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Bayern unterstützt ab 2023 Landwirt*innen bei der Vorsorge gegen Extremwetter

München.  Der Klimawandel ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen und kommt bei den deutschen Landwirt*innen verstärkt an. Unwetterereignisse werden immer häufiger, großräumiger und stärker. Besonders Ernteausfälle durch Trockenheit kamen in den letzten Jahren deutlich öfter vor.
Bereits seit zwei Jahren hilft Bayern den Obstbauern und Winzern bei ihrer Risikovorsorge in einem Pilotprojekt: Bis zu 50 Prozent der Beiträge zur Hagel- und Frostversicherung werden ersetzt. Ab 2023 weitet der Freistaat nun diese erfolgreiche Maßnahme auf alle landwirtschaftlichen Betriebe aus.

Als erstes und bisher einziges Bundesland unterstützt die Staatsregierung mit der sogenannten „Bayernpolice“ ab Januar 2023 die eigenverantwortliche Risikovorsorge aller Landwirt*innen durch eine Förderung der Beiträge zur Ernteversicherung. Ziel ist es, jedem landwirtschaftlichen Betrieb einen bezahlbaren Versicherungsschutz für Ernteausfälle durch Extremwetter zu ermöglichen.
Bayern bietet damit Hilfe zur Selbsthilfe an und unterstützt die Landwirt*innen mit jährlich bis zu 50 Millionen Euro für die Bezuschussung einer Mehrgefahren-Versicherung. So fördert der Freistaat die aktive Klima-Risiko-Vorsorge der Betriebe.
Weitere Informationen: www.vkb.de/bayernpolice
 
Ansprechpartnerin zu diesem Thema:
Birgit Kattau
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer
Telefon +49 89 21 60-1180
birgit.kattau@vkb.de
 
Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und inzwischen der siebtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2021 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 9,28 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 7.000 Beschäftigte, davon rund 290 Auszubildende.

FAQ zur Bayernpolice

Warum unterstützt nur Bayern die Risikovorsorge über eine Beitragserstattung zur Mehrgefahrenversicherung?
  • Zahlreiche Extremwetter führten in den letzten Jahren zu erheblichen Ernteausfällen, besonders in Bayern. Von den letzten fünf Jahren waren vier davon in weiten Regionen viel zu trocken. Spätfröste führen ebenfalls regelmäßig zu hohen Schäden, besonders im Sonderkulturanbau. 2021 war zusätzlich geprägt von zahlreichen schweren Hagelzügen in nur wenigen Tagen. Deshalb hat sich Michaela Kaniber, Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, im Bund seit Jahren darum bemüht, die Risikovorsorge der Landwirt*innen gegen Ernteausfälle über einen staatlichen Zuschuss zu den Beiträgen zur Ernteversicherung zu erleichtern. Nachdem der Bund bisher keine Bereitschaft signalisiert hat, stellte Kaniber in ihrer Regierungserklärung vom Mai 2021 den bayerischen Betrieben mit der Förderung Hilfe zur Selbsthilfe in Aussicht. Diese wird ab 2023 umgesetzt.
Wie ist die Förderung ausgestaltet?
  • Die „Bayernpolice“ gliedert sich in drei Pakete, die jeweils separat beantragt werden können.
    1. Im „Paket Ackerbau“ müssen nach heutigen Stand alle Gefahren – das sind Hagel, Starkfrost, Starkregen, Sturm und Trockenheit – obligatorisch
      versichert werden. Darüber hinaus sind auch Fraßschäden von Gänsen und Saatkrähen verpflichtend mitversichert. Bei der Ausgestaltung des Ver-
      sicherungsschutzes gibt es keine Wahlmöglichkeit.
    2. Anders verhält es sich beim „Paket Dauerkulturen und Hopfen“. Hier müssen aus den Gefahren Hagel, Starkfrost, Starkregen und Sturm nur zwei Gefahren verpflichtend versichert werden, um die Förderung beantragen zu können.
    3. Kein Wahlrecht sieht wiederum das „Paket Grünland“ vor. Zur Nutzung der Förderung müssen die Gefahren Hagel, Trockenheit sowie Fraßschäden durch Engerlinge des Mai- und Junikäfers obligatorisch abgesichert werden.
    Förderfähige Angebote müssen in allen Paketen außerdem mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent aus dem Schadengrad gerechnet werden. Die Höchstentschädigung ist auf 80 Prozent begrenzt.
Was sind Fraßschäden?
  • Ein Fraßschaden liegt vor, wenn Saatgut oder Pflanzen in Folge eines Fraßes von
    Tieren wie beispielsweise Gänsen, Saatkrähen oder Maikäferengerlingen beschädigt oder gefressen worden sind und dadurch eine Neuansaat notwendig wird.
Welche Kulturen können versichert werden?
  • Förderfähige Kulturen im „Paket Ackerbau“ sind Getreide, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben sowie Hülsen- und Ölfrüchte.
    Im „Paket Dauerkulturen“ können bestockte Rebflächen, Tafeltrauben, Kern- und Steinobst, Erdbeeren, Strauchbeeren, Industrie- und Mostobst sowie Hopfen ab-
    gesichert werden.
    Das „Paket Grünland“ umfasst die Grünlandflächen. Dieses Paket wird von der
    Versicherungskammer Bayern im ersten Jahr der Förderung noch nicht angeboten.
Müssen alle förderfähigen Kulturen versichert werden?
  • Nein, die Förderung kann je Fruchtgruppe beantragt werden. So könnte zum Beispiel für Mais eine Förderung beantragt werden, für Getreide aber nicht. Es gilt dann die in der Ernteversicherung übliche „Allesversicherungspflicht“. Das bedeutet: Es muss für alle Flächen der Kultur auch die Förderung beantragt werden.
Was bedeutet „Selbstbehaltsmodell 20% vom Schadengrad“?
  • Im Schadenfall wird der von den Sachverständigen geschätzte Ertragsausfall um die vereinbarten 20 Prozentpunkte reduziert. Das heißt, bei einer ermittelten Schadenquote von 50 Prozent für das betroffene Feldstück werden 30 Prozent entschädigt. Bei pauschalen Entschädigungen wie beispielsweise bei Trockenheit wird kein Selbstbehalt abgezogen. Hier erhält der Kunde bei Unterschreiten der kritischen Niederschlagswerte immer eine pauschale Auszahlung. Sie bemisst sich nach dem vertraglich vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme des betroffenen Feldstücks.
Kann im Vertrag ein anderer Selbstbehalt vereinbart werden als der vom Ministerium vorgegebene?
  • Um die Förderung nutzen zu können, muss das dem Ministerium vorzulegende Angebot einen Selbstbehalt von 20 Prozent aus dem Schadengrad beinhalten. Daraus berechnet sich auch der Förderbetrag. Im Vertrag selbst kann auch ein niedrigerer Selbstbehalt vereinbart werden. Der zu zahlende Beitrag weicht in diesem Fall vom förderfähigen Beitrag ab; die Differenz ist vom Versicherungsnehmer zu tragen.
Ist eine Förderung der Risikovorsorge über eine Beitragserstattung richtig?
  • Die staatliche Unterstützung ist essentiell und alternativlos, um Landwirt*innen eine umfassende Absicherung gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu ermöglichen. Förder-Pilotprojekte für das Risiko Starkfrost gibt es seit einigen Jahren für Wein bzw. Obst in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern. In Folge haben sich deutlich mehr Betriebe gegen dieses existenzbedrohende Risiko versichert. Zudem lassen sie erkennen: Eine staatlich unterstützte Versicherungslösung wird sowohl für den Steuerzahler als auch für den Landwirt kalkulierbarer und ist am Ende finanziell günstiger als Ad-hoc-Hilfen. So stellten beispielsweise Bund und Länder den Landwirt*innen im Trockenjahr 2018 die gewaltige Summe von 340 Mio. Euro als Ausgleich für Ernteausfälle zur Verfügung. Zudem erreichen die Ad-hoc-Hilfen die Betriebe erfahrungsgemäß meist erst nach Monaten. Für manchen Betrieb kann das zu spät sein. Die einzelbetriebliche Förderung des Risikomanagements schafft auch zukunftssichere Rahmenbedingungen für in Bayern dominierenden kleinen und mittleren Betriebe. Denn aufgrund der oft geringeren Kapitalausstattung sind diese sehr viel schneller durch Naturkatastrophen mit nachfolgenden Ertragsausfällen in ihrer Existenz bedroht. Wichtig sind aber darüber hinaus weitere flankierende Maßnahmen.
Welche Maßnahmen können zusätzlich unterstützen?
  • Die Versicherbarkeit von Ernteausfällen durch Extremwetter zu bezahlbaren Beiträgen wird angesichts des fortschreitenden Klimawandels und seiner Dynamik zur Herausforderung. Nur mit einem Maßnahmenbündel aus begleitenden und konsequenten Präventionsmaßnahmen bleiben wetterbedingte Ernteausfälle dauerhaft ver- sicherbar und für Landwirt*innen finanzierbar. So muss die Forschung in klimaresistentere Sorten, die auch bei weniger Niederschlägen sichere Erträge bringen, weiter intensiviert werden. Um die Auswirkungen der Extremwetter abzufedern, kann effektiv helfen: Anpassungsstrategien wie Risikostreuung durch Anbaudiversifizierung, der Anbau trocken-, hitzetoleranter und widerstandsfähiger Pflanzen, die Steigerung der Wasserhaltefähigkeit der Böden über konservierende Bodenbearbeitung oder der Einsatz effizienter Be- und Entwässerungstechnik.
Welche Mittel stellt Bayern zur Verfügung?
  • Die Staatsregierung hat angekündigt, die bayerischen Landwirt*innen von 2023 bis 2025 mit bis zu 50 Mio. Euro zu unterstützen (Regierungserklärung Staatsministerin Michaela Kaniber). Inwieweit diese Summe ausreicht, hängt von der Akzeptanz der Förderung bei den Landwirt*innen ab. Hier eine einfache Modellrechnung für
    Getreide:
    In Bayern wird auf rd. 900.000 Hektar Getreide angebaut. Unterstellt man, dass etwa 30 Prozent dieser Flächen – dies ist der Erfahrungswert aus dem Förderprojekt im Obst- und Weinbau – über die „Bayernpolice“ versichert werden, ergäbe sich eine versicherte Fläche von 270.000 Hektar. Geht man weiter von einen Hektarertragswert von 2.500 Euro aus, dann errechnet sich daraus eine gesamte Versicherungssumme von 675 Mio. Euro. Legt man einen Beitragssatz von sechs Prozent für den Versicherungsschutz zugrunde, berechnet sich für die Getreidefläche ein Gesamtbeitrag von ca. 40 Mio. Euro. Bei einem Fördersatz von 50 Prozent beliefe sich der jährliche Mittelbedarf nur für die Kultur Getreide auf etwa 20 Mio. Euro. Hinzuzurechnen wären die Gelder für die weiteren Ackerbau- und Sonderkulturen sowie für das Grünland.
Ist eine bundesweite Regelung geplant?
  • Trotz der Bemühungen der landwirtschaftlichen Interessenverbände ist in naher Zukunft nicht mit einer bundesweiten Umsetzung zu rechnen. Deshalb planen andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, den bayerischen Weg einzuschlagen.
Wird die Mehrgefahrenversicherung in Europa gefördert?
  • Mehr als drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten unterstützen ihre Landwirtschaft durch eine Präventionszulage für ein aktives Risikomanagement gegen Wetterextreme. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 Prozent der Beiträge zur Ernteversicherung. Deutsche Landwirt*innen müssen dagegen ihre Risikovorsorge bis heute selbst finanzieren. Dies führt auf globalen Märkten zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Landwirt*innen.
Welche Betriebe sollten die Förderung nutzen?
  • Mit der Prämienunterstützung will die bayerische Staatsregierung allen Betrieben einen bezahlbaren Versicherungsschutz gegen Extremwetter ermöglichen. Jede*r Landwirt*in muss selbst die Entscheidung treffen, ob er einen umfassenden Schutz für seine Früchte benötigt. Dabei kommt es auf die einzelbetriebliche Situation an. Spezialisierte Ackerbaubetriebe, die viel Fläche gepachtet haben, können am wenigsten auf den Schutz verzichten. Ähnlich sieht dies aus für Landwirte, die viel Mais für ihre Tierbestände oder eine Biogasanlage benötigen. Wer dagegen ein Kapitalpolster hat und Verluste selbst auffangen oder durch Futterreserven ausgleichen kann, könnte eher auf den Schutz verzichten. Wichtig:Der Freistaat wird zukünftig auch bei schwersten Schadenereignissen keine staatlichen Gelder als ad-hoc-Hilfen mehr Verfügung stellen, da Landwirt*innen alle Kulturen umfassend mit staatlicher Unterstützung absichern können.
Wo können sich Landwirt*innen informieren?
Was muss sonst noch beachtet werden?
    • Förderfähig sind ausschließlich Flächen in Bayern. Diese müssen auf die Betriebsnummer des antragstellenden Betriebes gemeldet sein.
    • Die Förderung muss jedes Jahr neu und zwischen dem 1. März und 15. Mai beantragt werden.
    • Der Antrag muss vor Abschluss des Versicherungsvertrages gestellt werden.
    • Betriebe kleiner als 0,3 Hektar können keine Förderung beantragen.
Können Kund*innen die Förderung selbst berechnen?
  • Im Portal ErnteSchutz-online wird ein Förderrechner zur Verfügung gestellt. Über diesen kann rasch die Höhe der Förderung berechnet werden. Dieses Angebot kann auch zum Beantragen der Förderung beim Ministerium heruntergeladen werden.