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Häufig gestellte Fragen rund um die Mopedversicherung

Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette?
  • Im Rahmen der Mopedversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 26 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. eine Versicherungsplakette nach § 29a FZV führen müssen, versichert werden. Versicherungskennzeichen für Moped, Mofa, Mokick, Leichtmofa, Roller, Krankenfahrstuhl, Microcar oder Quad.
    Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), wie E-Scooter oder Segway.

Was bedeutet in der Mopedversicherung Haftpflicht und was Teilkasko?
  • Die Haftpflichtversicherung fürs Moped ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung bezahlt Schäden, die Sie mit dem Moped einem anderen zufügen bis 100 Millionen Euro pauschal – mit bis zu 15 Millionen Euro je geschädigte Person.

    Die Teilkasko ist freiwillig, aber ebenso wichtig: Sie sichert Ihr Fahrzeug ab – und ersetzt zum Beispiel Schäden durch Brand oder Naturgewalten wie Hagel und Blitzschlag sowie Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren, Kurzschlüsse in der Verkabelung oder Glasbruch. Außerdem ist Ihr Moped gegen Diebstahl versichert.

Wie kann ich mein Moped gegen Diebstahl versichern?
  • Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Moped auch gegen Diebstahl versichert.

Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?
  • Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht! Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig. Sie bezahlen dann nur einen anteiligen Beitrag.

Wo und wann bekomme ich mein Moped-Kennzeichen (bzw. Plakette)?
  • Schließen Sie Ihre Mopedversicherung ganz einfach online ab. Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette erhalten Sie bequem mit der Post. Sie können es auch bei Ihrem Versicherungsberater bestellen und, wenn Sie möchten, dort abholen.

Ich fahre mein Moped erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?
  • Das Verkehrsjahr für Mopeds beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Nummernschild später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
  • Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

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