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Schützen Sie Ihr Fundament vor den Launen der Natur

Gebäude stellen meist den größten Teil des Vermögens eines landwirtschaftlichen Betriebs dar. Die umfangreiche Absicherung ist deshalb ein Muss für jeden Landwirt.

Bei einem Gebäudeschaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und andere Naturgefahren springt die Gebäudeversicherung ein: Sie erhalten das Geld für Reparaturen – bei einem Totalschaden auch für den Wiederaufbau des landwirtschaftlichen Gebäudes. Wie dieses aussehen soll, bestimmen Sie: So können Sie z.B. statt eines bisherigen Stalls eine Maschinenhalle errichten.

Die Vorteile unserer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung

  • Garantiehaftung: Mit unserer Gebäudeschätzung haften wir für die Richtigkeit der Versicherungssumme
  • Unterversicherung ausgeschlossen
  • Uneingeschränkte Neuwertentschädigung für alle Gebäude, die nicht zum Zeitwert versichert sind, bei Vereinbarung des Servicebausteinsteins „Neuwertgarantie-ElektroMax“ (Bayern und Pfalz) bzw. des Servicebausteins „Neuwertgarantie“ (außerhalb Bayerns und der Pfalz).
  • Erweiterte Wiederaufbau-Regelung
  • „Rundumschutz“ bei Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdrutsch durch Einschluss der Elementarschaden-Versicherung
  • Individueller Versicherungsschutz zur Absicherung der Folgekosten nach einem Brandschaden

Eine runde Sache: Unsere Gebäudeversicherung

Runden Sie Ihre Brandversicherung ab und schützen Sie Ihre Gebäude gegen weitere Gefahren. Wir beraten Sie auch gerne persönlich.
Wohnhaus, Stall, Maschinenhalle, Scheune sind viel wert. Wir kümmern uns um Ihren Versicherungsschutz.
Wohnhaus, Stall, Maschinenhalle, Scheune sind viel wert. Wir kümmern uns um Ihren Versicherungsschutz.

1. Laufe ich Gefahr, unversichert zu sein?

Nein. Denn die Schätzung der Gebäudewerte durch unsere Bausachverständigen und erfahrenen Berater garantiert Ihnen die Erstattung der Kosten für den Wiederaufbau nach einem Brand, sofern eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart ist. So vermeiden Sie die Gefahr einer Unterversicherung. Und sind immer richtig versichert.

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1. Laufe ich Gefahr, unversichert zu sein?

Nein. Denn die Schätzung der Gebäudewerte durch unsere Bausachverständigen und erfahrenen Berater garantiert Ihnen die Erstattung der Kosten für den Wiederaufbau nach einem Brand, sofern eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart ist. So vermeiden Sie die Gefahr einer Unterversicherung. Und sind immer richtig versichert.

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2. Was bedeutet der Servicebaustein Neuwertgarantie-ElektroMax?

Landwirte müssen gemäß den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (SVLFG) dafür sorgen, dass ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in den Betrieben im Abstand von derzeit vier Jahren durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Was viele nicht wissen: Wer von diesen Vorgaben bewusst abweicht oder sie (auch nur leicht) fahrlässig verletzt – etwa durch eine verspätete Prüfung, der kann den Versicherungsschutz gefährden, was zu empfindlichen Leistungskürzungen führen kann. Seit Mitte der 80er Jahre übernahm die Prüfaufgabe die „Elektroberatung Bayern − Landwirtschaftlicher Prüfdienst“, ein Zusammenschluss der Versicherungskammer Bayern mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Bayern und dem Bayerischen Bauernverband. Nachdem der Zusammenschluss nach gesetzgeberischer Entscheidung nicht mehr fortgesetzt werden konnte, führte die Versicherungskammer Bayern den Service mit verbesserten Leistungen und in Zusammenarbeit mit dem renommierten Prüfdienstleister TÜV-Süd eigenständig weiter fort und bietet nun mit dem neuen Servicebaustein Neuwertgarantie-ElektroMax zusätzliche Leistungen bei verbessertem Versicherungsschutz.

Die Versicherungskammer Bayern organisiert bei Vereinbarung des neuen Service-Bausteins Neuwertgarantie-ElektroMax exklusiv für ihre Gebäudekunden in Bayern und der Pfalz nicht nur die regelmäßige Prüfung der Anlagen, sondern übernimmt auch die Kosten der Prüfung. Darüber hinaus profitieren die Kunden auch von einer verbesserten Entschädigungsregel nach einem Schaden bei Wiederaufbau. Denn die Versicherungskammer Bayern ersetzt für alle Gebäude, die nicht zum Zeitwert versichert sind, garantiert den Neuwert – ganz unabhängig von deren Alter.

Landwirte außerhalb dieser beiden Regionen können nur den Baustein Neuwertgarantie vereinbaren und damit von der verbesserten Entschädigungsregel profitieren.

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2. Was bedeutet der Servicebaustein Neuwertgarantie-ElektroMax?

Landwirte müssen gemäß den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (SVLFG) dafür sorgen, dass ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in den Betrieben im Abstand von derzeit vier Jahren durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Was viele nicht wissen: Wer von diesen Vorgaben bewusst abweicht oder sie (auch nur leicht) fahrlässig verletzt – etwa durch eine verspätete Prüfung, der kann den Versicherungsschutz gefährden, was zu empfindlichen Leistungskürzungen führen kann. Seit Mitte der 80er Jahre übernahm die Prüfaufgabe die „Elektroberatung Bayern − Landwirtschaftlicher Prüfdienst“, ein Zusammenschluss der Versicherungskammer Bayern mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Bayern und dem Bayerischen Bauernverband. Nachdem der Zusammenschluss nach gesetzgeberischer Entscheidung nicht mehr fortgesetzt werden konnte, führte die Versicherungskammer Bayern den Service mit verbesserten Leistungen und in Zusammenarbeit mit dem renommierten Prüfdienstleister TÜV-Süd eigenständig weiter fort und bietet nun mit dem neuen Servicebaustein Neuwertgarantie-ElektroMax zusätzliche Leistungen bei verbessertem Versicherungsschutz.

Die Versicherungskammer Bayern organisiert bei Vereinbarung des neuen Service-Bausteins Neuwertgarantie-ElektroMax exklusiv für ihre Gebäudekunden in Bayern und der Pfalz nicht nur die regelmäßige Prüfung der Anlagen, sondern übernimmt auch die Kosten der Prüfung. Darüber hinaus profitieren die Kunden auch von einer verbesserten Entschädigungsregel nach einem Schaden bei Wiederaufbau. Denn die Versicherungskammer Bayern ersetzt für alle Gebäude, die nicht zum Zeitwert versichert sind, garantiert den Neuwert – ganz unabhängig von deren Alter.

Landwirte außerhalb dieser beiden Regionen können nur den Baustein Neuwertgarantie vereinbaren und damit von der verbesserten Entschädigungsregel profitieren.

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3. Was bedeutet "erweiterte Wiederaufbau-Regelung"

Wir erstatten beispielsweise nach einem Brand alle Kosten für den Wiederaufbau des landwirtschaftlichen Gebäudes – ganz nach Ihren Wünschen. So können Sie z.B. statt eines bisherigen Stalls eine Maschinenhalle errichten.

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3. Was bedeutet "erweiterte Wiederaufbau-Regelung"

Wir erstatten beispielsweise nach einem Brand alle Kosten für den Wiederaufbau des landwirtschaftlichen Gebäudes – ganz nach Ihren Wünschen. So können Sie z.B. statt eines bisherigen Stalls eine Maschinenhalle errichten.

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4. Welche Folgekosten übernimmt die Gebäudeversicherung nach einem Brandschaden?

Wir empfehlen Ihnen, die Deckungserweiterung TopSchutz Gebäude zu vereinbaren. Sie zahlen etwas mehr Beitrag – und wir übernehmen auch alle Folgekosten nach einem Brandschaden.

Wir übernehmen diese Folgekosten und Sie erhalten diese Leistungs-Extras:

im TopSchutz Gebäude
zusätzlich versichert

  • Abbruchkosten
  • Aufräumungskosten
  • Bewegungskosten
  • Schutz- und Feuerlöschkosten
bis zur Versicherungssumme*
  • Dekontamination von Erdreich
bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen
bis zur Versicherungssumme*
  • Mehraufwendungen durch Technologiefortschritt
bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte
bis zur Versicherungssumme*
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
bis zur Versicherungssumme*
  • Überspannungsschäden durch Blitz
bis zur Versicherungssumme*
  • Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper
bis zur Versicherungssumme*
  • Verpuffungsschäden
bis zur Versicherungssumme*
  • Schäden durch Kriegsmunition
bis zur Versicherungssumme*
  • Grundstücksbestandteile und sonstiges Zubehör
bis zur Versicherungssumme*
  • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls
bis zur Versicherungssumme*
  • Rohbauversicherung
bis zur bezugsfertigen Herstellung ohne zeitliches Limit
  • Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Sachen
5.000 Euro
  • Wiederherstellung der Gartenbepflanzung
1.000 Euro
  • Hotelkosten
100 Euro/Tag, max. für 100 Tage
  • Reiserückholkosten
5.000 Euro
  • Beseitigung von Graffiti
1.000 Euro
  • Fahrzeuganprall
500 Euro
  • Freiwillige Zuwendungen des VN an Helfer der Brandbekämpfung
3.000 Euro

* Wir übernehmen die Folgekosten und Leistungs-Extras TopSchutz Gebäude bis zur Höhe der Gesamtversicherungssumme. Die Gesamtversicherungssumme ist die Summe aus den Versicherungssummen der versicherten Gebäude plus der mitversicherten Betriebseinrichtung.

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4. Welche Folgekosten übernimmt die Gebäudeversicherung nach einem Brandschaden?

Wir empfehlen Ihnen, die Deckungserweiterung TopSchutz Gebäude zu vereinbaren. Sie zahlen etwas mehr Beitrag – und wir übernehmen auch alle Folgekosten nach einem Brandschaden.

Wir übernehmen diese Folgekosten und Sie erhalten diese Leistungs-Extras:

im TopSchutz Gebäude
zusätzlich versichert

  • Abbruchkosten
  • Aufräumungskosten
  • Bewegungskosten
  • Schutz- und Feuerlöschkosten
bis zur Versicherungssumme*
  • Dekontamination von Erdreich
bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen
bis zur Versicherungssumme*
  • Mehraufwendungen durch Technologiefortschritt
bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte
bis zur Versicherungssumme*
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
bis zur Versicherungssumme*
  • Überspannungsschäden durch Blitz
bis zur Versicherungssumme*
  • Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper
bis zur Versicherungssumme*
  • Verpuffungsschäden
bis zur Versicherungssumme*
  • Schäden durch Kriegsmunition
bis zur Versicherungssumme*
  • Grundstücksbestandteile und sonstiges Zubehör
bis zur Versicherungssumme*
  • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls
bis zur Versicherungssumme*
  • Rohbauversicherung
bis zur bezugsfertigen Herstellung ohne zeitliches Limit
  • Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Sachen
5.000 Euro
  • Wiederherstellung der Gartenbepflanzung
1.000 Euro
  • Hotelkosten
100 Euro/Tag, max. für 100 Tage
  • Reiserückholkosten
5.000 Euro
  • Beseitigung von Graffiti
1.000 Euro
  • Fahrzeuganprall
500 Euro
  • Freiwillige Zuwendungen des VN an Helfer der Brandbekämpfung
3.000 Euro

* Wir übernehmen die Folgekosten und Leistungs-Extras TopSchutz Gebäude bis zur Höhe der Gesamtversicherungssumme. Die Gesamtversicherungssumme ist die Summe aus den Versicherungssummen der versicherten Gebäude plus der mitversicherten Betriebseinrichtung.

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3. Welche Folgekosten übernimmt die Gebäudeversicherung nach einem Brandschaden?

Wir empfehlen Ihnen, die Deckungserweiterung TopSchutz Gebäude zu vereinbaren. Sie zahlen etwas mehr Beitrag – und wir übernehmen auch alle Folgekosten nach einem Brandschaden.

Wir übernehmen diese Folgekosten und Sie erhalten diese Leistungs-Extras:
  • Abbruchkosten
  • Aufräumungskosten
  • Bewegungskosten
  • Schutz- und Feuerlöschkosten

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Dekontamination von Erdreich

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Mehraufwendungen durch Technologiefortschritt

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Überspannungsschäden durch Blitz

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Verpuffungsschäden

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Schäden durch Kriegsmunition

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Grundstücksbestandteile und sonstiges Zubehör

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Rohbauversicherung

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur bezugsfertigen Herstellung ohne zeitliches Limit
  • Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Sachen

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 5.000 Euro
  • Wiederherstellung der Gartenbepflanzung

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 1.000 Euro
  • Hotelkosten

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 100 Euro/Tag, max. für 100 Tage
  • Reiserückholkosten

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 5.000 Euro
  • Beseitigung von Graffiti

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 1.000 Euro
  • Fahrzeuganprall

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 500 Euro
  • Freiwillige Zuwendungen des VN an Helfer der Brandbekämpfung

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 3.000 Euro

* Wir übernehmen die Folgekosten und Leistungs-Extras TopSchutz Gebäude bis zur Höhe der Gesamtversicherungssumme. Die Gesamtversicherungssumme ist die Summe aus den Versicherungssummen der versicherten Gebäude plus der mitversicherten Betriebseinrichtung.

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3. Welche Folgekosten übernimmt die Gebäudeversicherung nach einem Brandschaden?

Wir empfehlen Ihnen, die Deckungserweiterung TopSchutz Gebäude zu vereinbaren. Sie zahlen etwas mehr Beitrag – und wir übernehmen auch alle Folgekosten nach einem Brandschaden.

Wir übernehmen diese Folgekosten und Sie erhalten diese Leistungs-Extras:
  • Abbruchkosten
  • Aufräumungskosten
  • Bewegungskosten
  • Schutz- und Feuerlöschkosten

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Dekontamination von Erdreich

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Mehraufwendungen durch Technologiefortschritt

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Überspannungsschäden durch Blitz

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Verpuffungsschäden

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Schäden durch Kriegsmunition

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Grundstücksbestandteile und sonstiges Zubehör

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur Versicherungssumme*
  • Rohbauversicherung

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis zur bezugsfertigen Herstellung ohne zeitliches Limit
  • Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Sachen

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 5.000 Euro
  • Wiederherstellung der Gartenbepflanzung

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 1.000 Euro
  • Hotelkosten

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 100 Euro/Tag, max. für 100 Tage
  • Reiserückholkosten

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 5.000 Euro
  • Beseitigung von Graffiti

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 1.000 Euro
  • Fahrzeuganprall

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 500 Euro
  • Freiwillige Zuwendungen des VN an Helfer der Brandbekämpfung

  • im TopSchutz Gebäude zusätzlich versichert bis 3.000 Euro

* Wir übernehmen die Folgekosten und Leistungs-Extras TopSchutz Gebäude bis zur Höhe der Gesamtversicherungssumme. Die Gesamtversicherungssumme ist die Summe aus den Versicherungssummen der versicherten Gebäude plus der mitversicherten Betriebseinrichtung.

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5. Warum ist die Sturm- und Hagelversicherung besonders wichtig?

Der Wind peitscht über den Hof, der Sturm rüttelt an der Scheune, die Bäume biegen sich im orkanähnlichen Wind: Es hagelt taubeneigroße Körner vom Himmel. Unsere Sturm- und Hagelversicherung ergänzt optimal die landwirtschaftliche Gebäude-Brandversicherung. Und bringt weitere Vorteile:

  • Besonders günstig, wenn alle Ihre Gebäude versichert werden
  • Äußerst flexibel bei der Auswahl Ihrer Selbstbeteiligung


Bei einem Sturm- oder Hagelschaden übernehmen wir zusätzlich die:

  • Abbruch-, Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für beschädigte Grundstücksbestandteile und sonstiges Zubehör
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen
  • Dekontaminationskosten von verseuchtem Erdreich aufgrund von behördlichen Auflagen
  • Kosten für das Aufräumen von Bäumen bis 5.000 Euro
  • Kosten für das Aufforsten von Bäumen bis 500 Euro

 

Unser Tipp

Frühzeitig wissen, woher der Wind weht: Mehr zum Landwirtschaftswetter.

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5. Warum ist die Sturm- und Hagelversicherung besonders wichtig?

Der Wind peitscht über den Hof, der Sturm rüttelt an der Scheune, die Bäume biegen sich im orkanähnlichen Wind: Es hagelt taubeneigroße Körner vom Himmel. Unsere Sturm- und Hagelversicherung ergänzt optimal die landwirtschaftliche Gebäude-Brandversicherung. Und bringt weitere Vorteile:

  • Besonders günstig, wenn alle Ihre Gebäude versichert werden
  • Äußerst flexibel bei der Auswahl Ihrer Selbstbeteiligung


Bei einem Sturm- oder Hagelschaden übernehmen wir zusätzlich die:

  • Abbruch-, Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für beschädigte Grundstücksbestandteile und sonstiges Zubehör
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen
  • Dekontaminationskosten von verseuchtem Erdreich aufgrund von behördlichen Auflagen
  • Kosten für das Aufräumen von Bäumen bis 5.000 Euro
  • Kosten für das Aufforsten von Bäumen bis 500 Euro

 

Unser Tipp

Frühzeitig wissen, woher der Wind weht: Mehr zum Landwirtschaftswetter.

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6. Warum ist die Leitungswasser-Versicherung für Landwirte wichtig?

Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser entstehen, deckt die Leitungswasser-Versicherung ab. Ganz gleich, ob es sich hierbei um Frischwasser oder um Abwasser handelt. Eine Trockenlegung kostet immer viel Geld. Ergänzen Sie den Schutz Ihrer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung durch unsere Leitungswasser-Versicherung.

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6. Warum ist die Leitungswasser-Versicherung für Landwirte wichtig?

Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser entstehen, deckt die Leitungswasser-Versicherung ab. Ganz gleich, ob es sich hierbei um Frischwasser oder um Abwasser handelt. Eine Trockenlegung kostet immer viel Geld. Ergänzen Sie den Schutz Ihrer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung durch unsere Leitungswasser-Versicherung.

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7. Warum ist die Elementarschaden-Versicherung besonders wichtig?

Die Klimaerwärmung bringt es mit sich: Heftige Unwetter werden künftig noch häufiger auftreten. Leider auch in Regionen, die bisher nicht betroffen waren. Unsere Elementarschaden-Versicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Unwetterereignissen und Naturkatastrophen. Wir übernehmen die Kosten bei Schäden durch:

  • Überschwemmungen nach heftigen Regenfällen
  • Hochwasserschäden durch übergetretene Flüsse oder Seen
  • Weitere Naturgefahren wie Schnee- und Schlammlawinen, Erdrutsch und Erdsenkungen


Die Elementarschaden-Versicherung ergänzt optimal Ihre landwirtschaftliche Gebäude-Brandversicherung. Diese Vorsorge ist kein Luxus, sondern sinnvolle Notwendigkeit.

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7. Warum ist die Elementarschaden-Versicherung besonders wichtig?

Die Klimaerwärmung bringt es mit sich: Heftige Unwetter werden künftig noch häufiger auftreten. Leider auch in Regionen, die bisher nicht betroffen waren. Unsere Elementarschaden-Versicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Unwetterereignissen und Naturkatastrophen. Wir übernehmen die Kosten bei Schäden durch:

  • Überschwemmungen nach heftigen Regenfällen
  • Hochwasserschäden durch übergetretene Flüsse oder Seen
  • Weitere Naturgefahren wie Schnee- und Schlammlawinen, Erdrutsch und Erdsenkungen


Die Elementarschaden-Versicherung ergänzt optimal Ihre landwirtschaftliche Gebäude-Brandversicherung. Diese Vorsorge ist kein Luxus, sondern sinnvolle Notwendigkeit.

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8. Kann ich meine Gebäude über eine private Wohngebäudeversicherung absichern?

Nein. Landwirtschaftliche Gebäude sind Wirtschaftsgebäude und müssen über eine landwirtschaftliche Gebäudeversicherung abgesichert werden. Das gilt auch für Ihr Wohnhaus. Denn der betriebliche Gebäudebestand bildet zusammen mit dem Wohnhaus immer eine Einheit. Das gilt nicht für Wohngebäude, die sich nicht auf dem versicherten Grundstück befinden. 

Alle Infos zur privaten Wohngebäudeversicherung

Infos zur Hausratversicherung

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8. Kann ich meine Gebäude über eine private Wohngebäudeversicherung absichern?

Nein. Landwirtschaftliche Gebäude sind Wirtschaftsgebäude und müssen über eine landwirtschaftliche Gebäudeversicherung abgesichert werden. Das gilt auch für Ihr Wohnhaus. Denn der betriebliche Gebäudebestand bildet zusammen mit dem Wohnhaus immer eine Einheit. Das gilt nicht für Wohngebäude, die sich nicht auf dem versicherten Grundstück befinden. 

Alle Infos zur privaten Wohngebäudeversicherung

Infos zur Hausratversicherung

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