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Nachbarschaftshilfe – kein Problem?

Kleine Gefälligkeiten unter Nachbarn sind für viele selbstverständlich. Wenn aber etwas passiert, sollte vorher klar sein wer haftet.

München. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Konzerns Versicherungskammer haben 62 Prozent aller Befragten in den vergangenen zwölf Monaten ihren Nachbarn geholfen. Wenn aber bei einem Umzug der neue Wohnzimmerschrank oder beim Baumfällen das neue Auto beschädigt werden, stellt sich die Frage, wer den Schaden bezahlen muss.
Hilfe aus Gefälligkeit
Grundsätzlich gilt: Wer das Eigentum eines anderen vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadensersatz verpflichtet. Bei Nachbarschaftshilfe geht der Gesetzgeber aber davon aus, dass aus Gefälligkeit ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegt. „Dann nehmen Richter an, dass derjenige, dem geholfen wurde, auf Schadensersatzansprüche verzichtet“, erklärt Christian Kaffenberger, Hauptabteilungsleiter Haftpflicht-, Unfall und Kraftfahrtversicherung im Konzern Versicherungskammer. Sollte dem nicht so sein, empfiehlt es sich mit seinem Versicherer über die passende Absicherungsmöglichkeit zu sprechen.
Wann die Versicherung bei Gefälligkeitsschäden leistet
Die YouGov-Umfrage zeigte weiter, dass 62 Prozent der Befragten noch nicht einmal wissen, ob ihre Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden absichert. „Damit weder das gute Verhältnis zu den Nachbarn gestört wird, noch ein finanzieller Schaden entsteht, sollte man sich bei seinem Versicherungsexperten informieren, ob bei der Privat-Haftpflichtversicherung auch Gefälligkeitsschäden abgesichert sind“, so Kaffenberger. Wird dann beim Baumfällen das neue Gartenhäuschen beschädigt, kommt dafür die eigene Haftpflichtversicherung auf. „Es empfiehlt sich aber generell vorher mit den Nachbarn zu klären, wer im Schadenfall haftet“, rät Kaffenberger.
Die Befragung
Alle Umfrage-Daten wurden von der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag des Konzerns Versicherungskammer bereitgestellt. An der Befragung zwischen dem 04. Juni 2018 und dem 06. Juni 2018 nahmen 2.055 Personen teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab einem Alter von 18 Jahren.
 
Bildunterschrift:
Bei einem Umzug ist man oft froh über jede Hilfe. Geht aber etwas zu Bruch, kann es schnell teuer werden.
 
Ansprechpartner zu diesem Thema:
Dr. Inge Sommergut
Pressereferentin
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer
Telefon +49 89 21 60-41 06
inge.sommergut@vkb.de
 
Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und inzwischen der siebtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2017 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 8,10 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 6.800 Beschäftigte, davon 327 Auszubildende.