Sie sind hier: Startseite >Kontakt & Service >Schaden melden >Haftpflicht-Schaden melden

Schaden online melden

Unser Tipp

Melden Sie uns sofort Ihren Schaden. Wir helfen Ihnen schon an der Unfallstelle. Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise zu den nächsten Schritten und bieten Ihnen zusätzliche Services an, etwa den Werkstatt-Service mit attraktiven Mobilitätsextras (darunter ein Hol- und Bringservice).

Unser Service ist ausgezeichnet

Zu den Ratings und Auszeichnungen

Unsere SchadenSoforthilfe ist 24 Stunden für Sie erreichbar.

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
International
gute-nachbarschaft-teaser

Gute Nachbarschaft

Sie liegen am Strand, Ihr Nachbar kümmert sich um Blumen, Goldfische und Post. Doch wer haftet eigentlich, wenn versehentlich eine Vase umgestoßen wird?

Jetzt mehr erfahren

kinder-online-shoppen-teaser

Wenn Kinder ihre Geschenke selbst besorgen

Das Internet bietet Kindern den wohl aufreensten Abenteuerspielplatz. Doch sind die Eltern in der Pflicht, wenn sich die Kinder Waren online bestellen?

Jetzt mehr erfahren

Häufig gestellte Fragen rund um die Haftpflichtschadensmeldung

Wann sollte ich den Schaden melden?
  • Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden, entweder telefonisch oder online. Unsere SchadenSoforthilfe ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 800 6236-6236 erreichbar.
Welche Informationen werden für die Schadensmeldung benötigt?
  • Die telefonische Beratung oder das Online-Formular führt Sie durch alle notwendigen Angaben, wie z.B. Datum, Ort und Beschreibung des Schadens.
Was mache ich, wenn ich nicht alle Informationen zum Schaden habe?
  • Kein Problem. Melden Sie den Schaden trotzdem so schnell wie möglich und reichen Sie fehlende Informationen nach.
Welche Schäden zahlt mir die Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei verschiedenen Missgeschicken, wie zum Beispiel einer Schramme an einem nagelneuen Auto, die Sie verursacht haben. Sie übernimmt die finanziellen Folgen solcher Vorfälle und bewahrt Sie so vor erheblichen Kosten.
Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?
  • Wer Schäden vorsätzlich verursacht, bekommt keine Kosten durch die private Haftpflichtversicherung erstattet. Die Privat-Haftpflicht greift außerdem auch nicht für Ihren Eigenschaden, z. B. wenn Sie oder mitversicherte Personen versehentlich Ihren eigenen Fernseher beschädigen.
Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten