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Der Gesetzgeber schreibt für die Kfz-Haftpflichtversicherung folgende Mindestversicherungssummen vor:
Bei schweren Unfällen reicht dies aber oft nicht aus. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen Leistungen, die weit über die gesetzlich geforderten Mindestdeckungssummen hinausgehen:
Der Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland ist die Grüne Karte. |
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Der Basisschutz für Ihr Fahrzeug
Ihr Fahrzeug ist - egal ob es steht oder fährt - vielfältigen Einflüssen ausgesetzt, die Sie teuer zu stehen kommen können. Unsere Teilkaskoversicherung deckt daraus resultierende Schäden. Tarif Kompakt (Auszug Leistungen):
Tarif Optimal (Auszug Leistungen):
Sie wollen die beiden Tarife vergleichen? Dann laden Sie sich unsere Leistungsübersicht der Kfz-Tarife "Kompakt" und "Optimal" herunter (PDF, ca. 330 KB). Zu den Schadenfreiheitsklassen Pkw |
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Der Rundumschutz für Ihr Fahrzeug
Unsere Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus reguliert sie Schäden am Fahrzeug bei: Tarif Kompakt (Auszug Leistungen):
Tarif Optimal (Auszug Leistungen):
Selbstbeteiligung
Die Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Wenn Sie sich für die Selbstbeteiligung entscheiden, beträgt diese in der Teilkaskoversicherung 150 oder 300 Euro und in der Vollkaskoversicherung zwischen 150 und 1.000 Euro je Schadenfall. Dabei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag. |
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Günstige Tarifbeiträge - auch wenn das Auto von einem Fahranfänger genutzt wird!
Jetzt können besonders Eltern sparen, deren Sprösslinge gerade ihren Führerschein gemacht haben. Die Versicherungskammer Bayern unterstützt den Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ mit einem attraktiven Tarifangebot! Für die jungen Fahranfänger gilt deshalb: In Begleitung Autofahren und trotzdem keinen Cent mehr Beitrag zahlen! Erwerb der Fahrerlaubnis
Seit dem 1. September 2005 können Jugendliche schon im Alter von 16-einhalb Jahren ihre Fahrausbildung beginnen. Nach bestandener Prüfung, allerdings frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahrs, erhält der Bewerber eine Prüfbescheinigung. Sie erlaubt es ihm, bis zum 18. Lebensjahr in Begleitung ein Auto zu fahren. Ab dem 18. Lebensjahr wird dann die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt und der EU-Kartenführerschein Klasse B ausgehändigt. Ihr Beitrag in der Begleitphase
Sie haben Ihren Pkw mit dem Tarifmerkmal "Fahrerkreis über 23 Jahre" bei der Versicherungskammer Bayern versichert. Sie teilen uns mit, dass das Fahrzeug jetzt auch von einem 17-jährigen Fahranfänger in Begleitung genutzt wird. Dann behalten Sie Ihre bisherige Fahrerkreisregelung trotzdem bei bzw. können bei einem Neuvertrag Ihr Fahrzeug mit diesem Tarifmerkmal versichern. Rabatt ab dem 18. Lebensjahr
Sobald der Fahranfänger seine unbeschränkte Fahrerlaubnis erhalten hat, stellen wir den Fahrerkreis auf unter 23 Jahre um. Für 18- bis 19-jährige Nutzer ist ein Sondernachlass möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahranfänger das Fahrtenbuch der Versicherungskammer Bayern (PDF, ca. 69 KB) geführt hat. Er kann so nachweisen, dass er mindestens 1.000 Kilometer in Begleitung in einem bei der Versicherungskammer Bayern versicherten Fahrzeug gefahren ist. |
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Sichern Sie sich und Ihre Beifahrer umfassend ab
Die Insassenunfallversicherung ist ein wertvoller Versicherungszusatz für Sie und Ihre Mitfahrer. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Kosten der Gegenseite auf, wenn Sie einen Unfall verursacht haben. Aber wer bezahlt die Schäden, wenn Ihre Beifahrer (oder natürlich auch Sie selbst) bei einer solchen Kollision ernsthaft verletzt oder im schlimmsten Fall getötet werden? Die Insassenunfallversicherung bietet hier eine umfassende Absicherung vor den wirtschaftlichen Folgen eines solchen Unfalls. Versicherte Leistungen:
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Wir sind für Sie da, wenn es darauf ankommt!
Ist das eigene Auto beschädigt, möchte man vor allem schnelle Hilfe und eine bequeme, zuverlässige Abwicklung, um schnell wieder mobil zu sein. Darauf können Sie sich mit unserem Schadenservice verlassen. Egal, ob Ihnen Wild ins Auto gelaufen ist, die letzten Wetterkapriolen das Auto sprichwörtlich verhagelt haben, Ihnen jemand unachtsam das Auto eingedellt oder Sie selbst einen Unfall verursacht haben. Wir kümmern uns darum - in jedem Fall. Exklusiver Werkstattservice bei Kaskoschäden
Sie hatten mit Ihrem Pkw einen Unfall und haben dabei auch ein anderes Fahrzeug beschädigt? Wir kümmern uns um die Reparatur, sorgen für einen Ersatzwagen und ersparen Ihnen den nervenaufreibenden Papierkram. Ein Anruf genügt, alles Weitere übernehmen wir für Sie. Erkenntnisse aus unserer Kundenbefragung
Weit über 90 Prozent unserer Kunden waren mit der Schadenabwicklung und der Arbeit unserer Partnerwerkstätten sehr zufrieden. Besonders hervorgehoben wurden:
Vorteile:
Für Sie als Kunde nach einem Kaskoschaden:
Aber wir kümmern uns auch um Ihren Unfallgegner, wenn Sie als unser Kunde den Unfall
verursacht haben. Informieren Sie Ihren Unfallgegner, dass er sich bei uns unter (08 00) 62 36 62 36* im Schadenzentrum melden kann. Und was tun bei einem reinen Glasschaden?
Auch ein einfacher Sprung in der Windschutzscheibe sollte möglichst schnell repariert werden, damit die Scheibe nicht reißt. Einer unserer Glasservice-Partner baut eine Original-Ersatzscheibe ein, in vielen Fällen bringt er den Wagen frisch gewaschen wieder zurück.Mit MeinCopilot sicher unterwegs
MeinCopilot ist ein unsichtbarer Begleiter in Form eines Crash-Sensors, der Leben retten kann. Für nur 9,90 Euro im Monat. Im Fall der Fälle informiert er die Notrufzentrale und sorgt mittels Satellitenortung innerhalb kürzester Zeit für Hilfe am Unfallort. Nähere Informationen erhalten Sie hier Unser Hagelmobil
Es häufen sich leider Unwetter mit heftigem Hagelschlag, bei denen viele Autos beschädigt werden. Auch bei solchen Großereignissen können Sie sich auf uns verlassen. Mit unserem mobilen Sachverständigenbüro und einem „Dellenkino“ sind wir vor Ort für Sie da.
Wussten Sie?
Und wenn doch ein Hagelschauer das Fahrzeug innerhalb von Sekunden mit Dellen überzogen hat: Hagelschäden, aber auch Parkdellen und Vandalismusschäden können oft durch "Ausdellen ohne Lackieren" behoben werden. Der Originallack bleibt erhalten. Es sind keine aufwändigen Spachtel- und Lackierarbeiten erforderlich, eine Wertminderung entfällt. |
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Vorgehensweise: Das Wichtigste - bewahren Sie Ruhe ...
* Telefon national-kostenfrei In unserem Ratgeber haben wir Ihnen dazu weitere Informationen zusammengestellt. |
