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    Sonst noch wichtig

    „Und was waren nochmal IGel-Leistungen?"

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Interne medizinische Beratung

Wer übernimmt die medizinische Prüfung der Leistungsabrechnungen?
  • Unser Mitarbeiter-Team, welches Ihre Rechnungen prüft, wird hierbei täglich von Gesellschaftsärzten und externen medizinischen Fachberatern unterstützt. Falls erforderlich, können sie so schnell und unkompliziert auf eine umfassende medizinische Beratung zurückgreifen. Dieses Vorgehen erhöht die Qualität unserer Leistungsprüfungen und -abrechnungen.

    Unser Mitarbeiter-Team, welches Ihre Rechnungen prüft, wird hierbei täglich von Gesellschaftsärzten und externen medizinischen Fachberatern unterstützt. Falls erforderlich, können sie so schnell und unkompliziert auf eine umfassende medizinische Beratung zurückgreifen. Dieses Vorgehen erhöht die Qualität unserer Leistungsprüfungen und -abrechnungen.

Was ist ein Gesellschaftsarzt?
  • Gesellschaftsärzte sind bei einem Versicherungsunternehmen fest angestellte Ärzte. Als Spezialisten besteht ihre Hauptaufgabe vorrangig darin, medizinische Behandlungen im Leistungsfall zu beurteilen. Außerdem unterstützen Gesellschaftsärzte bei der fundierten Risikoeinschätzung von bereits bestehenden Erkrankungen in der Antragsprüfung.

    Gesellschaftsärzte sind bei einem Versicherungsunternehmen fest angestellte Ärzte. Als Spezialisten besteht ihre Hauptaufgabe vorrangig darin, medizinische Behandlungen im Leistungsfall zu beurteilen. Außerdem unterstützen Gesellschaftsärzte bei der fundierten Risikoeinschätzung von bereits bestehenden Erkrankungen in der Antragsprüfung.

Wozu werden externe medizinische Fachberater gebraucht?
  • Falls Fragestellungen außerhalb der Fachgebiete der fest angestellten Ärzte (Gesellschaftsärzte) liegen, werden externe Mediziner beauftragt, um den Leistungsfall zu beurteilen. Ergänzend greifen wir bei Bedarf auf die Expertise von medizinischen Beratungsinstituten zurück. 

    Falls Fragestellungen außerhalb der Fachgebiete der fest angestellten Ärzte (Gesellschaftsärzte) liegen, werden externe Mediziner beauftragt, um den Leistungsfall zu beurteilen. Ergänzend greifen wir bei Bedarf auf die Expertise von medizinischen Beratungsinstituten zurück. 

Wozu brauche ich eine Einwilligungserklärung?
  • Ihre medizinischen Unterlagen enthalten besonders zu schützende personenbezogene Gesundheitsdaten. Grundsätzlich unterliegen die Mitarbeiter eines privaten Krankenversicherungsunternehmens sowie für diese Tätige deshalb der Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch). Falls Ihre Daten zur Prüfung an einen medizinischen Fachberater weitergeleitet werden sollen, müssen die Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Daher benötigen wir für jeden Einzelfall, den wir an einen externen Fachberater oder ein Begutachtungsinstitut weiterleiten, vorab Ihre schriftliche Einwilligung zur Weitergabe der Daten. 

    Ihre medizinischen Unterlagen enthalten besonders zu schützende personenbezogene Gesundheitsdaten. Grundsätzlich unterliegen die Mitarbeiter eines privaten Krankenversicherungsunternehmens sowie für diese Tätige deshalb der Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch). Falls Ihre Daten zur Prüfung an einen medizinischen Fachberater weitergeleitet werden sollen, müssen die Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Daher benötigen wir für jeden Einzelfall, den wir an einen externen Fachberater oder ein Begutachtungsinstitut weiterleiten, vorab Ihre schriftliche Einwilligung zur Weitergabe der Daten. 

Sie wollen mehr über das Angebot der VKB erfahren, haben Fragen oder möchten Ihre Daten ändern?

Rufen Sie uns an: +49 89 2160-6900 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)

Alle weiteren wichtigen Servicenummern und Kontaktformulare finden Sie hier.


In unserer Broschüre haben wir für Sie die wichtigsten Infos zusammengestellt.

„Mein Versicherungs­wegweiser“

Gebührenordnungen, IGel-Leistungen und weitere Leistungsträger

Was sind Gebührenordnungen und welche gibt es?
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Hebammen rechnen ihr Honorar nach einer amtlichen Gebührenordnung ab. Heilpraktiker richten sich in der Regel nach einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

    Eine Übersicht der Gebührenordnungen:

    • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    • Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP)
    • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    • Gebührenordnung für Hebammen (HebGebO)
    • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

    Die Vorschriften der genannten Gebührenordnungen sind für den privatärztlichen Behandlungsvertrag verbindlich. Bei jeder privatärztlichen Behandlung müssen die Vorschriften eingehalten werden.

    Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Hebammen rechnen ihr Honorar nach einer amtlichen Gebührenordnung ab. Heilpraktiker richten sich in der Regel nach einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

    Eine Übersicht der Gebührenordnungen:

    • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    • Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP)
    • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    • Gebührenordnung für Hebammen (HebGebO)
    • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

    Die Vorschriften der genannten Gebührenordnungen sind für den privatärztlichen Behandlungsvertrag verbindlich. Bei jeder privatärztlichen Behandlung müssen die Vorschriften eingehalten werden.

Wer legt die Gebührensätze fest und wie hoch sind diese?
  • In den Gebührenordnungen sind für jede Leistung bestimmte Gebührensätze festgelegt. Ärzte und Zahnärzte müssen sich nach diesen Gebührensätzen richten, wenn sie Ihnen eine Rechnung stellen. Diese Sätze können jedoch auch gesteigert werden. Gründe, die eine höhere Abrechnung als den Regelsatz rechtfertigen, sind:

    • erhöhte Schwierigkeit der Leistung und des Krankheitsfalls
    • ein erhöhter Zeitaufwand
    • besondere Umstände bei der Ausführung.

    Die Begründung, um einen höheren Regelsatz abzurechnen, muss individuell auf den Krankheitsfall bezogen sein. Außerdem muss nachvollziehbar sein, worin die erhöhte Schwierigkeit lag oder was den erhöhten Zeitaufwand verursacht hat. Sie können als Patient verlangen, dass Ihr Arzt Ihnen die Begründung näher erläutert.

    Grundsätzlich gelten beispielsweise folgende Regelsätze:

    • für persönliche ärztliche und zahnärztliche Leistungen gilt im Allgemeinen ein 2,3-facher Regelsatz
    • für medizinisch-technische Leistungen (mit hohem Sachkostenanteil) ein 1,8-facher Regelsatz und
    • für Laboruntersuchungen der 1,15-fache Regelsatz
    • (Bei Bedarf können diese normalen Regelsätze gesteigert werden.)

    In den Gebührenordnungen sind für jede Leistung bestimmte Gebührensätze festgelegt. Ärzte und Zahnärzte müssen sich nach diesen Gebührensätzen richten, wenn sie Ihnen eine Rechnung stellen. Diese Sätze können jedoch auch gesteigert werden. Gründe, die eine höhere Abrechnung als den Regelsatz rechtfertigen, sind:

    • erhöhte Schwierigkeit der Leistung und des Krankheitsfalls
    • ein erhöhter Zeitaufwand
    • besondere Umstände bei der Ausführung.

    Die Begründung, um einen höheren Regelsatz abzurechnen, muss individuell auf den Krankheitsfall bezogen sein. Außerdem muss nachvollziehbar sein, worin die erhöhte Schwierigkeit lag oder was den erhöhten Zeitaufwand verursacht hat. Sie können als Patient verlangen, dass Ihr Arzt Ihnen die Begründung näher erläutert.

    Grundsätzlich gelten beispielsweise folgende Regelsätze:

    • für persönliche ärztliche und zahnärztliche Leistungen gilt im Allgemeinen ein 2,3-facher Regelsatz
    • für medizinisch-technische Leistungen (mit hohem Sachkostenanteil) ein 1,8-facher Regelsatz und
    • für Laboruntersuchungen der 1,15-fache Regelsatz
    • (Bei Bedarf können diese normalen Regelsätze gesteigert werden.)
Was ist, wenn mein Arzt über dem Regelsatz abrechnen möchte?
  • Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt über die geplante Behandlung und über Alternativen, die im Regelsatz liegen. Der gewählte Gebührensatz hat unmittelbare Auswirkung auf die spätere Rechnungshöhe. Die teuerste Behandlung muss nicht immer die beste sein. Bevor Sie eine Honorarvereinbarung unterschreiben, sprechen Sie bitte zuerst mit uns.

    Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt über die geplante Behandlung und über Alternativen, die im Regelsatz liegen. Der gewählte Gebührensatz hat unmittelbare Auswirkung auf die spätere Rechnungshöhe. Die teuerste Behandlung muss nicht immer die beste sein. Bevor Sie eine Honorarvereinbarung unterschreiben, sprechen Sie bitte zuerst mit uns.

Was sind IGel-Leistungen?
  • Die Abkürzung steht für individuelle Gesundheitsleistungen. Ärzte bieten Ihren Patientinnen und Patienten gerne eine Vielzahl solcher Leistungen an. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Sie für IGel-Leistungen in den meisten Fällen keine Erstattung bekommen, sondern die Kosten hierfür selbst tragen müssen. Die Liste der angebotenen IGel-Leistungen ist lang und enthält Leistungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht bewertet oder wegen unzureichendem medizinischen Nutzen abgelehnt hat.

    Natürlich können Sie IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt umfassend über die Vor- und Nachteile einer Methode, deren Konsequenzen und Alternativen aufklären. Fragen Sie vorab bei uns an, ob wir die geplante Maßnahme auch erstatten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.igel-monitor.de.

    Die Abkürzung steht für individuelle Gesundheitsleistungen. Ärzte bieten Ihren Patientinnen und Patienten gerne eine Vielzahl solcher Leistungen an. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Sie für IGel-Leistungen in den meisten Fällen keine Erstattung bekommen, sondern die Kosten hierfür selbst tragen müssen. Die Liste der angebotenen IGel-Leistungen ist lang und enthält Leistungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht bewertet oder wegen unzureichendem medizinischen Nutzen abgelehnt hat.

    Natürlich können Sie IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt umfassend über die Vor- und Nachteile einer Methode, deren Konsequenzen und Alternativen aufklären. Fragen Sie vorab bei uns an, ob wir die geplante Maßnahme auch erstatten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.igel-monitor.de.

Wer übernimmt Kosten, die nicht durch die Private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt sind?
  • Je nachdem, um welche Behandlung oder welche Leistung es sich handelt, springen teilweise unterschiedliche Kostenträger ein. Hier ein paar Beispiele:

    • Rentenversicherungsträger (Reha/Kuren)
    • Pflegeversicherung (Hilfsmittel/Heimrechnungen)
    • Sozialamt (Frühförderung)
    • Arbeitgeber (Arbeitsplatzbrille)
    • Beihilfe (Blindenhund)
    • Sozialamt (Frühförderung)
    • Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeld)
    • Versorgungsamt (gestohlene Hörgeräte)
    • Integrationsamt (Hilfsmittel bei behinderten Kindern)
    • Steuererklärung (gestohlene Hörgeräte)

    Wenn Sie unsicher sind, welcher Leistungsträger die Kosten übernimmt und in welchem Umfang, wenden Sie sich bitte an uns.

    Je nachdem, um welche Behandlung oder welche Leistung es sich handelt, springen teilweise unterschiedliche Kostenträger ein. Hier ein paar Beispiele:

    • Rentenversicherungsträger (Reha/Kuren)
    • Pflegeversicherung (Hilfsmittel/Heimrechnungen)
    • Sozialamt (Frühförderung)
    • Arbeitgeber (Arbeitsplatzbrille)
    • Beihilfe (Blindenhund)
    • Sozialamt (Frühförderung)
    • Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeld)
    • Versorgungsamt (gestohlene Hörgeräte)
    • Integrationsamt (Hilfsmittel bei behinderten Kindern)
    • Steuererklärung (gestohlene Hörgeräte)

    Wenn Sie unsicher sind, welcher Leistungsträger die Kosten übernimmt und in welchem Umfang, wenden Sie sich bitte an uns.

MediTALK, Auslandsaufenthalt und Leistungsabrechnung

Was ist MediTALK?
  • MediTALK ist einer unserer Dienstleister für medizinische Informations- und Beratungsleistungen. Als vollversicherter Kunde der VKB erhalten Sie hier kostenlos und rund um die Uhr medizinischen Rat. Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zu MediTALK.

    MediTALK ist einer unserer Dienstleister für medizinische Informations- und Beratungsleistungen. Als vollversicherter Kunde der VKB erhalten Sie hier kostenlos und rund um die Uhr medizinischen Rat. Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zu MediTALK.

Bin ich auch im Ausland ausreichend versichert?
  • Ihr Versicherungsschutz gilt für ganz Europa. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht dieser umfassende Schutz in den ersten zwei Monaten sogar weltweit. Dieser Zeitraum verlängert sich um weitere zwei Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist. Manche Tarife enthalten als Leistungsbestandteil auch den Krankenrücktransport nach Deutschland. Bitte lesen Sie in Ihren Tarifbedingungen nach, ob dies für Sie zutrifft. Haben Sie zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, werden die Kosten anlässlich einer Auslandsreise unter dieser Versicherung abgerechnet. Ihr Haupttarif wird nicht belastet und die Chance zur Beitragsrückerstattung bleibt bestehen.

    Übrigens: Rund um das Thema Reise bieten wir auch weitere Produkte an, beispielsweise Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen (als Jahresvertrag oder für eine Reise) oder verschiedene Paketlösungen. Nähere Informationen und Abschlussmöglichkeiten erhalten Sie unter www.urv.de.

    Ihr Versicherungsschutz gilt für ganz Europa. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht dieser umfassende Schutz in den ersten zwei Monaten sogar weltweit. Dieser Zeitraum verlängert sich um weitere zwei Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist. Manche Tarife enthalten als Leistungsbestandteil auch den Krankenrücktransport nach Deutschland. Bitte lesen Sie in Ihren Tarifbedingungen nach, ob dies für Sie zutrifft. Haben Sie zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, werden die Kosten anlässlich einer Auslandsreise unter dieser Versicherung abgerechnet. Ihr Haupttarif wird nicht belastet und die Chance zur Beitragsrückerstattung bleibt bestehen.

    Übrigens: Rund um das Thema Reise bieten wir auch weitere Produkte an, beispielsweise Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen (als Jahresvertrag oder für eine Reise) oder verschiedene Paketlösungen. Nähere Informationen und Abschlussmöglichkeiten erhalten Sie unter www.urv.de.

Was ist, wenn ich im Ausland ins Krankenhaus muss?
  • Falls Sie im Ausland stationär behandelt werden müssen oder ein Krankenrücktransport notwendig ist, rufen Sie uns unbedingt an. Sie erreichen unseren 24-Stunden-Notruf-Service unter der Nr. +49 800 8440-8440 oder alternativ +49 211 5363-158.
    Der Notruf-Service organisiert dann alles Weitere für Sie. Wichtig ist nur, dass bei Rechnungen ausländischer Ärzte und Krankenhäuser alle Diagnosen, die einzelnen ärztlichen Leistungen und die Behandlungstage für uns nachvollziehbar aufgeführt sein müssen. In Ausnahmefällen benötigen wir von Ihnen eine Übersetzung.

    Unser Notruf-Service hilft Ihnen auch

    • wenn Sie medizinische Auskünfte vor oder während Ihrer Reise benötigen
    • wenn es um die Benennung von Ärzten und Krankenhäusern im Ausland geht.

    Falls Sie im Ausland stationär behandelt werden müssen oder ein Krankenrücktransport notwendig ist, rufen Sie uns unbedingt an. Sie erreichen unseren 24-Stunden-Notruf-Service unter der Nr. +49 800 8440-8440 oder alternativ +49 211 5363-158.
    Der Notruf-Service organisiert dann alles Weitere für Sie. Wichtig ist nur, dass bei Rechnungen ausländischer Ärzte und Krankenhäuser alle Diagnosen, die einzelnen ärztlichen Leistungen und die Behandlungstage für uns nachvollziehbar aufgeführt sein müssen. In Ausnahmefällen benötigen wir von Ihnen eine Übersetzung.

    Unser Notruf-Service hilft Ihnen auch

    • wenn Sie medizinische Auskünfte vor oder während Ihrer Reise benötigen
    • wenn es um die Benennung von Ärzten und Krankenhäusern im Ausland geht.
Wie werden meine eingereichten Belege bearbeitet?
  • Täglich erreichen uns ca. 7.000 Leistungsaufträge. Ihre Anträge, schriftliche Anfragen und Kostenvoranschläge bearbeiten wir papierlos. Alle Vorgänge und Belege werden vor der Bearbeitung gescannt und den Mitarbeitern der Leistungsabteilungen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter prüfen alle Unterlagen und sorgen dafür, dass Sie Ihre tarifliche Versicherungsleistung erhalten.

    Damit wir Ihre Belege schneller bearbeiten können, hilft es uns sehr, wenn Sie Ihre Belege immer zusammen mit dem vorgedruckten Leistungsauftrag vollständig ausgefüllt an uns schicken. Verzichten Sie bitte auf Büro- oder Heftklammern, Tesafilm und sonstige kleine „Ordnungshelfer“, da Ihre Belege von unseren Mitarbeitern vor dem Scanprozess sonst händisch von diesen befreit werden müssen.

    Täglich erreichen uns ca. 7.000 Leistungsaufträge. Ihre Anträge, schriftliche Anfragen und Kostenvoranschläge bearbeiten wir papierlos. Alle Vorgänge und Belege werden vor der Bearbeitung gescannt und den Mitarbeitern der Leistungsabteilungen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter prüfen alle Unterlagen und sorgen dafür, dass Sie Ihre tarifliche Versicherungsleistung erhalten.

    Damit wir Ihre Belege schneller bearbeiten können, hilft es uns sehr, wenn Sie Ihre Belege immer zusammen mit dem vorgedruckten Leistungsauftrag vollständig ausgefüllt an uns schicken. Verzichten Sie bitte auf Büro- oder Heftklammern, Tesafilm und sonstige kleine „Ordnungshelfer“, da Ihre Belege von unseren Mitarbeitern vor dem Scanprozess sonst händisch von diesen befreit werden müssen.

Wann sollte ich bei der VKB nachfragen, ob und wie erstattet wird?
  • In diesen Fällen ist eine vorherige Anfrage verpflichtend:

    In folgenden Fällen empfehlen wir Ihnen, vorab bei uns anzufragen:

    • Alternativmedizin
    • Chromosomenanalyse, Genuntersuchungen, humangenetische Untersuchungen
    • Hilfsmittel
    • Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Beatmungsgeräte und Atemmonitore
    • Künstliche Befruchtung
    • Medizinische Kräftigungs- bzw. Trainingstherapie
    • Plastische Operationen, Laserbehandlungen
    • Behandlungen in Privatkliniken ohne Klinik-Card-Vertrag
    • Zahnersatz und Kieferorthopädie

    In diesen Fällen ist eine vorherige Anfrage verpflichtend:

    In folgenden Fällen empfehlen wir Ihnen, vorab bei uns anzufragen:

    • Alternativmedizin
    • Chromosomenanalyse, Genuntersuchungen, humangenetische Untersuchungen
    • Hilfsmittel
    • Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Beatmungsgeräte und Atemmonitore
    • Künstliche Befruchtung
    • Medizinische Kräftigungs- bzw. Trainingstherapie
    • Plastische Operationen, Laserbehandlungen
    • Behandlungen in Privatkliniken ohne Klinik-Card-Vertrag
    • Zahnersatz und Kieferorthopädie
Was ist der RechnungsCheck der VKB?
  • Eine gute medizinische Versorgung ist nicht nur kostbar, sondern kann auch schnell ins Geld gehen. Konzentrieren Sie sich auf das Wichtigste: Ihre Gesundheit. Die Prüfung Ihrer Arztrechnungen übernimmt die UKV. Mit dem kostenlosen RechnungsCheck können Sie Operationsrechnungen ab einem Rechnungsbetrag von über 1.500 Euro von einem Team aus Spezialisten prüfen lassen. Denn Sie müssen als Patient eine Rechnung erst dann bezahlen, wenn sie sachlich und rechnerisch richtig ist. Mehr Infos zum Thema finden Sie auf unserer Seite RechnungsCheck.

    Eine gute medizinische Versorgung ist nicht nur kostbar, sondern kann auch schnell ins Geld gehen. Konzentrieren Sie sich auf das Wichtigste: Ihre Gesundheit. Die Prüfung Ihrer Arztrechnungen übernimmt die UKV. Mit dem kostenlosen RechnungsCheck können Sie Operationsrechnungen ab einem Rechnungsbetrag von über 1.500 Euro von einem Team aus Spezialisten prüfen lassen. Denn Sie müssen als Patient eine Rechnung erst dann bezahlen, wenn sie sachlich und rechnerisch richtig ist. Mehr Infos zum Thema finden Sie auf unserer Seite RechnungsCheck.