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    Häufige Fragen und Antworten

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Häufig gestellte Fragen rund um die Privat-Haftpflichtversicherung

Brauche ich eine Privat-Haftpflichtversicherung und warum?
  • Eine Privat-Haftpflichtversicherung gehört eindeutig zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ganz gleich ob jung oder älter – jeder sollte eine haben. Denn das Gesetz hat eindeutig geregelt: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen und haftet mit seinem Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung ist die beste finanzielle Absicherung.

Was leistet eine Privat-Haftpflichtversicherung?
    1. Die Privat-Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie zum Ersatz des Schadens gegenüber Dritten verpflichtet sind.
    2. Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen.
    3. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – wenn es sein muss auch vor Gericht.
Wer ist alles mitversichert?
  • Im Familientarif sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag, wenn die Kinder weiterhin in der Schulausbildung sind, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Zudem mit drin: zum Beispiel sonstige Angehörige (wie etwa Geschwister oder Eltern) in häuslicher Gemeinschaft, pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen betreuenden Einrichtungen.

Welche Schäden zahlt mir die Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Stellen Sie sich vor, Sie verpassen einem nagelneuen Auto mit Ihrem Fahrrad eine ordentliche Schramme. Oder Ihr Kind schüttet aus Versehen sein Getränk in die Heimkinoanlage Ihres Nachbarn.

    Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele. Manche alltäglichen Missgeschicke können in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn sich dabei andere wehtun. Die einzige Versicherung, die Sie als Privatperson umfassend davor schützt, Ansprüche auf Schadenersatz von Dritten selbst zahlen zu müssen, ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Mit uns gestalten Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Wann sind Kinder nicht deliktfähig und was bedeutet es?
  • Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, nicht verantwortlich – im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum 10. Geburtstag.

    Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Zum Beispiel vom Nachbarn, der den Schaden hat, weil Ihr Kind zum Beispiel mit dem Laufrad sein Auto zerkratzt hat. Und wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann hat er auch gegen Sie keine Ansprüche. Die gute Nachricht: Wir leisten dennoch Schadenersatz, wenn Sie den Zusatzbaustein „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen haben.

Bin ich versichert, wenn ich Freunden beim Umzug helfe?
  • Wenn Sie kostenlos Ihre Hilfe anbieten – zum Beispiel bei einem Umzug Ihres Freundes oder wenn Sie seine Wohnung beaufsichtigen während er auf Reisen geht – und Sie machen ohne es zu wollen etwas kaputt, sind Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.

Sind Schäden im Ausland mitversichert?
  • Sie sind auch im Ausland versichert. Solange Sie in Europa bleiben, spielt es auch keine Rolle, wie lange Sie verreisen. Darüber hinaus gilt Ihr Schutz für Aufenthalte bis ein Jahr.

Was genau ist ein Forderungsausfall?
  • Kaum zu glauben, aber rund ein Drittel aller Menschen hat keine Privat-Haftpflichtversicherung – und auch nicht das Geld im Fall der Fälle einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Als Geschädigter würden Sie dann auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Nicht, wenn Sie sich für unseren Tarif OPTIMAL entscheiden, der den Baustein Schadenersatzausfall-Versicherung enthält. Im Tarif Kompakt können Sie den Versicherungsschutz mit dem Leistungsbaustein zur Schadenersatz-Ausfalldeckung auf Wunsch ergänzen.

Ist mein Tier über meine Haftpflichtversicherung abgesichert?
  • Wir kommen auch für Schäden auf, die durch Ihre zahmen Haustiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Für Hunde und Pferde brauchen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen Ihnen unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

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