkrankte Mutter betreuen müssen).
    • Eine Schwangerschaft, die erst nach Beginn der Versicherung festgestellt wird.
    • Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft
    • Impfunverträglichkeit
    • Ihr Eigentum wurde erheblich beschädigt (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand)
    • Aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung verliert man plötzlich vor dem Urlaub seinen Arbeitsplatz
    • Die versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis (zählt auch bei Ein-Euro-Jobs).
    • Wechsel des Arbeitsplatzes
    • Kurzarbeit (konjunkturbedingt)

     

    Übrigens: Eine vollständige Liste mit Gründen für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wer sind Risikopersonen?
  • Ihre Angehörigen sind mögliche Risikopersonen, dazu zählen:

    • Ehepartner, Lebenspartner.
    • Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel.
    • Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin.
    • Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister.
    • Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.

    Zu diesem Personenkreis zählen z. B. auch ein Lebensgefährte, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnt oder der Lebensgefährte eines versicherten Mitreisenden. Außerdem auch Betreuungspersonen, die sich zu Hause um Ihre Angehörigen kümmern, die pflegebedürftig oder minderjährig sind.

    Ihre Angehörigen sind mögliche Risikopersonen, dazu zählen:

    • Ehepartner, Lebenspartner.
    • Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel.
    • Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin.
    • Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister.
    • Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.

    Zu diesem Personenkreis zählen z. B. auch ein Lebensgefährte, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnt oder der Lebensgefährte eines versicherten Mitreisenden. Außerdem auch Betreuungspersonen, die sich zu Hause um Ihre Angehörigen kümmern, die pflegebedürftig oder minderjährig sind.

Was wird im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung erstattet?
  • Haben Sie eine Pauschalreise gebucht und können den Urlaub aus einem der obigen Gründe nicht antreten, werden Ihnen im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung die Kosten dafür erstattet. Auch einzeln gebuchte oder angemietete Transportmittel und Mietobjekte (wie z. B. Züge, Flüge, Hotels und Ferienwohnungen) sind erstattungsfähig.

    Übrigens: Der Reisepreis setzt sich aus den einzelnen Transport- und Mietleistungen zusammen.

    Haben Sie eine Pauschalreise gebucht und können den Urlaub aus einem der obigen Gründe nicht antreten, werden Ihnen im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung die Kosten dafür erstattet. Auch einzeln gebuchte oder angemietete Transportmittel und Mietobjekte (wie z. B. Züge, Flüge, Hotels und Ferienwohnungen) sind erstattungsfähig.

    Übrigens: Der Reisepreis setzt sich aus den einzelnen Transport- und Mietleistungen zusammen.

Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen: Wie gehe ich vor?
  • Ist absehbar, dass Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können, müssen Sie diese unverzüglich stornieren. Die dadurch entstehenden Stornokosten müssen Sie zunächst in Vorleistung selbst bezahlen. Anschließend empfehlen wir Ihnen, uns zeitnah zu informieren:

    ✓ Entweder melden Sie den Schaden telefonisch oder schriftlich

    ✓ Oder Sie nutzen das Online-Schadenformular

    Für eine Erstattung der entstandenen Storno- und Reisekosten benötigen Sie die folgenden Belege und Nachweise:

    • Buchungsunterlagen der Reise mit Angaben zu den gebuchten Reiseleistungen, den Teilnehmern der Reise sowie des Preises.
    • Versicherungsnachweis.
    • Stornokostenrechnung (wird eine Ferienwohnung oder ein anderes Objekt storniert, benötigt man einen Nachweis des Vermieters, wenn er die Wohnung weitervermietet).
    • Schadennachweis, z. B. ein ärztliches Attest bei einer Krankheit, einer Verletzung in Folge eines Unfalls, einer eventuellen Schwangerschaft oder bei Impfunverträglichkeit

    Ist absehbar, dass Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können, müssen Sie diese unverzüglich stornieren. Die dadurch entstehenden Stornokosten müssen Sie zunächst in Vorleistung selbst bezahlen. Anschließend empfehlen wir Ihnen, uns zeitnah zu informieren:

    ✓ Entweder melden Sie den Schaden telefonisch oder schriftlich

    ✓ Oder Sie nutzen das Online-Schadenformular

    Für eine Erstattung der entstandenen Storno- und Reisekosten benötigen Sie die folgenden Belege und Nachweise:

    • Buchungsunterlagen der Reise mit Angaben zu den gebuchten Reiseleistungen, den Teilnehmern der Reise sowie des Preises.
    • Versicherungsnachweis.
    • Stornokostenrechnung (wird eine Ferienwohnung oder ein anderes Objekt storniert, benötigt man einen Nachweis des Vermieters, wenn er die Wohnung weitervermietet).
    • Schadennachweis, z. B. ein ärztliches Attest bei einer Krankheit, einer Verletzung in Folge eines Unfalls, einer eventuellen Schwangerschaft oder bei Impfunverträglichkeit
Wie lange dauert es, bis die Reiserücktrittsversicherung zahlt?
  • Haben wir festgestellt, dass ein Leistungsanspruch besteht und die Höhe der Erstattung ermittelt, zahlen wir Ihnen die Versicherungsleistung innerhalb von 2 Wochen aus.

    Haben wir festgestellt, dass ein Leistungsanspruch besteht und die Höhe der Erstattung ermittelt, zahlen wir Ihnen die Versicherungsleistung innerhalb von 2 Wochen aus.

Ich möchte mit meiner Familie verreisen. Sind meine Kinder mitversichert?
  • Die Union Reiseversicherung (URV) bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an. Für Paare und Familien empfehlen wir z. B. einen speziellen Familientarif.

    Jahrespolice:
    Für Einzelpersonen, Paare und Familien ab 65 Jahren gelten andere Versicherungsprämien.


    Travel-Paket:
    Die URV bietet für Einzelpersonen und Familien bis 64 Jahre spezielle Versicherungstarife an. Personen ab 65 Jahren können über die Seniorentarife versichert werden

    Die Union Reiseversicherung (URV) bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an. Für Paare und Familien empfehlen wir z. B. einen speziellen Familientarif.

    Jahrespolice:
    Für Einzelpersonen, Paare und Familien ab 65 Jahren gelten andere Versicherungsprämien.


    Travel-Paket:
    Die URV bietet für Einzelpersonen und Familien bis 64 Jahre spezielle Versicherungstarife an. Personen ab 65 Jahren können über die Seniorentarife versichert werden

Ich möchte eine Ferienwohnung, Hausboot, Mietwagen etc. versichern. Übernimmt die URV hierfür den Versicherungsschutz?
  • Die URV bietet eine spezielle Objektversicherung an. Mit dieser können Ferienwohnungen, Hausboote etc. abgesichert werden.

    Die URV bietet eine spezielle Objektversicherung an. Mit dieser können Ferienwohnungen, Hausboote etc. abgesichert werden.

Reiserücktrittsversicherung: Wie viel Geld bekommt man zurück?
  • Bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt die Selbstbeteiligung bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens: Den Rest bekommen Sie vom Versicherer erstattet. Die Selbstbeteiligung beträgt mindestens bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.

    Bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt die Selbstbeteiligung bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens: Den Rest bekommen Sie vom Versicherer erstattet. Die Selbstbeteiligung beträgt mindestens bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.

Bis wann muss meine Reiseversicherung abgeschlossen sein (Abschlussfrist)?
  • Jahrespolice:
    Mit Abschluss besteht sofortiger Versicherungsschutz. Bereits gebuchte Reisen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Reise abgeschlossen wurde. Sollten weniger als 30 Tage zwischen der Buchung des Urlaubs und dem Reiseantritt liegen, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn Sie diesen entweder am Tag der Urlaubsbuchung oder als spätesten Zeitpunkt 7 Tage nach der Buchung abschließen.
    Gut zu wissen: Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie bereits, wenn Sie z. B. im Vorfeld zu Hause erkranken und die Reise gar nicht antreten können.

    Travel-Paket:
    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich

    Jahrespolice:
    Mit Abschluss besteht sofortiger Versicherungsschutz. Bereits gebuchte Reisen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Reise abgeschlossen wurde. Sollten weniger als 30 Tage zwischen der Buchung des Urlaubs und dem Reiseantritt liegen, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn Sie diesen entweder am Tag der Urlaubsbuchung oder als spätesten Zeitpunkt 7 Tage nach der Buchung abschließen.
    Gut zu wissen: Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie bereits, wenn Sie z. B. im Vorfeld zu Hause erkranken und die Reise gar nicht antreten können.

    Travel-Paket:
    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich

Reiseversicherer ist die URV
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