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    Häufige Fragen und Antworten

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Häufig gestellte Fragen rund um die Hunde- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung Pflicht?
  • In Bayern und der Pfalz müssen Sie keine Hunde-Haftpflichtversicherung abschließen. Eine Pflicht besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg.

    Pflicht hin, Pflicht her: Jeder Hundehalter haftet voll für alle von seinem Tier verursachten Schäden und sollte eine solche Versicherung abschließen, denn sie schützt Sie vor teurem Anspruch auf Schadenersatz, Ärger und langwierigen Verhandlungen vor Gericht. Von einem Hund verursachte Schäden wie Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen. Daher sollte jeder Hundehalter sich und sein Vermögen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung schützen.

Für welche Hunderassen gilt die Hunde-Haftpflichtversicherung?
  • Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde können wir nicht versichern. Für diese Rassen kann daher keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer angeboten werden:

    • Pit-Bull
    • Bandog
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Tosa-Inu
    • Außerdem für Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens einer dieser Hunderassen

    Einige andere Hunderassen, z.B. Rottweiler und Mastino Napoletano, sind nur unter besonderen Voraussetzungen versicherbar – bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Berater.

Welche Tarif-Varianten gibt es?
  • Unsere Hunde-Haftpflichtversicherung KOMPAKT ist der sichere Schutz für Preisbewusste. Unser Tarif OPTIMAL bietet Ihnen einen umfassenden Schutz zu fairen Preisen. So sind hier zum Beispiel auch durch das Tier verursachte Mietsachschäden versichert (Schäden durch tierische Ausscheidungen sind unter anderem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen).

Sind Welpen bei der Hunde-Haftpflichtversicherung versichert?
  • Wenn Welpen aus dem Wurf der versicherten Hündin stammen, sind sie ab Geburt automatisch versichert. Jedoch steigt damit der Beitrag, da sich auch der Versicherungsumfang erweitert.

    Die Welpen werden von uns unbürokratisch in den bestehenden Vertrag übernommen – Sie müssen uns bitte nur sagen, wie viele es sind. Und brauchen so nicht für jeden Hund einzelne Verträge abschließen.

Was ist, wenn ich mehrere Hunde habe?
  • Werden mehrere Tiere gleicher Art (mehrere Hunde oder mehrere Pferde) gehalten, kann der Antrag nur angenommen werden, wenn alle Tiere bei uns versichert werden. Ihr Vorteil: Schon für den zweiten und jeden weiteren Hund zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags!

Wie teuer kann es ohne Hunde-Haftpflichtversicherung für mich werden?
  • Ohne eine schützende Hunde-Haftpflichtversicherung beziehungsweise Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Sie für die von Ihrem Hund verursachten Schäden haftbar gemacht werden:

    • in unbegrenzter Höhe,
    • mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
    • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Auch wenn eine Hunde-Haftpflichtversicherung nicht in jedem Bundesland Pflicht ist, sollte sie ein „Muss“ für jeden Hundehalter sein.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ein anderer für mich hütet?
  • Mitversichert sind außer Ihnen als Halter des Hundes auch: Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die Ihr Tier hüten. Einzige Ausnahme sind gewerbsmäßige Tierhüter, die jedoch in der Regel eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – am besten fragen Sie danach.

Kann ich mein Pferd versichern?
  • Auch als Halter eines Pferdes oder Ponys sind Sie bei uns in den richtigen Händen. Dieses gehört ebenfalls zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich von uns beraten. Am besten halten Sie schon mal das Stockmaß parat: Liegt es über oder unter 148 cm?

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