• Versicherungspflichtgrenze PKV

    Versicherungs­pflichtgrenze:
    Ab wann kann ich in die PKV wechseln?

Wer in Deutschland lebt, ist entweder gesetz­lich oder privat versichert. Die geltende Kranken­versicherungs­pflicht stellt genau das sicher. Möchte man von der gesetz­lichen in die private Kranken­versicherung wechseln, sind bestimmte Regeln zu beachten.

Grundsätzlich können sich sowohl Beamte als auch Selbstständige sowie Studenten privat versichern. Bei allen anderen Personen gestaltet sich die Situation etwas komplizierter. Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, sofern ihr Bruttogehalt unter einer bestimmten Versicherungspflichtgrenze liegt. Sobald das Einkommen die Grenze überschreitet, haben Arbeitnehmer die Wahl: Sie können eine private Krankenversicherung abschließen oder sich freiwillig gesetzlich versichern.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Was ist der Unterschied?

Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist in Deutschland auch als duales Gesundheitssystem bekannt. Die hierzulande Versicherten haben die Wahl zwischen diesen beiden Optionen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Versicherten profitieren dabei in gleichem Maße von den Versicherungsleistungen – völlig unabhängig von der Höhe des Beitrags. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt, nur einen kleinen Teil des Leistungsumfangs können die gesetzlichen Krankenkassen selbst bestimmen.
Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind dagegen privatwirtschaftlich organisiert. Das bedeutet für die Versicherten: Sie können Versicherungsleistungen individuell wählen und damit die Vertragssituation so gestalten, dass sie einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz genießen.
Zum Vergleich: Etwa 9 Millionen Menschen und damit knapp 10 Prozent der Versicherten in Deutschland sind in einer privaten Krankenversicherung. Demgegenüber stehen 90 Prozent an Versicherten, die den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung genießen.

Ab wann kann ich in die PKV wechseln?

Ob ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich ist, hängt vom individuellen Bruttolohn des Arbeitnehmers bzw. Versicherten ab. Wer als Angestellter einen Bruttoarbeitslohn von 69.300 Euro im Jahr bzw. 5.775 Euro pro Monat unterschreitet, muss sich gesetzlich versichern lassen. Hierbei handelt es sich um die Versicherungspflichtgrenze (Stand: 2024). Nur wer mehr verdient oder aus einem bestimmten Grund nicht pflichtversichert ist, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Gut zu wissen: Während Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt werden, zählen Sonderzahlungen wie Prämien oder Ausschüttungen aus Gewinnen nicht in die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro bei.
Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im darauffolgenden Jahr muss die Grenze erneut überschritten werden. Der Gesetzgeber hebt die Versicherungspflichtgrenze zum Jahreswechsel häufig an.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist mit Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten verbunden. Grundsätzlich erfolgt der Wechsel zum Ende eines Versicherungsjahres. Arbeitnehmer sind für die fristgerechte Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse selbst verantwortlich, indem sie die Mitgliedschaft schriftlich beenden. Wichtig: Wechselwillige sollten sich zunächst für eine private Krankenversicherung entscheiden und die Bedingungen für die Aufnahme klären, bevor sie ihr bestehendes Versicherungsverhältnis auflösen.

Wer kann sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

In manchen Fällen können auch Personen, die eigentlich gesetzlich versicherungspflichtig sind, in der privaten Krankenversicherung bleiben. Denn bestimmte Situationen erlauben die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Doch wer in einem solchen Fall mit einem Wechsel liebäugelt, sollte vorausschauend denken und sich die PKV langfristig leisten können. Beachten Sie: Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, kann den Schritt meist nicht mehr rückgängig machen.
Ob eine Befreiung in Ihrem Einzelfall sinnvoll ist, verraten Ihnen unsere Berater. Sie geben Ihnen gerne Auskunft und sind unter unserer Beratungshotline +49 89 2160-8888 oder an einem Beraterstandort in Ihrer Nähe  persönlich für Sie da.

Beitragsbemessung: Was kostet eine private Krankenversicherung?

Die monatlichen Kosten, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung anfallen, sind abhängig vom individuellen Einkommen der versicherten Person. Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Maximalhöhe fest: Sie liegt im Jahr 2024 bei 5.175 Euro pro Monat bzw. 62.100 Euro im Jahr. Die Kosten der privaten Krankenversicherung unterliegen individuellen Berechnungen. Maßgeblich sind dabei unterschiedliche Faktoren wie der gewünschte Tarif, der Gesundheitszustand sowie das Alter der jeweiligen Person.
Wer sich für den Abschluss einer PKV interessiert, muss also Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß beantworten. Denn Vorerkrankungen und das Alter können die Beiträge beeinflussen. Grundsätzlich gilt: Je jünger Sie sind, desto niedriger fällt der monatliche Beitrag aus. Das Einkommen spielt übrigens keine Rolle, wenn es um die Kosten der privaten Krankenversicherung geht. Je nach Tarifangebot ist auch die Auswahl einer Selbstbeteiligung möglich. Sie kann zu einem geringeren Monatsbeitrag führen.
Der Versicherungsschutz lässt sich an die persönliche Lebenssituation sowie den Gesundheitszustand anpassen. Die Leistungen sind also frei wählbar. Möglich sind unter anderem Tarife, die mit Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Auch Tarife mit einem umfangreicheren Schutz können abgeschlossen werden – beispielsweise ein Ergänzungsschutz für die Zähne oder erweiterte Krankenhausleistungen.
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