• Versicherungskammer Bayern Versicherungswegweiser

    "Mein Versicherungs­wegweiser"

    Antworten rund um Ihre Private Kranken­versicherung

    Wichtige Infos zu Ihrem Vertrag und den Versicher­ungs­leistungen haben wir für Sie zusammen­gefasst.

Mein Versicherungswegweiser

Sie haben sich für die Private Krankenversicherung (PKV) der Versicherungskammer Bayern (VKB) entschieden. Sicherlich gibt es noch Fragen rund um die Leistungen und Ihren Vertrag.

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr rund um Themen wie Pflege, Kooperationen oder Services. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Online-Wegweiser um eine allgemeine Zusammenstellung aus unserem umfassenden Tarifangebot handelt. Grundlage für Ihren jeweiligen Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Tarife. 

Beitragsrückerstattung (BRE) und Krankentagegeld

Wann erhalte ich eine Beitragsrückerstattung (BRE)?
  • Grundsätzlich hängt die Beitragsrückerstattung (BRE) immer von dem von Ihnen gewählten Tarif ab. Über die aktuelle Höhe der Beitragsrückerstattungen entscheidet der Vorstand jedes Jahr neu. Sie werden rechtzeitig darüber informiert. Entscheidend für die Zuordnung zum Kalenderjahr ist das Behandlungs- bzw. Kaufdatum.

    Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Während des ganzen Kalenderjahres muss ein Tarif bestanden haben, für den eine BRE vorgesehen ist und der am 30.6. des folgenden Kalenderjahres noch besteht.
    • Für Kosten, die im abgelaufenen Kalenderjahr entstanden sind, dürfen weder tarifliche noch freiwillige Leistungen gezahlt worden sein.
    • Die Beiträge für das betreffende Jahr müssen komplett bezahlt worden sein.

    In Ausnahmefällen können Sie auch dann eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie Leistungen beansprucht haben. Bei folgenden Leistungen bleibt Ihr Anspruch bestehen:
    Vorsorgeuntersuchungen nach den Ziffern 23 bis 29 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie nach den Ziffern 4850 oder 4851, wenn sie im Zusammenhang mit der GOÄ-Ziffer 27 durchgeführt wurden und prophylaktische zahnärztliche Leistungen nach den Ziffern 0010, 1000, 1010, 1020, 4050, 4055 und 4060 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

    Grundsätzlich hängt die Beitragsrückerstattung (BRE) immer von dem von Ihnen gewählten Tarif ab. Über die aktuelle Höhe der Beitragsrückerstattungen entscheidet der Vorstand jedes Jahr neu. Sie werden rechtzeitig darüber informiert. Entscheidend für die Zuordnung zum Kalenderjahr ist das Behandlungs- bzw. Kaufdatum.

    Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Während des ganzen Kalenderjahres muss ein Tarif bestanden haben, für den eine BRE vorgesehen ist und der am 30.6. des folgenden Kalenderjahres noch besteht.
    • Für Kosten, die im abgelaufenen Kalenderjahr entstanden sind, dürfen weder tarifliche noch freiwillige Leistungen gezahlt worden sein.
    • Die Beiträge für das betreffende Jahr müssen komplett bezahlt worden sein.

    In Ausnahmefällen können Sie auch dann eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie Leistungen beansprucht haben. Bei folgenden Leistungen bleibt Ihr Anspruch bestehen:
    Vorsorgeuntersuchungen nach den Ziffern 23 bis 29 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie nach den Ziffern 4850 oder 4851, wenn sie im Zusammenhang mit der GOÄ-Ziffer 27 durchgeführt wurden und prophylaktische zahnärztliche Leistungen nach den Ziffern 0010, 1000, 1010, 1020, 4050, 4055 und 4060 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
  • Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur bestehenden Krankenversicherung. Sowohl Versicherte in der privaten Krankenversicherung als auch gesetzlich Versicherte können eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Versicherung hilft dabei drohende Einkommensverluste aufgrund von Arbeitsunfähigkeit aufzufangen.

    Besonders für Selbstständige ist dies wichtig. Bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit entfällt für Selbstständige das Einkommen. Innerhalb einer Krankentagegeldversicherung kann der Selbstständige in einem gewissen Maß selbst bestimmen, ab welchem Zeitpunkt die Leistungen, beginnen sollen.

    Arbeitnehmer erhalten in der Regel während der ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihr Gehalt. Dann kann auch hier eine Lücke zwischen dem, was die Krankenversicherung zahlt und dem eigentlichen Gehalt entstehen. Diese Lücke wird durch das Krankentagegeld geschlossen. Um sich abzusichern, wählen Arbeitnehmer die Tarifstufe, ab welcher der Gehaltsfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber endet, beispielsweise nach sechs Wochen.

    Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur bestehenden Krankenversicherung. Sowohl Versicherte in der privaten Krankenversicherung als auch gesetzlich Versicherte können eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Versicherung hilft dabei drohende Einkommensverluste aufgrund von Arbeitsunfähigkeit aufzufangen.

    Besonders für Selbstständige ist dies wichtig. Bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit entfällt für Selbstständige das Einkommen. Innerhalb einer Krankentagegeldversicherung kann der Selbstständige in einem gewissen Maß selbst bestimmen, ab welchem Zeitpunkt die Leistungen, beginnen sollen.

    Arbeitnehmer erhalten in der Regel während der ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihr Gehalt. Dann kann auch hier eine Lücke zwischen dem, was die Krankenversicherung zahlt und dem eigentlichen Gehalt entstehen. Diese Lücke wird durch das Krankentagegeld geschlossen. Um sich abzusichern, wählen Arbeitnehmer die Tarifstufe, ab welcher der Gehaltsfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber endet, beispielsweise nach sechs Wochen.

Ich habe eine Krankentagegeldversicherung: Was sollte ich beachten?
  • Sie müssen uns einen Berufswechsel sowie den Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung bei einem anderen Versicherer unverzüglich mitteilen.

    Sie müssen uns einen Berufswechsel sowie den Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung bei einem anderen Versicherer unverzüglich mitteilen.

Wie kann ich mein Krankentagegeld erhöhen?
  • Abhängig von der allgemeinen Beitragsentwicklung haben Sie alle drei Kalenderjahre die Möglichkeit, das Krankentagegeld im gleichen Verhältnis Ihres Versicherungsbeitrages anzupassen.
    Wenn Sie Ihr Krankentagegeld erhöhen möchten, senden wir Ihnen dazu einen vorbereiteten Antrag und nennen Ihnen das Datum, zu dem der Antrag bei uns eingehen muss. Innerhalb dieser Frist erfolgt die Änderung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten.

    Falls Sie außerhalb dieser Regelung Ihr Krankentagegeld erhöhen möchten, können Sie jeweils zum nächsten Monatsersten eine Erhöhung des Versicherungsschutzes beantragen. Hierfür ist dann ein Antrag mit Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich.

    Abhängig von der allgemeinen Beitragsentwicklung haben Sie alle drei Kalenderjahre die Möglichkeit, das Krankentagegeld im gleichen Verhältnis Ihres Versicherungsbeitrages anzupassen.
    Wenn Sie Ihr Krankentagegeld erhöhen möchten, senden wir Ihnen dazu einen vorbereiteten Antrag und nennen Ihnen das Datum, zu dem der Antrag bei uns eingehen muss. Innerhalb dieser Frist erfolgt die Änderung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten.

    Falls Sie außerhalb dieser Regelung Ihr Krankentagegeld erhöhen möchten, können Sie jeweils zum nächsten Monatsersten eine Erhöhung des Versicherungsschutzes beantragen. Hierfür ist dann ein Antrag mit Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich.

Wie erhalte ich mein Krankentagegeld, wenn ich arbeitsunfähig bin?
  • Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung bei uns abgeschlossen haben, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Karenzzeit Ihre Arbeitsunfähigkeit schriftlich oder telefonisch melden. Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein. Falls Sie Ihren Anspruch nach der Karenzzeit melden, erhalten Sie bis zum Tag der Anzeige kein Krankentagegeld.

    Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung bei uns abgeschlossen haben, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Karenzzeit Ihre Arbeitsunfähigkeit schriftlich oder telefonisch melden. Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein. Falls Sie Ihren Anspruch nach der Karenzzeit melden, erhalten Sie bis zum Tag der Anzeige kein Krankentagegeld.

Sie wollen mehr über das Angebot der VKB erfahren, haben Fragen oder möchten Ihre Daten ändern?

Rufen Sie uns an:   (0 89) 21 60-69 00 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)

Alle weiteren wichtigen Servicenummern und Kontaktformulare finden Sie hier.


In unserer Broschüre haben wir für Sie die wichtigsten Infos zusammengestellt.

„Mein Versicherungs­wegweiser“

Anwartschaft

Was bedeutet Anwartschaft?
  • Der Leistungsanspruch Ihrer privaten Kranken-Vollversicherung ruht vorübergehend. Mit einer Anwartschaft garantieren wir Ihnen das Wiederaufleben der Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

    Der Leistungsanspruch Ihrer privaten Kranken-Vollversicherung ruht vorübergehend. Mit einer Anwartschaft garantieren wir Ihnen das Wiederaufleben der Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
  • Mit einer Anwartschaftsversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre private Krankenversicherung ruhen zu lassen. Das macht Sinn, wenn Sie Ihren privaten Krankenversicherungsschutz vorübergehend nicht in Anspruch nehmen, sich aber dennoch die Leistungen der Kranken-Vollversicherung für einen späteren Zeitpunkt sichern möchten. Der Anwartschaftsbeitrag fällt deutlich niedriger aus als der eigentliche Tarifbeitrag.

    Sobald die Voraussetzungen für eine aktive Versicherung wieder vorliegen, lebt der ursprünglich vereinbarte Versicherungsschutz auf. Wichtig ist, dass Sie uns darüber innerhalb einer Frist von zwei Monaten informieren.

    Mit einer Anwartschaftsversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre private Krankenversicherung ruhen zu lassen. Das macht Sinn, wenn Sie Ihren privaten Krankenversicherungsschutz vorübergehend nicht in Anspruch nehmen, sich aber dennoch die Leistungen der Kranken-Vollversicherung für einen späteren Zeitpunkt sichern möchten. Der Anwartschaftsbeitrag fällt deutlich niedriger aus als der eigentliche Tarifbeitrag.

    Sobald die Voraussetzungen für eine aktive Versicherung wieder vorliegen, lebt der ursprünglich vereinbarte Versicherungsschutz auf. Wichtig ist, dass Sie uns darüber innerhalb einer Frist von zwei Monaten informieren.

In welchen Fällen kann ich eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren?
  • Wir bieten die Anwartschaftsversicherung für folgende Ereignisse an:

    • Während einer Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
    • Für die Dauer des Bestehens oder der Erhöhung eines Beihilfeanspruchs
    • Für die Dauer eines Anspruchs auf Heilfürsorge
    • Ab einem zweimonatigen Auslandsaufenthalt
    • Im Rahmen Ihrer Krankentagegeldversicherung für die Dauer einer Berufsunfähigkeit
    • Innerhalb der Krankentagegeldversicherung während der Elternzeit
    • In der Krankentagegeldversicherung für die Dauer der Pflegezeit
    • Bei finanzieller Notlage (z.B. wegen Arbeitslosigkeit) für die Pflegetagegeldversicherung

    Wir bieten die Anwartschaftsversicherung für folgende Ereignisse an:

    • Während einer Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
    • Für die Dauer des Bestehens oder der Erhöhung eines Beihilfeanspruchs
    • Für die Dauer eines Anspruchs auf Heilfürsorge
    • Ab einem zweimonatigen Auslandsaufenthalt
    • Im Rahmen Ihrer Krankentagegeldversicherung für die Dauer einer Berufsunfähigkeit
    • Innerhalb der Krankentagegeldversicherung während der Elternzeit
    • In der Krankentagegeldversicherung für die Dauer der Pflegezeit
    • Bei finanzieller Notlage (z.B. wegen Arbeitslosigkeit) für die Pflegetagegeldversicherung
Welche zeitlichen Fristen, muss ich beim Anspruch auf Heilfürsorge beachten?
  • Sie müssen die Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Ereignisses beantragen. Nur dann können wir das Ruhen der Versicherung rückwirkend zum Eintritt des Ereignisses vereinbaren. Falls Sie die Frist nicht einhalten, kann die Anwartschaft frühestens zu dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten durchgeführt werden. 

    Sie müssen die Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Ereignisses beantragen. Nur dann können wir das Ruhen der Versicherung rückwirkend zum Eintritt des Ereignisses vereinbaren. Falls Sie die Frist nicht einhalten, kann die Anwartschaft frühestens zu dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten durchgeführt werden. 

Was sollte ich ab einem zweimonatigen Auslandsaufenthalt beachten?
  • Sie müssen die Anwartschaft unbedingt rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt beantragen. Während Ihres Auslandsaufenthaltes ist weder die Vereinbarung einer Anwartschaft noch ein vorzeitiges Wiederaufleben der Versicherung möglich. Das Ruhen Ihrer Versicherung setzt dann grundsätzlich zum folgenden Monatsersten ab Beginn des Auslandsaufenthalts ein.

    Falls Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, Ihren Wohnsitz aber im Inland behalten möchten, können Sie für Ihre Krankenversicherung eine Anwartschaft beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt nachweislich ins Ausland verlegen oder eine anderweitige Krankenversicherung haben, die zur Erfüllung der Versicherungspflicht geeignet ist.

    Sie müssen die Anwartschaft unbedingt rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt beantragen. Während Ihres Auslandsaufenthaltes ist weder die Vereinbarung einer Anwartschaft noch ein vorzeitiges Wiederaufleben der Versicherung möglich. Das Ruhen Ihrer Versicherung setzt dann grundsätzlich zum folgenden Monatsersten ab Beginn des Auslandsaufenthalts ein.

    Falls Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, Ihren Wohnsitz aber im Inland behalten möchten, können Sie für Ihre Krankenversicherung eine Anwartschaft beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt nachweislich ins Ausland verlegen oder eine anderweitige Krankenversicherung haben, die zur Erfüllung der Versicherungspflicht geeignet ist.

Welche Fristen gelten bei Berufsunfähigkeit, Eltern- oder Pflegezeit?
  • Innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Ereignisses, bzw. Beginn der Elternzeit müssen Sie die Anwartschaft beantragen. Das Ruhen Ihrer Versicherung beginnt dann zum Eintritt des jeweiligen Ereignisses.

    Innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Ereignisses, bzw. Beginn der Elternzeit müssen Sie die Anwartschaft beantragen. Das Ruhen Ihrer Versicherung beginnt dann zum Eintritt des jeweiligen Ereignisses.

Was ist der Unterschied zwischen einer kleinen und großen Anwartschaftsversicherung?
  • Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Sie im Gegensatz zur kleinen Anwartschaftsversicherung innerhalb der großen Anwartschaft weiterhin Alterungsrückstellungen aufbauen.

    Für Ihre Pflegepflichtversicherung können Sie sowohl eine kleine als auch eine große Anwartschaft vereinbaren, wenn bei Ihnen vorübergehend eine Versicherungspflicht oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

    Eine große Anwartschaft ist nur in folgenden Fällen möglich:

    • während eines längeren Auslandsaufenthaltes
    • wegen Krankenfürsorge EU-Organisation oder
    • wegen Gesundheitsfürsorge während einer Haftstrafe.

    Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Sie im Gegensatz zur kleinen Anwartschaftsversicherung innerhalb der großen Anwartschaft weiterhin Alterungsrückstellungen aufbauen.

    Für Ihre Pflegepflichtversicherung können Sie sowohl eine kleine als auch eine große Anwartschaft vereinbaren, wenn bei Ihnen vorübergehend eine Versicherungspflicht oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

    Eine große Anwartschaft ist nur in folgenden Fällen möglich:

    • während eines längeren Auslandsaufenthaltes
    • wegen Krankenfürsorge EU-Organisation oder
    • wegen Gesundheitsfürsorge während einer Haftstrafe.
Was kostet eine Anwartschaftsversicherung?
  • Die kleine Anwartschaft kostet fünf Prozent Ihres jeweiligen Tarifbeitrags. Der Beitrag für die große Anwartschaft wird je nach Tarif unterschiedlich kalkuliert. Rufen Sie uns einfach an, wir berechnen Ihnen gern für Ihren Tarif den anfallenden Beitrag.

    Die kleine Anwartschaft kostet fünf Prozent Ihres jeweiligen Tarifbeitrags. Der Beitrag für die große Anwartschaft wird je nach Tarif unterschiedlich kalkuliert. Rufen Sie uns einfach an, wir berechnen Ihnen gern für Ihren Tarif den anfallenden Beitrag.

Mutterschutz, Elternzeit, Kinder und Jugendliche absichern

Was sollte ich während Mutterschutz und Elternzeit beachten?
  • Für die Dauer der Elternzeit kann eine Anwartschaft vereinbart werden. Die Anwartschaft beginnt zum Ersten des Monats, der auf die Entbindung folgt. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest über den voraussichtlichen Entbindungstermin erforderlich.

    Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten vom Bund ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro für die gesamte Mutterschutzfrist. Es wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und ist direkt zu beantragen beim

    Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle
    Friedrich-Ebert-Allee 58
    53113 Bonn

    Beamtinnen beziehen weiterhin ihr Gehalt und erhalten daher kein Mutterschaftsgeld. Auch Selbstständige erhalten kein Mutterschaftsgeld.
    Das Bundeselterngeld ist eine Sozialleistung des Bundes. Es wird ab dem Tag der Entbindung monatlich gewährt. Detaillierte Beratung dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeld-Stelle.

    Für die Dauer der Elternzeit kann eine Anwartschaft vereinbart werden. Die Anwartschaft beginnt zum Ersten des Monats, der auf die Entbindung folgt. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest über den voraussichtlichen Entbindungstermin erforderlich.

    Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten vom Bund ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro für die gesamte Mutterschutzfrist. Es wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und ist direkt zu beantragen beim

    Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle
    Friedrich-Ebert-Allee 58
    53113 Bonn

    Beamtinnen beziehen weiterhin ihr Gehalt und erhalten daher kein Mutterschaftsgeld. Auch Selbstständige erhalten kein Mutterschaftsgeld.
    Das Bundeselterngeld ist eine Sozialleistung des Bundes. Es wird ab dem Tag der Entbindung monatlich gewährt. Detaillierte Beratung dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeld-Stelle.

Wie kann ich mein Baby mitversichern?
  • Sie können Ihr Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten mitversichern, wenn Sie seit mindestens drei Monaten bei uns versichert sind und der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender sein soll als der Ihrige. Sie müssen den Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt bei uns stellen. Die Versicherung beginnt dann rückwirkend zum Tag der Geburt Ihres Kindes.

    Sollten Sie einen höherwertigen Versicherungsschutz für Ihr Kind wünschen, müssen Sie einen Neuaufnahmeantrag stellen. In diesem Fall sind Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich.

    Sie können Ihr Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten mitversichern, wenn Sie seit mindestens drei Monaten bei uns versichert sind und der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender sein soll als der Ihrige. Sie müssen den Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt bei uns stellen. Die Versicherung beginnt dann rückwirkend zum Tag der Geburt Ihres Kindes.

    Sollten Sie einen höherwertigen Versicherungsschutz für Ihr Kind wünschen, müssen Sie einen Neuaufnahmeantrag stellen. In diesem Fall sind Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich.

Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag für Kinder und Jugendliche?
  • Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der jeweiligen Altersgruppe. Sobald Ihr Kind, die im jeweiligen Tarif festgelegte Altersgrenze erreicht, findet eine Altersumstufung statt. Die Umstufung findet in zwei Schritten statt: vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag und vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag. Je nach Tarif wird der neue Beitrag entweder zum Ersten des jeweiligen Geburtsmonats oder zum Ersten des Kalenderjahres fällig.

    Für Kinder und Jugendliche werden noch keine Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen können. Auch für (Berufs-)Schüler, Auszubildende und Studenten gibt es beitragsgünstige Alternativen. Allerdings gilt auch hier: Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen findet eine Beitragsanpassung statt – meist zum Ersten eines Kalenderjahres, in dem das 25. bzw. 30. Lebensjahr vollendet wird.

    Bitte teilen Sie uns die Aufnahme einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder eines Studiums Ihres Kindes unverzüglich mit. Gerne arbeiten wir Ihnen dann entsprechende Tarifvorschläge aus.

    Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der jeweiligen Altersgruppe. Sobald Ihr Kind, die im jeweiligen Tarif festgelegte Altersgrenze erreicht, findet eine Altersumstufung statt. Die Umstufung findet in zwei Schritten statt: vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag und vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag. Je nach Tarif wird der neue Beitrag entweder zum Ersten des jeweiligen Geburtsmonats oder zum Ersten des Kalenderjahres fällig.

    Für Kinder und Jugendliche werden noch keine Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen können. Auch für (Berufs-)Schüler, Auszubildende und Studenten gibt es beitragsgünstige Alternativen. Allerdings gilt auch hier: Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen findet eine Beitragsanpassung statt – meist zum Ersten eines Kalenderjahres, in dem das 25. bzw. 30. Lebensjahr vollendet wird.

    Bitte teilen Sie uns die Aufnahme einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder eines Studiums Ihres Kindes unverzüglich mit. Gerne arbeiten wir Ihnen dann entsprechende Tarifvorschläge aus.

Beihilfe und Bescheinigungen

Wofür gibt es Beihilfe und habe ich einen Anspruch darauf?
  • Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall beteiligt. Beamte und Richter (unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes) sowie ihre Angehörigen haben einen Beihilfeanspruch. Ihr Dienstherr gibt Ihnen Auskunft über die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs. 

    Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall beteiligt. Beamte und Richter (unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes) sowie ihre Angehörigen haben einen Beihilfeanspruch. Ihr Dienstherr gibt Ihnen Auskunft über die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs. 

Was muss ich beachten, wenn sich mein Beihilfebemessungssatz ändert?
  • Wichtig ist, dass Sie uns über eine Änderung des Beihilfebemessungssatzes innerhalb einer Frist von sechs Monaten – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Änderung des Beihilfeanspruchs – schriftlich informieren.

    Wichtig ist, dass Sie uns über eine Änderung des Beihilfebemessungssatzes innerhalb einer Frist von sechs Monaten – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Änderung des Beihilfeanspruchs – schriftlich informieren.

Wo erhalte ich eine Bescheinigung fürs Finanzamt?
  • Am Anfang eines jeden Kalenderjahres bekommen Sie von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt über die Höhe Ihrer insgesamt im Vorjahr gezahlten Beiträge.

    Am Anfang eines jeden Kalenderjahres bekommen Sie von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt über die Höhe Ihrer insgesamt im Vorjahr gezahlten Beiträge.

Wie erhalte ich eine Bestätigung für meinen Arbeitgeber?
  • Zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten Sie jährlich eine Jahresbescheinigung über die arbeitgeberzuschussfähigen Beiträge des abgelaufenen Kalenderjahres.

    Zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten Sie jährlich eine Jahresbescheinigung über die arbeitgeberzuschussfähigen Beiträge des abgelaufenen Kalenderjahres.

Muss ich meine Beiträge an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden?
  • Nein, die Beiträge werden automatisch und elektronisch gemeldet. Sie erhalten hierüber einmal jährlich einen Meldebeleg. Es sei denn, Sie haben der Datenübermittlung widersprochen.

    Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung sind seit dem 1.1.2010 in voller Höhe steuerlich berücksichtigungsfähig. Das gilt für gezahlte Beiträge der Pflegeversicherung sowie für die Krankenversicherungsbeiträge, die der Basisabsicherung entsprechen.

    Nein, die Beiträge werden automatisch und elektronisch gemeldet. Sie erhalten hierüber einmal jährlich einen Meldebeleg. Es sei denn, Sie haben der Datenübermittlung widersprochen.

    Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung sind seit dem 1.1.2010 in voller Höhe steuerlich berücksichtigungsfähig. Das gilt für gezahlte Beiträge der Pflegeversicherung sowie für die Krankenversicherungsbeiträge, die der Basisabsicherung entsprechen.

„Mein Versicherungswegweiser"

In unserer Broschüre haben wir für Sie die wichtigsten Infos zusammengestellt.

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