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    Häufige Fragen und Antworten

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Häufig gestellte Fragen rund um die Bauherren-Haftpflichtversicherung

Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Jede Privatperson, die bauen möchte. Denn als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und in Ihrem noch nicht fertig gestellten Haus verantwortlich. Dabei ist es Ihre Pflicht, die Baustelle zu sichern, alle Bauvorschriften einzuhalten, und die Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister sicherzustellen. Wenn Sie Architekten, Bauunternehmen oder sonstige Handwerker verpflichten, entbindet Sie das nicht von Ihrer Haftung!

Reicht bei Bauvorhaben meine Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Nein, in der Regel nicht. Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt gewöhnlich bis zu einer bestimmten Summe nur kleinere Bauvorhaben wie Um- und Anbauten ab. Wird diese Summe überschritten, brauchen Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.

In welchen Fällen schützt die Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Jeder Bauherr hat gesetzlich auferlegte Pflichten: die Verkehrssicherungs-Pflicht für die Baustelle und Zufahrt, die Überwachungspflicht der Baustelle sowie die Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker.

    Wird eine dieser auferlegten Bauherren-Pflichten nicht eingehalten und es entsteht einem Dritten ein Schaden (Personen-, Sach- und Vermögensschaden), dann greift unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung (Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche). Außer, es handelt sich um Vorsatz.

    Typische Beispiele sind:

    • Auf der verdreckten Zufahrtsstraße stürzt ein Radfahrer und verletzt sich.
    • Sie führen Freunde über die Baustelle und einer davon stürzt unglücklich.
    • Ein Bauarbeiter beschädigt aus Versehen mit dem Bagger den Zaun des Nachbarn.
Wie sehen die Bauherren-Haftpflichten genau aus?
  • Verkehrssicherungs-Pflicht:
    Als Bauherr müssen Sie dafür sorgen, dass es auf dem Grundstück, der Zufahrt und im Materiallager nicht zu Verunreinigungen und unsachgemäßer Lagerung kommt. Auch die Baugrube und der Rohbau müssen entsprechend gesichert sein, damit beispielsweise Kinder nicht rein- oder runterfallen können.

    Überwachungspflicht:
    Sie müssen dafür sorgen, dass die Baustelle und alle Baumaterialien gesichert sind. Und dass die ausgewählten Gewerke und Handwerker keine Gefährdungssituationen für Dritte schaffen.

    Auswahlpflicht:
    Sie sind verpflichtet, geeignete Architekten, Bauunternehmen und Bauhelfer auszuwählen. Auch wenn Sie aus Unwissenheit nicht geeignete Firmen beauftragen, die gegen die Sicherungspflichten verstoßen, könnten Sie unter Umständen belangt werden.

    Wichtig:
    Der Bauherr kann gesamtschuldnerisch für alles verantwortlich gemacht werden. Der Bauherr muss dann von den übrigen Mitverursachern die entfallenden Anteile zurückfordern. Dies ist sehr mühselig, langwierig und teuer. Die „gesamtschuldnerische Haftung“ ist daher für den Geschädigten von Vorteil. Er braucht sich nur an einen Beteiligten wenden, von dem er glaubt, am ehesten den Schaden ersetzt zu bekommen.

    Daher ist unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung sehr wichtig, da wir alle Forderungen prüfen und unberechtigte Ansprüche für Sie abwehren. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir und Sie haben keinen Ärger oder Kosten.

Sind Freunde und Helfer bei der Bauherren-Haftpflicht mitversichert?
  • So niedrig die Zinsen für Baukredite aktuell auch sind – bauen ist und bleibt teuer. Verständlich, dass sich daher viele Bauherren Familienmitglieder und Freunde mit zwei rechten Händen zur günstigen Unterstützung holen. Doch sind diese Helfer überhaupt versichert?

    Schäden, die Freundschaftshelfer verursachen, sind selten über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert. Denn diese greift nur bei Umbauten oder Renovierungen – und nicht bei komplexen Neubauten. Auch deshalb macht sich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schnell bezahlt.

    Die privaten Helfer können sich außerdem auf Baustellen leicht verletzen – ein rostiger Nagel, ein wackeliges Brett, eine tiefe Grube – Gefahrenstellen gibt es viele. Passiert etwas, dann greift für Bauhelfer die gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig: Melden Sie jeden Helfer bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft an – sonst droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

    Die gesetzliche Versicherung für Bauhelfer bietet nur eine Grundsicherung. Für freiwillige Helfer auf dem Bau ist daher eine private Bauhelfer-Unfallversicherung empfehlenswert. Wir beraten Sie gerne.

    Ein paar Beispiele zeigen, wann die gesetzliche Unfallversicherung und wann die private Unfallversicherung greift:

    • Sie sind der Bauherr. Ein Freund Ihres Vaters, zu dem Sie eher wenig Kontakt haben, hilft mit vielen Stunden beim Umbau. Wenn er verunglückt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, da hier keine freundschaftliche Beziehung besteht. Darüber hinaus können Leistungen aus der privaten Unfallversicherung bezahlt werden.
    • Sie sind der Bauherr. Ihr Vater wohnt nebenan und hilft mal kurz beim Bau mit. Dabei verletzt er sich bei Aufräumarbeiten. Wegen der familiären Beziehung und der Gefälligkeitsleistung greift hier nur die private Unfallversicherung.
    • Sie sind der Bauherr. Ihr Freund, vom Beruf Zimmerer, bereitet den Dachstuhl für die neue Garage vor. Ihr Freund arbeitet eigenständig, bestellt das Material und kann selbst bestimmen, wann er kommt und geht. Das gilt als unternehmerähnliche Tätigkeit – er ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung des Bauherrn versicherbar, sondern muss sich selbst versichern.
Was unterscheidet die Bauherren-Haftpflicht von der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?

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