• Reiserücktrittsversicherung

    Unser Schutzschirm für Ihre Reisen

    Reiserücktrittsversicherung einmalig abschließen

    • Erstattung von Storno- und Umbuchungskosten
    • Übernahme von Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
    • Weltweiter Versicherungsschutz

Für wen eignet sich eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?

Alleinreisende, Paare und Familien, die nur eine Reise im Jahr unternehmen.
Wenn Sie Ihre Reise wegen Krankheit, Kündigung oder Schwangerschaft nicht antreten können, müssen Sie Stornokosten zahlen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung bekommen Sie diese Kosten erstattet.

Einmalige Reiseversicherung: Ihre Vorteile auf einen Blick

Versicherungsschutz weltweit
Individuelle Absicherung: Auswahl aus unterschiedlichen Tarifbausteinen
Einfach online berechnen & direkt abschließen
Notruf-Service: medizinischer Service und organisatorische Beistandsleistungen
Günstiger Familientarif: Kinder und in Partnerschaft lebende Personen sind mitversichert

Reiserücktrittsversicherung einmalig abschließen: unsere Tarife

Mit einer Einmalpolice sichern Sie Ihre nächste Reise ab und genießen die Vorfreude auf Ihren Urlaub. Sie können sich für einen Tarif mit oder ohne Selbstbehalt entscheiden.

Reiserücktritt
für eine Reise

20 % Selbstbehalt

  • Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
  • Stornokosten
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

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Reiserücktritt
für eine Reise

kein Selbstbehalt

  • Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
  • Stornokosten
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

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Reiserücktritt
für eine Reise

kein Selbstbehalt, inklusive Reiseabbruch

  • Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
  • Stornokosten
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

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Gemeinsam zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung: So schützen Sie Ihre Reise

Infografik Reiserücktrittsversicherung im nächsten Schritt online abschließen

Was ist eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?

Mit einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung sichern Sie eine einzige Reise ab. Wer mehrmals im Jahr verreist, setzt am besten auf eine Jahrespolice. Mit der Jahrespolice sind Sie für alle Reisen innerhalb eines Jahres abgesichert.

Wann greift die einmalige Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können. Doch in welchen Fällen greift Sie? Unsere Reiserücktrittsversicherung für einmalige Reisen greift in diesen Fällen:
  • Eine schwere plötzliche Erkrankung (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise)
  • Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei einer schon bestehenden Erkrankung
  • Die versicherte Person muss sich um einen Angehörigen (oder eine Risikoperson) kümmern, nachdem eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde (wenn Sie z. B. Ihre an einer Lungenentzündung erkrankte Mutter betreuen müssen)
  • Eine Schwangerschaft, die erst nach Beginn der Versicherung festgestellt wird.
  • Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Ihr Eigentum wurde erheblich beschädigt (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand)
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung vor dem Urlaub
  • Die versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Kurzarbeit (konjunkturbedingt) 
Übrigens: Eine vollständige Liste mit Gründen für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Was kostet eine einmalige Reiseversicherung?

Die Kosten für eine einmalige Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis und dem Alter der versicherten Person. Zusätzliche Leistungen, wie eine Reiseabbruchversicherung, können den Preis erhöhen. In der Regel beginnen die Beiträge bei ca. 3-5 % des Reisepreises. Bei einer teureren Reise oder umfangreicherem Schutz können die Kosten entsprechend höher ausfallen.

Was wird von der einmaligen Reiserücktrittsversicherung erstattet?

Ob Pauschal- oder Individualreise – können Sie Ihren Urlaub aus einem versicherten Grund nicht antreten, werden Ihnen die Kosten der Reise erstattet. Das gilt sowohl für Pauschalreisen als auch für einzeln gebuchte Leistungen. Dazu gehören etwa Flüge, Fähren, Hotels oder Ferienwohnungen.

Reiseabbruch-Schutz

Je nach Tarif deckt die einmalige Reiserücktrittsversicherung auch Kosten bei einem Reiseabbruch. Dazu gehören Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise und die Erstattung nicht genutzter Leistungen.

Wie funktioniert eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt?

Bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt die Selbstbeteiligung bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Den restlichen Betrag übernimmt die Versicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt mindestens 25 € je versicherter Person.
Bedenken Sie, dass der Selbstbehalt bei teuren Reisen sehr hoch sein kann. Am besten prüfen Sie, ob ein Tarif ohne Selbstbehalt für Sie nicht vorteilhafter ist.

Bis wann muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu sieben Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

Welche Leistungen umfasst der Notruf-Service?

Erkranken Sie oder haben Sie während der Reise einen Unfall, können Sie unseren weltweiten, gebührenfreien, 24-Stunden-Notruf-Service rund um die Uhr in Anspruch nehmen:
Ermittlung deutsch- oder englischsprachiger Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe (ambulant und in Krankenhäusern)
Übersetzung und Erläuterung von Diagnosen
direkte Abrechnung, d. h. Sie müssen vor Ort nichts zahlen
Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt
Organisation und Kostenübernahme des Rücktransports
Detaillierte Informationen zu unseren Leistungen im Notfall finden Sie unter dem Stichwort Reiseservices.

Wann zahlt die einmalige Reiserücktrittsversicherung, wann nicht?

Häkchen | für Produkttabelle in BTT
Schwere plötzliche Erkrankung (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise) Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen
Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Rahmen einer schon bestehenden Erkrankung Kosten für entgangene Urlaubsfreuden
Die versicherte Person muss sich um einen Angehörigen und Risikoperson kümmern, wenn eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen
Schwangerschaft, die erst nach Beginn der Versicherung festgestellt wird, und Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft Reiserücktritt, der durch Ereignisse im Zusammenhang mit Kernenergie verursacht wurde
Impfunverträglichkeit Beschlagnahme aufgrund von behördlichen Verfügungen und Maßnahmen staatlicher Gewalt
Beschädigung des Eigentums (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
Betriebsbedingte Kündigung, Verlust des Arbeitsplatzes
Versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, zählt auch bei Ein-Euro-Jobs
Jobwechsel oder konjunkturbedingte Kurzarbeit

Häufig gestellte Fragen rund um die einmalige Reiserücktrittsversicherung

Wer sind Risikopersonen?
  • Als Risikopersonen werden Personen bezeichnet, die den Versicherungsfall auslösen können. Dazu zählen neben Ihnen auch Ihre Angehörigen. Ebenso sind Betreuungspersonen versichert, die zu Hause pflegebedürftige Angehörige oder minderjährige Kinder betreuen. Im Detail handelt es sich um diesen Personenkreis:

    • Ehe-/Lebenspartner, Ehe-/Lebenspartnerin
    • Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkelkinder
    • Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin
    • Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister
    • Onkel, Tanten, Neffen und Nichten

    Zu diesem Personenkreis zählt z. B. der Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin eines bzw. einer versicherten Mitreisenden.

    Als Risikopersonen werden Personen bezeichnet, die den Versicherungsfall auslösen können. Dazu zählen neben Ihnen auch Ihre Angehörigen. Ebenso sind Betreuungspersonen versichert, die zu Hause pflegebedürftige Angehörige oder minderjährige Kinder betreuen. Im Detail handelt es sich um diesen Personenkreis:

    • Ehe-/Lebenspartner, Ehe-/Lebenspartnerin
    • Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkelkinder
    • Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin
    • Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister
    • Onkel, Tanten, Neffen und Nichten

    Zu diesem Personenkreis zählt z. B. der Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin eines bzw. einer versicherten Mitreisenden.

Für welche Reisen besteht Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz umfasst alle privaten und beruflichen Reisen. Als Reise gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht, wenn zwischen Wohnort und Zielort weniger als 50 km liegen.

    Der Versicherungsschutz umfasst alle privaten und beruflichen Reisen. Als Reise gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht, wenn zwischen Wohnort und Zielort weniger als 50 km liegen.

Sind meine Kinder bei einem Familienurlaub mitversichert?
  • Die Union Reiseversicherung (URV), der Reiseversicherer der Versicherungskammer Bayern, bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an. Für Paare und Familien empfehlen wir z. B. einen speziellen Familientarif. In den Reise-Rücktritt-Einmaltarifen werden zwei gemeinsam reisende Personen einer Familie gleichgesetzt. Es gibt hierbei weder verwandtschaftliche noch geschlechtliche Voraussetzungen. Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind im Familientarif mitversichert.

    Die Union Reiseversicherung (URV), der Reiseversicherer der Versicherungskammer Bayern, bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an. Für Paare und Familien empfehlen wir z. B. einen speziellen Familientarif. In den Reise-Rücktritt-Einmaltarifen werden zwei gemeinsam reisende Personen einer Familie gleichgesetzt. Es gibt hierbei weder verwandtschaftliche noch geschlechtliche Voraussetzungen. Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind im Familientarif mitversichert.

Erstattet die Reiserücktrittsversicherung auch Kosten bei einer Reiseabsage aufgrund einer Covid-19-Erkrankung?
  • Ja, eine Erkrankung an Covid-19 wird behandelt wie jede andere Erkrankung.

    Ja, eine Erkrankung an Covid-19 wird behandelt wie jede andere Erkrankung.

Welche Nachweise muss ich vorlegen, wenn ich eine Reise stornieren muss?
  • Können Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten, stornieren Sie sie so schnell wie möglich. Informieren Sie danach Ihre Versicherung – telefonisch, online oder per Brief. Die Stornokosten tragen Sie zunächst selbst.

    Für eine Erstattung der entstandenen Storno- und Reisekosten benötigen Sie die folgenden Belege und Nachweise:

    • Buchungsunterlagen der Reise: Angaben zu den gebuchten Reiseleistungen, den Teilnehmenden der Reise sowie des Preises.
    • Versicherungsnachweis
    • Stornokostenrechnung: Wird eine Ferienwohnung oder ein anderes Objekt storniert, benötigt man einen Nachweis des Vermieters, wenn er die Wohnung weitervermietet.
    • Schadennachweis: Z. B. ein ärztliches Attest bei einer Krankheit, einer Verletzung infolge eines Unfalls, einer eventuellen Schwangerschaft oder bei Impfunverträglichkeit.

    Können Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten, stornieren Sie sie so schnell wie möglich. Informieren Sie danach Ihre Versicherung – telefonisch, online oder per Brief. Die Stornokosten tragen Sie zunächst selbst.

    Für eine Erstattung der entstandenen Storno- und Reisekosten benötigen Sie die folgenden Belege und Nachweise:

    • Buchungsunterlagen der Reise: Angaben zu den gebuchten Reiseleistungen, den Teilnehmenden der Reise sowie des Preises.
    • Versicherungsnachweis
    • Stornokostenrechnung: Wird eine Ferienwohnung oder ein anderes Objekt storniert, benötigt man einen Nachweis des Vermieters, wenn er die Wohnung weitervermietet.
    • Schadennachweis: Z. B. ein ärztliches Attest bei einer Krankheit, einer Verletzung infolge eines Unfalls, einer eventuellen Schwangerschaft oder bei Impfunverträglichkeit.
Wie lange dauert es, bis die Reiserücktrittsversicherung zahlt?
  • Nach Prüfung der Unterlagen und bei Bewilligung des Leistungsanspruchs ermitteln wir zunächst die Höhe der Erstattung. In der Regel zahlen wir Ihnen die Versicherungsleistung dann innerhalb von zwei Wochen aus.

    Nach Prüfung der Unterlagen und bei Bewilligung des Leistungsanspruchs ermitteln wir zunächst die Höhe der Erstattung. In der Regel zahlen wir Ihnen die Versicherungsleistung dann innerhalb von zwei Wochen aus.

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten