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Versicherungskammer Bayern geht im Rechtsstreit mit der Bayerischen Beamtenversicherung in Berufung

Gericht weist sowohl Klage der Versicherungskammer Bayern als auch Widerklage der BBV ab

München. Der zwischen der Versicherungskammer Bayern und der Bayerischen Beamtenversicherung (BBV) anhängige Rechtsstreit wegen des Namens „Die Bayerische“ geht weiter. Das Landgericht München hat den beiden Unternehmen vorgeschlagen, sich auf einen Vergleich zu einigen und das Verfahren zu beenden. Die BBV hatte diesen Vorschlag abgelehnt. Das Gericht hatte dann sowohl die Klage der Versicherungskammer Bayern als auch die Widerklage der BBV abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits sind zu 94 Prozent der BBV auferlegt worden. Die Versicherungskammer Bayern geht jetzt in Berufung.
Ziel der Versicherungskammer Bayern ist nach wie vor, dass die Bayerische Beamtenversicherung nicht weiter unter dem Namen „Die Bayerische“ auftritt. Zwar hat der Marktführer in Bayern Verständnis, wenn Marktteilnehmer regelmäßig ihren Markennamen überprüfen. In der Folge könne es aber nicht sein, dass die Umbenennung die Verbraucher in die Irre leitet. Die neue Bezeichnung darf insbesondere nicht zu Verwechslungen führen, weil sie vom bekannten Namen eines Wettbewerbers profitieren möchte.
Eine Allensbach-Umfrage, die die Versicherungskammer Bayern durchführen hat lassen, bestätigt die hohe Verwechslungsgefahr in der Bevölkerung und die irrtümliche Zuordnung der Unternehmen, die unter „Die Bayerische“ zusammengefasst sind, zum Marktführer in Bayern, der Versicherungskammer Bayern. Der Rechtsstreit ist übrigens völlig unabhängig von den Sponsoringaktivitäten des TSV 1860 durch die Bayerische Beamtenversicherung.
Der Vorsitzende des Vorstands der Versicherungskammer Bayern, Dr. Frank Walthes, kommentiert die anhaltende Auseinandersetzung wie folgt: „Wir rechnen uns gute Chancen aus, in einem Berufungsverfahren Recht zu bekommen.“
Noch unberührt von der Auseinandersetzung zwischen den beiden Unternehmen ist derzeit die bereits seit mehreren Jahren bestehende Kooperation der beiden Unternehmen im Bereich der Kranken- und Kompositversicherung. In wie weit diese bei einem länger anhaltenden Rechtsstreit aufrechterhalten wird, bleibt abzuwarten.
 
Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2016 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 7,82 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 6.800 Beschäftigte, davon 327 Auszubildende.