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Ihr Landwirte-Rechtsschutz

Ob eine Strafanzeige wegen angeblicher Gewässerverunreinigung, die schlecht ausgeführte Reparatur an der Erntemaschine oder der ausbleibende Pachtzins: Rechtsstreitigkeiten rund um Haus und Hof gibt es viele. Unser Landwirte-Rechtsschutz ist speziell auf die Bedürfnisse von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugeschnitten und sichert neben dem Kerngeschäft auch den privaten Bereich ab.
Ihr Vorteil: Bei Abschluss des Landwirte-Rechtsschutzes ist der Rundum-Schutz im privaten Bereich für Sie und Ihre Familie inklusive – und zwar für Sie, Ihre Familie, Altenteiler und Ihren Hoferben.

Unser Rechts­schutz­versicherer ist die ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht.
MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
+49 211 529-5555

Beispiele für Ihren Landwirte-Rechtsschutz

Unser Landwirte-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise, wenn:
  • die von Ihnen gekauften Kühe erkranken und Sie vom Verkäufer Ihr Geld zurückfordern möchten.
  • das Finanzamt eine Nachzahlung für die von Ihnen beschäftigten Erntehelfer verlangt.
  • Ihr Pächter den Pachtzins nicht zahlt und Sie Ihre Ansprüche durchsetzen müssen.
  • Düngemittel in einen nahe gelegenen Teich sickert und gegen Sie Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung erstattet wird.
  • Ihnen vorgeworfen wird, mit Ihrem Schlepper einen parkenden PKW beschädigt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
  • Sie eine Photovoltaikanlage installieren und bei der Inbetriebnahme feststellen, dass die Anlage nicht richtig funktioniert.

Allgemeine Leistungen im Landwirte-Rechtsschutz

Der Landwirte-Rechtsschutz umfasst folgende Bausteine:
  • Arbeitgeber-Rechtsschutz: unterstützt Sie beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Ihren Mitarbeitern.
  • Verkehrs-Rechtsschutz: sichert alle Fahrzeuge Ihres Betriebs ab, beispielsweise bei Problemen mit Reparatur und Leasing oder Streitfällen im Straßenverkehr.
  • Rechtsschutz rund um Ihre Gebäude und Grundstücke: Wir sind für Sie da – u. a. bei eigenen, ge- oder verpachteten land- oder forstwirtschaftlichen Gebäuden und Grundstücken.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: schützt Sie beim Vorwurf einer strafbaren Handlung.

Besondere Leistungen für Landwirte

Wir bieten Ihnen spezielle Leistungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. So sind beispielsweise folgende Extras für Sie mitversichert:
Streitigkeiten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien
  • Streitigkeiten aus dem Verkauf erneuerbarer Energie
    (Biogasanlagen: bis 150 kW, Photovoltaikanlagen: bis 100 kWp)
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage (bis zu einer Gesamtleistung von 100 kWp)
Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren
Immer häufiger sollen landwirtschaftliche Flächen Neubaugebieten oder Straßen weichen. In diesen Fällen benötigen Sie als Landwirt oftmals juristische Unterstüt­zung. Die ÖRAG bietet daher Versiche­rungsschutz für Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren und übernimmt die Kosten bis 50.000 €.
Cross-Compliance-Rechtsschutz
Seit 2005 knüpft die Europäische Union ihre landwirtschaftlichen Direktzahlungen an strenge Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Diese Regelungen werden als Cross-Compliance bezeichnet. Verstöße werden mit Kürzungen bis hin zur vollständigen Rückforderung der Fördermittel geahndet! Rückzahlungen von EU-Mitteln sind für Sie ein unkalkulierbares Risiko. Ihr Cross-Compliance-Rechtsschutz¹ steht Ihnen zur Seite!

Zusätzlich sind für Sie als Landwirt versichert:

  • Nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen (z. B. Erntemaschinen)
  • Eigene bzw. ge- sowie verpachtete land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Grundstücke
  • Gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von 20.000 €
  • Bis zu sechs vermietete Fremdenzimmer oder Ferienwohnungen auf dem Hof
  • Bis zu acht Pferdeeinstellplätze

Wer oder was ist versichert?

  • Versicherungsnehmer (Inhaber/Hoferbe/Altenteiler)
  • Arbeitnehmer bei Tätigkeit für den Versicherungsnehmer (auch als Fahrer)
  • Alle Kraftfahrzeuge des Betriebes, einschließlich nicht zulassungspflichtiger Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen (z. B. Erntemaschinen)
  • Die eigenen bzw. die ge- sowie verpachteten land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäude und Grundstücke
  • gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz
    von 20.000 €
  • Bis zu sechs vermietete Fremdenzimmer oder Ferienwohnungen auf dem Hof
  • Bis zu acht Pferdeeinstellplätze

Was zahlt Ihr Landwirte-Rechtsschutz?

Unser Landwirte-Rechtsschutz über­nimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbe­teiligung – die Kosten bis zur vereinbar­ten Versicherungssumme für:
  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Dolmetscher im Ausland
Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.

Das leistet Ihr Landwirte-Rechtsschutz!

Arbeits-Rechtsschutz
Beispiel: Aus betrieblichen Gründen müssen Sie einen Ihrer Mitarbeiter entlassen. Dieser ist damit nicht einverstanden und klagt vor dem Arbeitsgericht. Hiergegen möchten Sie sich wehren.

AGG-Rechtsschutz vor Gerichten**
Beispiel: Sie suchen per Zeitungsanzeige "Erntehelfer – bevorzugt aus Osteuropa“. Eine abgelehnte deutsche Bewerberin klagt auf Schadenersatz, da sie meint, wegen ihrer Herkunft nicht eingestellt worden zu sein.

Steuer-Rechtsschutz
Beispiel: Das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung für die von Ihnen beschäftigten Erntehelfer. Hiergegen möchten Sie klagen.

Sozial-Rechtsschutz
Beispiel: Sie sollen die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt haben. Eine Nachzahlung droht. Dagegen wehren Sie sich.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Beispiel: Ihr Mitarbeiter fällt nach einem unverschuldeten Unfall für mehr als sechs Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen.
Beispiel: Ihr Mitarbeiter hatte mit Ihrem Traktor einen Verkehrsunfall. Der beteiligte Unfall­gegner beharrt auf seiner Unschuld. Sie möchten Ihren Anspruch durchsetzen.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beispiel: Ihnen wird nach einem Arbeitsunfall in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb die Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen.
Beispiel: Ihnen wird vorgeworfen, das Rotlicht einer Ampel missachtet zu haben
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Beispiel: Sie lassen auf einem Ihrer Nebengebäude eine Photovoltaikanlage installieren. Es stellt sich heraus, dass diese Anlage nicht richtig funktioniert. Sie wollen Ihre Gewährleistungsansprüche durchsetzen.

Beispiel: Ihr neuer Geländewagen steht mehr in der Werkstatt als auf Ihrem Hof. Nach mehreren missglückten Reparaturversuchen fordern Sie die Erstattung des Kaufpreises.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Beispiel:Das Veterinäramt ordnet die Einschläferung Ihrer Tiere an, weil sie an einer Krankheit leiden sollen. Dagegen möchten Sie vor­gehen.

Straf-Rechtsschutz
Beispiel:Düngemittel sickert in einen nahe gelegenen Teich. Es wird Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung erstattet. Hiergegen möchten Sie sich wehren.

Beispiel:Ihr Mitarbeiter soll mit dem Schlepper beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Er möchte sich dagegen wehren.
Daten-Rechtsschutz
Beispiel:Sie müssen einen Anspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz abwehren.
Opfer-Rechtsschutz
Beispiel: Auf dem von Ihnen als Nebenbetrieb betriebenen Campingplatz kommt es zu einer Auseinandersetzung mit mehreren angetrunkenen Gästen. Sie werden hier­bei erheblich verletzt und möchten im Rahmen des gegen den Täter eingeleiteten Strafverfahrens die Hilfeleistung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Beispiel: Sie haben einen Teil Ihrer Grundstücksfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Der Pächter zahlt den Pachtzins nicht. Sie müssen Ihren Anspruch durchsetzen.
Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren
Beispiel: Ein Teil Ihrer Ackerfläche soll für den Bau einer Umgehungsstraße genutzt werden. Sie möchten sich hiergegen wehren.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung*** – auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig!
  • Anwaltsempfehlung
    Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe.
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Wenn Sie sich bei einem Rechts­schutz­fall für eine von MEINRECHT em­pfohl­ene Kanz­lei ent­scheiden, redu­ziert sich Ihre Selbst­be­teili­gung um 150 €!

Sollten Sie mit unserer Empfehl­ung ein­mal nicht zu­frieden sein, können Sie zu einem An­walt Ihrer Wahl wechs­eln. In diesem Fall tragen wir ein­malig an­fallen­de Mehr­kosten bis zu 1.000 €.

*Gilt nur für Direktzahlungen in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tier­schutz.
**AGG-Rechtsschutz = Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
*** Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
TÜV Siegel Saarland

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