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Nicht nur zur Adventszeit: Rauchmelderpflicht in Bayern

Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten zum Jahresende

München. Zur Weihnachtszeit häufen sich Brandunfälle. Die meisten ereignen sich nachts, und zwar in den eigenen vier Wänden. Deshalb sind Rauchmelder für Neubauten in Bayern und vielen anderen Bundesländern schon seit einigen Jahren vorgeschrieben. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen in Bayern mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.
Wer einen Brand in der Wohnung oder im Haus einmal erleben musste, dem bleibt er unauslöschlich im Gedächtnis. Die Geschwindigkeit, mit der sich das Feuer ausbreitet, die Wucht der Zerstörung, die eigene Hilflosigkeit. Selbst wenn viele Brände glimpflich ausgehen, darf man nicht vergessen: Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Bränden. 95 Prozent werden Opfer einer Rauchvergiftung, die bereits nach zwei Minuten tödlich sein kann.
Dramatische Folgen
Wer aufpasst, ist sicher? Leider nein. „Entgegen der häufigen Annahme ist die Hauptursache für Wohnungsbrände nicht Fahrlässigkeit“, weiß Claudia Scheerer, Pressesprecherin im Konzern Versicherungskammer. Denn meistens lösen technische Defekte an elektrischen Hausgeräten das Feuer aus. Es kann also jeden treffen. Etwa 200 000 Brände gibt es pro Jahr in Deutschland. Ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder können die Folgen für Leben und Eigentum dramatisch sein. Nachts schläft auch der menschliche Geruchssinn. Innerhalb weniger Minuten kann es zu einer tödlichen Rauchvergiftung kommen. „Rauchmelder sind deshalb der beste Lebensretter in der Wohnung“, sagt Scheerer. Das kleine Gerät kann Leben retten, indem es auf die Rauchentwicklung eines Entstehungsbrandes mit lautem Alarm reagiert. So bleibt auch im Falle eines Feuers genügend Zeit, um die Familie und sich selbst in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Rauchwarnmelder dienen in erster Linie dem Personenschutz. Sie sind objektiv geeignet, einen Brandausbruch früher zu erkennen und dadurch auch den Eintritt bzw. das Ausmaß eines Sachschadens durch frühzeitig eingeleitete Brandbekämpfungsmaßnahmen zu verhindern bzw. geringer zu halten.
Nach Artikel 46 Absatz 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen Eigentümer in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder so ausrüsten, dass sie einen Brandrauch frühzeitig erkennen und melden. Keine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern besteht dagegen für gewerbliche Räume, Büros oder Praxen.
Wenn also in Wohnungen funktionstüchtige Rauchwarnmelder installiert sind, ist man auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Fehlende oder nicht funktionsfähige Rauchwarnmelder haben bei der Versicherungskammer Bayern keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Beide Versicherungen empfehlen sich in jedem Fall, wenn im Advent mehr als nur ein Lichtlein brennt.
 
Ansprechpartner zu diesem Thema:
Dr. Inge Sommergut
Pressereferentin
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer
Telefon +49 89 21 60-41 06
inge.sommergut@vkb.de
Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2016 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 7,82 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 6.800 Beschäftigte, davon 327 Auszubildende.