• UKV_versicherungswegweiser_ambulanteBehandlung

    Ambulante Behandlung

    Vor Ort bestens medizinisch versorgt

    Von A wie Alternativmedizin bis Z wie Zahnmedizin - je nach Tarif erhalten Sie umfangreiche Leistungen.

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Ambulante Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

Was ist eine ambulante Behandlung?
  • Eine ambulante Behandlung ist die Versorgung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in dessen Arztpraxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Falls in Ihrem Tarif auch Leistungen von Heilpraktikern und nichtärztlichen Fachkräften versichert sind, können Sie auch hierfür ambulante Behandlungen geltend machen.

    Ihr Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihrem Tarif und umfasst in der Regel ambulante Behandlungen durch:

    • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
    • Psychologische Psychotherapeuten
    • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
    • Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes mit einer vollumfänglichen Heilpraktikererlaubnis
    • Speziell aufgeführte nichtärztliche Fachkräfte, wie beispielsweise: Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen und Podologen (medizinische Fußpfleger)

    Eine ambulante Behandlung ist die Versorgung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in dessen Arztpraxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Falls in Ihrem Tarif auch Leistungen von Heilpraktikern und nichtärztlichen Fachkräften versichert sind, können Sie auch hierfür ambulante Behandlungen geltend machen.

    Ihr Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihrem Tarif und umfasst in der Regel ambulante Behandlungen durch:

    • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
    • Psychologische Psychotherapeuten
    • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
    • Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes mit einer vollumfänglichen Heilpraktikererlaubnis
    • Speziell aufgeführte nichtärztliche Fachkräfte, wie beispielsweise: Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen und Podologen (medizinische Fußpfleger)
Sind alle ambulanten Behandlungen erstattungsfähig?
  • Rechnungen von ambulanten Einrichtungen, die in Form einer Kapitalgesellschaft oder einer anderen „juristischen Person“ (beispielsweise als Institut) betrieben werden, sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Fragen Sie in diesen Fällen vor Beginn einer geplanten Behandlung bei uns an und lassen Sie eine Kostenübernahme prüfen.

    Rechnungen von ambulanten Einrichtungen, die in Form einer Kapitalgesellschaft oder einer anderen „juristischen Person“ (beispielsweise als Institut) betrieben werden, sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Fragen Sie in diesen Fällen vor Beginn einer geplanten Behandlung bei uns an und lassen Sie eine Kostenübernahme prüfen.

Welche Vorsorgeuntersuchungen bekomme ich erstattet?
  • Für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen erhalten Sie Leistungen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob es sich um eine Vorsorgemaßnahme nach gesetzlich eingeführtem Programm handelt. Falls ja, darf Ihr Arzt diese Leistung privat nach GOÄ abrechnen.

    Grundsätzlich können Sie aus folgenden Bereichen umfangreiche und sinnvolle Vorsorgeprogramme nutzen:

    • Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • Zuckerkrankheit
    • Kinder- und Jugendvorsorge
    • Krebsvorsorge
    • Zahnvorsorge (Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten)

    Weiter gehende Vorsorgeleistungen oder allgemeine Check-ups sind nicht versichert. Nicht erstattungsfähig sind etwa  „individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL).

    Für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen erhalten Sie Leistungen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob es sich um eine Vorsorgemaßnahme nach gesetzlich eingeführtem Programm handelt. Falls ja, darf Ihr Arzt diese Leistung privat nach GOÄ abrechnen.

    Grundsätzlich können Sie aus folgenden Bereichen umfangreiche und sinnvolle Vorsorgeprogramme nutzen:

    • Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • Zuckerkrankheit
    • Kinder- und Jugendvorsorge
    • Krebsvorsorge
    • Zahnvorsorge (Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten)

    Weiter gehende Vorsorgeleistungen oder allgemeine Check-ups sind nicht versichert. Nicht erstattungsfähig sind etwa  „individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL).

Werden mir Kosten für Impfungen bzw. Schutzimpfungen erstattet?
  • (Schutz-)Impfungen gelten nicht als medizinisch notwendige Behandlung. Entsprechend fallen sie eigentlich nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung. Dennoch beinhalten viele unserer Tarife Leistungen für Schutzimpfungen einschließlich des erforderlichen Impfstoffs. Fragen Sie uns vor der anstehenden Impfung, ob hierfür in Ihrem Tarif Leistungen enthalten sind.

    (Schutz-)Impfungen gelten nicht als medizinisch notwendige Behandlung. Entsprechend fallen sie eigentlich nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung. Dennoch beinhalten viele unserer Tarife Leistungen für Schutzimpfungen einschließlich des erforderlichen Impfstoffs. Fragen Sie uns vor der anstehenden Impfung, ob hierfür in Ihrem Tarif Leistungen enthalten sind.

Sie wollen mehr über das Angebot der VKB erfahren, haben Fragen oder möchten Ihre Daten ändern?

Rufen Sie uns an: +49 89 2160-6900 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)

Alle weiteren wichtigen Servicenummern und Kontaktformulare finden Sie hier.


In unserer Broschüre haben wir für Sie die wichtigsten Infos zusammengestellt.

„Mein Versicherungs­wegweiser“

Alternativmedizin, Heilpraktiker, Psychotherapie und Kinderwunschbehandlung

Werden auch alternative Heilmethoden (Alternativmedizin) bezahlt?
  • Sie können auch Leistungen für Behandlungsmethoden erhalten, die von der Schulmedizin abweichen. Voraussetzung ist, dass eine medizinisch notwendige Heilbehandlung vorliegt. Außerdem muss die alternative Behandlungsmethode bewährt sein. Homöopathische Behandlungen bezahlen wir unter denselben Voraussetzungen wie ärztliche Leistungen.

    Fragen Sie vor allem bei hohen Kosten oder wenn Sie Zweifel haben vor Behandlungsbeginn an, ob Sie mit einer Versicherungsleistung rechnen können.

    Sie können auch Leistungen für Behandlungsmethoden erhalten, die von der Schulmedizin abweichen. Voraussetzung ist, dass eine medizinisch notwendige Heilbehandlung vorliegt. Außerdem muss die alternative Behandlungsmethode bewährt sein. Homöopathische Behandlungen bezahlen wir unter denselben Voraussetzungen wie ärztliche Leistungen.

    Fragen Sie vor allem bei hohen Kosten oder wenn Sie Zweifel haben vor Behandlungsbeginn an, ob Sie mit einer Versicherungsleistung rechnen können.

Werden Kosten beim Heilpraktiker übernommen?
  • Je nach Tarif werden auch anfallende Kosten für Heilpraktikerbehandlungen übernommen. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Tarif diese Leistung umfasst und bis zu welchen Sätzen geleistet werden kann. Leider sind nicht alle Behandlungen, die ein Heilpraktiker durchführt, versichert. Sprechen Sie mit Ihrem Heilpraktiker und fragen Sie im Zweifel vorab bei uns nach.

    Je nach Tarif werden auch anfallende Kosten für Heilpraktikerbehandlungen übernommen. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Tarif diese Leistung umfasst und bis zu welchen Sätzen geleistet werden kann. Leider sind nicht alle Behandlungen, die ein Heilpraktiker durchführt, versichert. Sprechen Sie mit Ihrem Heilpraktiker und fragen Sie im Zweifel vorab bei uns nach.

Sind psychotherapeutische Leistungen versichert?
  • Die meisten unserer Tarife enthalten auch Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen. Allerdings ist die Leistungshöhe je nach Tarif begrenzt oder vorab zusagepflichtig.
    Fragen Sie deshalb vor Beginn einer geplanten psychotherapeutischen Behandlung bei uns an. Wir informieren Sie dann über Umfang und Höhe der Kostenübernahme.

    Die meisten unserer Tarife enthalten auch Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen. Allerdings ist die Leistungshöhe je nach Tarif begrenzt oder vorab zusagepflichtig.
    Fragen Sie deshalb vor Beginn einer geplanten psychotherapeutischen Behandlung bei uns an. Wir informieren Sie dann über Umfang und Höhe der Kostenübernahme.

Wird eine künstliche Befruchtung bezahlt?
  • Als Kunde unserer Krankenvollversicherung erhalten Sie verlässliche Informationen rund um das Thema Kinderwunschbehandlung. Unsere Experten helfen Ihnen gern weiter. Rufen Sie uns an unter +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr) oder informieren Sie sich auf unserer Seite zum Thema Reproduktionsmedizin.

    Als Kunde unserer Krankenvollversicherung erhalten Sie verlässliche Informationen rund um das Thema Kinderwunschbehandlung. Unsere Experten helfen Ihnen gern weiter. Rufen Sie uns an unter +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr) oder informieren Sie sich auf unserer Seite zum Thema Reproduktionsmedizin.

Arzneimittel (Medikamente), Heilmittel und Hilfsmittel

Welche Medikamente und Arzneimittel bekomme ich erstattet?
  • Wir erstatten grundsätzlich sogenannte „Fertig-Arzneimittel“ (Medikamente) und Präparate, die durch Apotheken individuell hergestellt werden. Diese müssen immer vom Arzt oder Zahnarzt verordnet sein und aus der Apotheke bezogen werden. Selbstverständlich können Sie Ihr Rezept auch bei einer Versandapotheke einlösen. Auch vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel sind teils erstattungsfähig, wenn Ihr Tarif entsprechende Leistungen enthält.

    Beachten Sie bitte, dass folgende Präparate beispielsweise nicht zu den Arzneimitteln zählen und daher nicht erstattet werden:

    • Entfettungs-/Abmagerungsmittel, Appetitzügler
    • Kosmetika/Mittel zur Reinigung und Pflege des Körpers sowie Badezusätze
    • Medizinische Weine
    • Mittel, die vorbeugend genommen werden
    • Mittel zur Hemmung und Linderung des Alterungsprozesses
    • Nährmittel, Nahrungsergänzungspräparate, Diätmittel und Stärkungsmittel, Aufbaupräparate (hierunter fallen vor allem diverse Vitamin- und Mineralstoffpräparate)

    Bitte beachten Sie, diese Liste ist nicht abschließend.

    Wir erstatten grundsätzlich sogenannte „Fertig-Arzneimittel“ (Medikamente) und Präparate, die durch Apotheken individuell hergestellt werden. Diese müssen immer vom Arzt oder Zahnarzt verordnet sein und aus der Apotheke bezogen werden. Selbstverständlich können Sie Ihr Rezept auch bei einer Versandapotheke einlösen. Auch vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel sind teils erstattungsfähig, wenn Ihr Tarif entsprechende Leistungen enthält.

    Beachten Sie bitte, dass folgende Präparate beispielsweise nicht zu den Arzneimitteln zählen und daher nicht erstattet werden:

    • Entfettungs-/Abmagerungsmittel, Appetitzügler
    • Kosmetika/Mittel zur Reinigung und Pflege des Körpers sowie Badezusätze
    • Medizinische Weine
    • Mittel, die vorbeugend genommen werden
    • Mittel zur Hemmung und Linderung des Alterungsprozesses
    • Nährmittel, Nahrungsergänzungspräparate, Diätmittel und Stärkungsmittel, Aufbaupräparate (hierunter fallen vor allem diverse Vitamin- und Mineralstoffpräparate)

    Bitte beachten Sie, diese Liste ist nicht abschließend.

Was sind Generika?
  • Generika sind wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte von Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Informieren Sie sich auch auf unserer Seite zum Thema Sichere Arzneimittel.

    Generika sind wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte von Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Informieren Sie sich auch auf unserer Seite zum Thema Sichere Arzneimittel.

Was sind Heilmittel?
  • Unter Heilmittel fallen Maßnahmen aus folgenden Therapie-Bereichen:

    • physikalische Therapie
    • podologische Therapie
    • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
    • Ergotherapie, die zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt und überwiegend äußerlich angewendet wird (beispielsweise Bäder, Massagen oder Krankengymnastik)

    Heilmittel sind grundsätzlich in Ihrem Versicherungsschutz enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihnen die Heilmittel ärztlich verordnet wurden. Manche Tarife enthalten ein Heilmittelverzeichnis. Darin können Sie nachlesen, welche Leistungen in welcher Höhe versichert sind. Fragen Sie bei länger anhaltenden Behandlungen bei uns an, ob Sie mit einer dauerhaften Versicherungsleistung rechnen können.

    Unter Heilmittel fallen Maßnahmen aus folgenden Therapie-Bereichen:

    • physikalische Therapie
    • podologische Therapie
    • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
    • Ergotherapie, die zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt und überwiegend äußerlich angewendet wird (beispielsweise Bäder, Massagen oder Krankengymnastik)

    Heilmittel sind grundsätzlich in Ihrem Versicherungsschutz enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihnen die Heilmittel ärztlich verordnet wurden. Manche Tarife enthalten ein Heilmittelverzeichnis. Darin können Sie nachlesen, welche Leistungen in welcher Höhe versichert sind. Fragen Sie bei länger anhaltenden Behandlungen bei uns an, ob Sie mit einer dauerhaften Versicherungsleistung rechnen können.

Was sind Hilfsmittel?
  • Hilfsmittel sind technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise:

    • Sehhilfen
    • Hörgeräte
    • Arm- und Beinprothesen
    • Orthesen (eine Orthese umschließt das zu unterstützende Gelenk oder Körperteil)
    • orthopädisches Schuhwerk und
    • Krankenfahrstühle

    Einzelheiten ergeben sich aus Ihrem jeweiligen Tarif, in denen die versicherten Hilfsmittelgruppen einzeln aufgeführt sind.

    Hilfsmittel sind technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise:

    • Sehhilfen
    • Hörgeräte
    • Arm- und Beinprothesen
    • Orthesen (eine Orthese umschließt das zu unterstützende Gelenk oder Körperteil)
    • orthopädisches Schuhwerk und
    • Krankenfahrstühle

    Einzelheiten ergeben sich aus Ihrem jeweiligen Tarif, in denen die versicherten Hilfsmittelgruppen einzeln aufgeführt sind.

Was sind Sehhilfen und worauf sollte ich achten?
  • Unter dem Sammelbegriff „Sehhilfen" werden im Wesentlichen Brillen und Kontaktlinsen gefasst. Hierfür besteht in unseren Tarifen grundsätzlich Versicherungsschutz. Achten Sie für Sehhilfen auf die in Ihrem Tarif geltenden Höchstsätze und Zeitintervalle.

    Damit Sie für Sehhilfen Leistungen beanspruchen können, müssen diese medizinisch notwendig sein. Bitte reichen Sie uns eine ärztliche Verordnung oder eine Optikerrechnung mit Angabe der Dioptrienzahl ein. Der Wunsch nach einer neuen Brille aus ästhetischen Gründen ist also nicht abgedeckt. Brillen mit Plangläsern (Gläser ohne Sehstärke) oder Sonnenbrillen ohne Sehstärke sind ebenfalls nicht versichert.

    Unter dem Sammelbegriff „Sehhilfen" werden im Wesentlichen Brillen und Kontaktlinsen gefasst. Hierfür besteht in unseren Tarifen grundsätzlich Versicherungsschutz. Achten Sie für Sehhilfen auf die in Ihrem Tarif geltenden Höchstsätze und Zeitintervalle.

    Damit Sie für Sehhilfen Leistungen beanspruchen können, müssen diese medizinisch notwendig sein. Bitte reichen Sie uns eine ärztliche Verordnung oder eine Optikerrechnung mit Angabe der Dioptrienzahl ein. Der Wunsch nach einer neuen Brille aus ästhetischen Gründen ist also nicht abgedeckt. Brillen mit Plangläsern (Gläser ohne Sehstärke) oder Sonnenbrillen ohne Sehstärke sind ebenfalls nicht versichert.

Was ist unter Hilfsmittel-Management zu verstehen?
  • Basis für die Wahl eines geeigneten Hilfsmittels ist die Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Falls Sie für das weitere Vorgehen Rat und Unterstützung suchen, helfen wir Ihnen gern weiter. Erfahren Sie mehr über unser Hilfsmittel-Management. Außerdem unterstützen wir Sie mit unserem HilfsmittelService bei der Suche nach dem passenden Hilfsmittel. 

    Basis für die Wahl eines geeigneten Hilfsmittels ist die Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Falls Sie für das weitere Vorgehen Rat und Unterstützung suchen, helfen wir Ihnen gern weiter. Erfahren Sie mehr über unser Hilfsmittel-Management. Außerdem unterstützen wir Sie mit unserem HilfsmittelService bei der Suche nach dem passenden Hilfsmittel. 

Zahnärztliche Leistungen und Kieferorthopädie

Sind Zahnbehandlungen versichert?
  • In unseren Tarifen sind umfassende Leistungen rund um Ihre Zahngesundheit enthalten. Der Umfang der einzelnen Leistungen richtet sich nach Ihrem Tarif. Grundsätzlich sind folgende Leistungen versichert:

    • allgemeine zahnärztliche Leistungen
    • prophylaktische Leistungen
    • konservierende Leistungen
    • chirurgische Leistungen und
    • Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Gewebekomplex, welcher den Zahn im Knochen verankert).

    In unseren Tarifen sind umfassende Leistungen rund um Ihre Zahngesundheit enthalten. Der Umfang der einzelnen Leistungen richtet sich nach Ihrem Tarif. Grundsätzlich sind folgende Leistungen versichert:

    • allgemeine zahnärztliche Leistungen
    • prophylaktische Leistungen
    • konservierende Leistungen
    • chirurgische Leistungen und
    • Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Gewebekomplex, welcher den Zahn im Knochen verankert).
Welche Leistungen erhalte ich für Kronen und Zahnersatz?
  • Für folgende Leistungen gelten in den ersten Versicherungsjahren (Staffel-)Begrenzungen:

    • Kronen und Zahnersatz (prothetische Leistungen)
    • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
    • implantologische Leistungen

    Neben den (Staffel-)Begrenzungen können in Ihrem Tarif auch Höchstsätze enthalten sein. Werden diese beispielsweise für Honorar- oder Materialkosten überschritten, kann sich die Höhe der Leistung ändern. Kosten, die vor allem wegen einer ästhetisch optimalen Versorgung entstehen, können wir nicht berücksichtigen.

    Grundsätzlich sind die Leistungen für Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie implantologische Leistungen und Kieferorthopädie in den Tarifen sehr unterschiedlich geregelt. Bitte beachten Sie, wie diese Leistungen in Ihrem Tarif versichert sind. Auf alle Fälle sollten Sie sich immer einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen (u. a. mit einer detaillierten Aufstellung der Material- und Laborkosten) und diesen vorab bei uns einreichen. Die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans übernehmen wir.

    Kosten für zahntechnische Leistungen müssen nach § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) immer angemessen sein. Viele Tarife enthalten für zahntechnische Leistungen ein Preis- und Leistungsverzeichnis, aus dem Sie entnehmen können, bis zu welcher Höhe einzelne zahntechnische Leistungen erstattet werden. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie uns einfach vor Behandlungsbeginn.

    Für folgende Leistungen gelten in den ersten Versicherungsjahren (Staffel-)Begrenzungen:

    • Kronen und Zahnersatz (prothetische Leistungen)
    • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
    • implantologische Leistungen

    Neben den (Staffel-)Begrenzungen können in Ihrem Tarif auch Höchstsätze enthalten sein. Werden diese beispielsweise für Honorar- oder Materialkosten überschritten, kann sich die Höhe der Leistung ändern. Kosten, die vor allem wegen einer ästhetisch optimalen Versorgung entstehen, können wir nicht berücksichtigen.

    Grundsätzlich sind die Leistungen für Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie implantologische Leistungen und Kieferorthopädie in den Tarifen sehr unterschiedlich geregelt. Bitte beachten Sie, wie diese Leistungen in Ihrem Tarif versichert sind. Auf alle Fälle sollten Sie sich immer einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen (u. a. mit einer detaillierten Aufstellung der Material- und Laborkosten) und diesen vorab bei uns einreichen. Die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans übernehmen wir.

    Kosten für zahntechnische Leistungen müssen nach § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) immer angemessen sein. Viele Tarife enthalten für zahntechnische Leistungen ein Preis- und Leistungsverzeichnis, aus dem Sie entnehmen können, bis zu welcher Höhe einzelne zahntechnische Leistungen erstattet werden. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie uns einfach vor Behandlungsbeginn.

Werden mir auch Inlays oder Onlays (Einlagefüllungen) erstattet?
  • In den meisten Tarifen sind Leistungen für sogenannte Einlagefüllungen, also Inlays oder Onlays, enthalten. Allerdings unterscheiden sich die Tarife teils in Leistungsumfang und -höhe. Außerdem werden in manchen Tarifen die Leistungen für Einlagefüllungen im Rahmen von Zahnbehandlung erstattet, in anderen wiederum im Rahmen von Zahnersatz. Bitte lesen Sie daher in Ihrem Tarif nach, ob und wie für Inlays und Onlays ein Versicherungsschutz besteht.

    In den meisten Tarifen sind Leistungen für sogenannte Einlagefüllungen, also Inlays oder Onlays, enthalten. Allerdings unterscheiden sich die Tarife teils in Leistungsumfang und -höhe. Außerdem werden in manchen Tarifen die Leistungen für Einlagefüllungen im Rahmen von Zahnbehandlung erstattet, in anderen wiederum im Rahmen von Zahnersatz. Bitte lesen Sie daher in Ihrem Tarif nach, ob und wie für Inlays und Onlays ein Versicherungsschutz besteht.

Was versteht man eigentlich unter Kieferorthopädie?
  • Eine kieferorthopädische Behandlung soll Kiefer- und Zahnfehlstellungen beseitigen, die das Kauen, Beißen, Sprechen und Atmen beeinträchtigen können. Für Kieferorthopädie leisten wir in den meisten Tarifen im gleichen Umfang wie für Zahnersatz. Für kieferorthopädische Behandlungen, die nur ästhetische Korrekturen vornehmen, können wir allerdings nicht leisten.

    Eine kieferorthopädische Behandlung soll Kiefer- und Zahnfehlstellungen beseitigen, die das Kauen, Beißen, Sprechen und Atmen beeinträchtigen können. Für Kieferorthopädie leisten wir in den meisten Tarifen im gleichen Umfang wie für Zahnersatz. Für kieferorthopädische Behandlungen, die nur ästhetische Korrekturen vornehmen, können wir allerdings nicht leisten.

Bis zu welchem Alter sind kieferorthopädische Leistungen für Kinder versichert?
  • Die kieferorthopädische Behandlung beginnt in der Regel im Schulalter. In begründeten und medizinisch notwendigen Fällen kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus eine Behandlung bezuschusst werden. Ob dies der Fall ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bitte beantragen Sie die geplante Behandlung in jedem Fall schriftlich bei uns.

    Die kieferorthopädische Behandlung beginnt in der Regel im Schulalter. In begründeten und medizinisch notwendigen Fällen kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus eine Behandlung bezuschusst werden. Ob dies der Fall ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bitte beantragen Sie die geplante Behandlung in jedem Fall schriftlich bei uns.

Wozu brauche ich einen Heil- und Kostenplan?
  • Zahnersatz ist in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden. Obwohl wir Ihnen einen Großteil davon abnehmen, verbleibt immer auch ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen. Einen hohen Anteil an den Gesamtkosten verursachen dabei die zahntechnischen Leistungen. Im Gegensatz zum zahnärztlichen Honorar, das durch die Gebührenordnung für Zahnärzte reguliert wird, unterliegen die Zahntechniker keiner Beschränkung, sondern kalkulieren ihre Preise frei. Das führt zu großen Preisunterschieden am Markt.

    Wir prüfen die Höhe der Kosten und teilen Ihnen mit, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfallen wird. Mit dieser Information können Sie dann entscheiden, ob Sie die Behandlung wie geplant durchführen lassen, oder mit Ihrem Zahnarzt über Alternativen, wie beispielsweise die Auswahl eines preiswerteren Dentallabors, sprechen.

    Zahnersatz ist in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden. Obwohl wir Ihnen einen Großteil davon abnehmen, verbleibt immer auch ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen. Einen hohen Anteil an den Gesamtkosten verursachen dabei die zahntechnischen Leistungen. Im Gegensatz zum zahnärztlichen Honorar, das durch die Gebührenordnung für Zahnärzte reguliert wird, unterliegen die Zahntechniker keiner Beschränkung, sondern kalkulieren ihre Preise frei. Das führt zu großen Preisunterschieden am Markt.

    Wir prüfen die Höhe der Kosten und teilen Ihnen mit, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfallen wird. Mit dieser Information können Sie dann entscheiden, ob Sie die Behandlung wie geplant durchführen lassen, oder mit Ihrem Zahnarzt über Alternativen, wie beispielsweise die Auswahl eines preiswerteren Dentallabors, sprechen.

Wie kann ich Kosten für meinen Zahnersatz sparen?
  • Im Gegensatz zu Zahnärzten unterliegen Dentallabore keiner Gebührenordnung. Entsprechend können die Material- und Laborkosten etwa für Kronen, Brücken oder Implantate stark variieren. Damit Sie hier sparen können, haben wir mit rund 70 Laboren einheitliche Preise und teils verlängerte Garantiezeiten vereinbart. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Kooperationslaboren.

    Im Gegensatz zu Zahnärzten unterliegen Dentallabore keiner Gebührenordnung. Entsprechend können die Material- und Laborkosten etwa für Kronen, Brücken oder Implantate stark variieren. Damit Sie hier sparen können, haben wir mit rund 70 Laboren einheitliche Preise und teils verlängerte Garantiezeiten vereinbart. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Kooperationslaboren.