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Gute Nachbarschaft – auch nach dem Urlaub

Freundschaftsdienst mit Folgen

Sie liegen am Strand, Ihr Nachbar kümmert sich um Blumen, Goldfische und Post. Doch wer haftet eigentlich, wenn versehentlich eine Vase umgestoßen wird? Oder wenn der Hund jemanden beißt, während Frauchen in Italien entspannt?

Die 5 wichtigsten Fakten in Sachen Nachbarschaftshilfe – damit Sie nach dem Urlaub keine böse Überraschung erleben:

Fakt 1: Wer etwas kaputt macht, muss den Schaden ersetzen.
Grundsätzlich muss derjenige, der einen Schaden verursacht, auch für diesen aufkommen. Sind Sie beispielsweise bei Ihrem Nachbarn zu Besuch und kippen Rotwein auf das weiße Sofa, übernehmen Sie die Kosten für die Reinigung – oder Ihre Privathaftpflichtversicherung.
Fakt 2: Wer seinem Nachbarn einen Gefallen tut, ist aus dem Schneider.
Denn in diesem Fall – wenn jemand also die Post reingeholt und die Pflanzen gegossen hat, weil der Nachbar ihn darum gebeten hatte – greift der sogenannte stillschweigende Haftungsausschluss, sollte der hilfsbereite Nachbar nicht durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Der Verursacher des Schadens muss also den finanziellen Verlust nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Fakt 3: Wer grob fahrlässig handelt, haftet aber doch.
Aus Versehen eine Vase umzustoßen, ist die eine Sache. Wer allerdings einen Blumentopf unter fließendes Wasser stellt, dann für eine Stunde die Wohnung des Nachbarn verlässt, weshalb es zu Wasserschäden kommt, muss dafür aufkommen.
Fakt 4: Wer auf Tiere aufpasst, ist für ihr Benehmen verantwortlich.
Besonders heikel kann es werden, wenn nicht nur die Wohnung, sondern auch die Haustiere des Nachbarn gehütet werden. Denn hier kommt stillschweigend ein Verwahrungsvertrag zustande: Man wird zum Hüter des Tieres und trägt die Verantwortung. Beißt ein Hund oder kratzt eine Katze jemanden, kann der Geschädigte den Tiersitter haftbar machen. Am besten im Vorfeld klären, ob die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die das Gast-Tier verursacht.
Fakt 5: Eine Sonderklausel erspart viel Ärger.
Bevor man beim Nachbarn die Goldfische füttert, sollte man seine Haftpflichtversicherung ganz genau anschauen: Schützt sie auch bei Schadenersatzansprüchen nach einer Gefälligkeitshandlung? Dann ist alles in Butter: Denn stößt man das Aquarium um und beschädigt dadurch Nachbars Perserteppich, kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
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Auch bei Freundschaftsdiensten bestens abgesichert: Die Privathaftpflichtversicherung der VKB schließt auch Gefälligkeitshandlungen mit ein. Alle Informationen finden Sie hier:

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