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Unser Schutzschirm für Ihre Reisen
Reiserücktrittsversicherung einmalig abschließen
- Erstattung von Storno- und Umbuchungskosten
- Übernahme von Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
- Weltweiter Versicherungsschutz
Für wen eignet sich eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?
Alleinreisende, Paare und Familien, die nur eine Reise im Jahr unternehmen.
Wenn Sie Ihre Reise wegen Krankheit, Kündigung oder Schwangerschaft nicht antreten können, müssen Sie Stornokosten zahlen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung bekommen Sie diese Kosten erstattet.
Versicherungsschutz weltweit
Individuelle Absicherung: Auswahl aus unterschiedlichen Tarifbausteinen
Einfach online berechnen & direkt abschließen
Notruf-Service: medizinischer Service und organisatorische Beistandsleistungen
Günstiger Familientarif: Kinder und in Partnerschaft lebende Personen sind mitversichert
Gemeinsam zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung: So schützen Sie Ihre Reise
Mit einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung sichern Sie eine einzige Reise ab. Wer mehrmals im Jahr verreist, setzt am besten auf eine Jahrespolice. Mit der Jahrespolice sind Sie für alle Reisen innerhalb eines Jahres abgesichert.
Wann greift die einmalige Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können. Doch in welchen Fällen greift Sie? Unsere Reiserücktrittsversicherung für einmalige Reisen greift in diesen Fällen:
- Eine schwere plötzliche Erkrankung (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise)
- Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei einer schon bestehenden Erkrankung
- Die versicherte Person muss sich um einen Angehörigen (oder eine Risikoperson) kümmern, nachdem eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde (wenn Sie z. B. Ihre an einer Lungenentzündung erkrankte Mutter betreuen müssen)
- Eine Schwangerschaft, die erst nach Beginn der Versicherung festgestellt wird.
- Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Ihr Eigentum wurde erheblich beschädigt (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand)
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung vor dem Urlaub
- Die versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
- Wechsel des Arbeitsplatzes
- Kurzarbeit (konjunkturbedingt)
Übrigens: Eine vollständige Liste mit Gründen für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Die Kosten für eine einmalige Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis und dem Alter der versicherten Person. Zusätzliche Leistungen, wie eine Reiseabbruchversicherung, können den Preis erhöhen. In der Regel beginnen die Beiträge bei ca. 3-5 % des Reisepreises. Bei einer teureren Reise oder umfangreicherem Schutz können die Kosten entsprechend höher ausfallen.
Was wird von der einmaligen Reiserücktrittsversicherung erstattet?
Ob Pauschal- oder Individualreise – können Sie Ihren Urlaub aus einem versicherten Grund nicht antreten, werden Ihnen die Kosten der Reise erstattet. Das gilt sowohl für Pauschalreisen als auch für einzeln gebuchte Leistungen. Dazu gehören etwa Flüge, Fähren, Hotels oder Ferienwohnungen.
Reiseabbruch-Schutz
Je nach Tarif deckt die einmalige Reiserücktrittsversicherung auch Kosten bei einem Reiseabbruch. Dazu gehören Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise und die Erstattung nicht genutzter Leistungen.
Wie funktioniert eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt?
Bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt die Selbstbeteiligung bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Den restlichen Betrag übernimmt die Versicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt mindestens 25 € je versicherter Person.
Bedenken Sie, dass der Selbstbehalt bei teuren Reisen sehr hoch sein kann. Am besten prüfen Sie, ob ein Tarif ohne Selbstbehalt für Sie nicht vorteilhafter ist.
Bis wann muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu sieben Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.
Welche Leistungen umfasst der Notruf-Service?
Erkranken Sie oder haben Sie während der Reise einen Unfall, können Sie unseren weltweiten, gebührenfreien, 24-Stunden-Notruf-Service rund um die Uhr in Anspruch nehmen:
Ermittlung deutsch- oder englischsprachiger Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe (ambulant und in Krankenhäusern)
Übersetzung und Erläuterung von Diagnosen
direkte Abrechnung, d. h. Sie müssen vor Ort nichts zahlen
Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt
Organisation und Kostenübernahme des Rücktransports
Detaillierte Informationen zu unseren Leistungen im Notfall finden Sie unter dem Stichwort Reiseservices.
Wann zahlt die einmalige Reiserücktrittsversicherung, wann nicht?
Schwere plötzliche Erkrankung (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise) | Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen |
Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Rahmen einer schon bestehenden Erkrankung | Kosten für entgangene Urlaubsfreuden |
Die versicherte Person muss sich um einen Angehörigen und Risikoperson kümmern, wenn eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde | Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen |
Schwangerschaft, die erst nach Beginn der Versicherung festgestellt wird, und Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft | Reiserücktritt, der durch Ereignisse im Zusammenhang mit Kernenergie verursacht wurde |
Impfunverträglichkeit | Beschlagnahme aufgrund von behördlichen Verfügungen und Maßnahmen staatlicher Gewalt |
Beschädigung des Eigentums (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand) | Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls |
Betriebsbedingte Kündigung, Verlust des Arbeitsplatzes | |
Versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, zählt auch bei Ein-Euro-Jobs | |
Jobwechsel oder konjunkturbedingte Kurzarbeit |
Häufig gestellte Fragen rund um die einmalige Reiserücktrittsversicherung
- Wer sind Risikopersonen?
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- Für welche Reisen besteht Versicherungsschutz?
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- Sind meine Kinder bei einem Familienurlaub mitversichert?
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- Erstattet die Reiserücktrittsversicherung auch Kosten bei einer Reiseabsage aufgrund einer Covid-19-Erkrankung?
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- Welche Nachweise muss ich vorlegen, wenn ich eine Reise stornieren muss?
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- Wie lange dauert es, bis die Reiserücktrittsversicherung zahlt?
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