Consal VersicherungsDienste GmbH - Service Center

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  • Private Krankenversicherung für Beamte

    Private Krankenversicherung für Beamte

    Ihr Rundum-Schutz passgenau zu Ihrer Beihilfe

    • Günstige Tarife mit und ohne Selbstbehalt
    • Hohe Beitragsrückerstattung

Finanziell abgesichert im Krankheitsfall?

Werden Sie durch eine Krankheit oder die Folgen eines Unfalls beruflich ausgebremst, hat das nicht nur gesundheitliche Konsequenzen. Denn hohe Krankheits- bzw. Behandlungskosten können Sie zusätzlich auch finanziell belasten.

Gut zu wissen: Beamte sind nicht versicherungspflichtig. Sie können sich aber privat oder gesetzlich krankenversichern.
Außerdem sind Beamte beihilfeberechtigt: D.h. der Dienstherr unterstützt Sie im Falle einer Krankheit finanziell im Rahmen der Beihilfeleistung. Diese wird Ihre Krankheitskosten aber vermutlich nicht ganzheitlich decken. Private Krankenversicherungen bieten daher speziell abgestimmte Beihilfeergänzungstarife.
Der Tarif BeihilfeCOMFORT und seine individuell wählbaren Ergänzungsbausteine helfen Ihnen dabei Ihre Beihilfelücke zu schließen. Sichern Sie Ihre Krankheitskosten beihilfekonform ab – so sind Sie rundum sicher und können ganz unbesorgt durchstarten.

PKV für Beamte: Unser Leistungsumfang

Beihilfekonforme Produkte
Günstige Tarife mit und ohne Selbstbehalt
Hohe Beitragsrückerstattung (BRE)
Individuell wählbare Zusatzleistungen
Als Privatpatient von modernen Therapien und neuesten medizinischen Erkenntnissen profitieren
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Unsere Empfehlung
Kompakt
Optimal
Premium
Gesamtbeitrag pro Monat
Haupttarif
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
Ergänzungsbausteine
BeihilfeKlinikPlus
BeihilfeZahnPlus
BeihilfeKlinikPlus
BeihilfeErgänzungPlus
Krankenhaustagegeld
Pflegepflichtversicherung
Ambulante Absicherung
Ambulante ärztliche Leistungen, Medikamente und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel

+ Ausgleich Beihilfekürzungen
bei nicht verschreibungs­pflichtigen Medikamenten
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen von Hilfsmitteln
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 €
+ zusätzliche Bonusleistungen bis zu 100 € in jeweils zwei Kalenderjahren
Alternative Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte

+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen
Schutzimpfungen

+ zusätzliche Reiseschutz-Impfungen und Malaria-Prophylaxe
Psychotherapie
Kuren
Ambulant und stationär

+ 40 € Kur-Tagegeld
Stationäre Absicherung
Stationärer Krankenhausaufenthalt
Mehrbettzimmer
+ Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt
Zweibettzimmer
+ Chefarzt-Behandlung
+ gesonderte Zuschläge
Einzelzimmer
+ Chefarzt-Behandlung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus
+ gesonderte Zuschläge
Zahnärztliche Absicherung
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnvorsorge

+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten

+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten
Absicherung im Ausland
Versicherungsschutz im Ausland

+ Krankenrücktransport

+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)

+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE)
Beitragsrückerstattung
Tarifkombination
Kompakt
Optimal
Premium

Grundlage für den Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Tarifauszüge: Stand 04.2018)

Unser Service für Beamte

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FAQ – häufige Fragen zur PKV für Beamte

Wie können Beamte sich krankenversichern?
  • Grundsätzlich haben Beamte die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Außerdem haben Beamte Beihilfeanspruch. Die Beihilfe kann durch einen entsprechenden Tarif in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ergänzt werden.
    In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe (Zuschuss zur Gesetzlichen (GKV) oder Privaten (PKV) Krankenversicherung) zu wählen. Letzteres ähnelt dem Arbeitgeberzuschuss zur GKV oder PKV bei einem angestellten Arbeitnehmer. Der Dienstherr übernimmt hier jeweils die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Krankenvollversicherung. In Bundesländern ohne dieses Modell zahlen Beamte, wenn sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, den vollen Beitrag selbst.

    Grundsätzlich haben Beamte die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Außerdem haben Beamte Beihilfeanspruch. Die Beihilfe kann durch einen entsprechenden Tarif in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ergänzt werden.
    In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe (Zuschuss zur Gesetzlichen (GKV) oder Privaten (PKV) Krankenversicherung) zu wählen. Letzteres ähnelt dem Arbeitgeberzuschuss zur GKV oder PKV bei einem angestellten Arbeitnehmer. Der Dienstherr übernimmt hier jeweils die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Krankenvollversicherung. In Bundesländern ohne dieses Modell zahlen Beamte, wenn sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, den vollen Beitrag selbst.

Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
  • In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.
    Für Beamte gilt die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfeverordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.
    Das bedeutet, dass sich Beamte – anders als z. B. Arbeitnehmer oder Selbstständige – nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z. B. 50 Prozent Beihilfe muss sich der Beamte selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

    In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.
    Für Beamte gilt die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfeverordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.
    Das bedeutet, dass sich Beamte – anders als z. B. Arbeitnehmer oder Selbstständige – nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z. B. 50 Prozent Beihilfe muss sich der Beamte selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

Welcher Tarif passt zu mir?
  • Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt ganz davon ab, welche Risiken Sie absichern und inwieweit Sie Restkosten, die die Beihilfe nicht trägt, auffangen wollen.
    Hier stehen wir Ihnen gerne mit einer individuellen Beratung zu unseren Tarifen und den Leistungsinhalten zur Verfügung.

    Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt ganz davon ab, welche Risiken Sie absichern und inwieweit Sie Restkosten, die die Beihilfe nicht trägt, auffangen wollen.
    Hier stehen wir Ihnen gerne mit einer individuellen Beratung zu unseren Tarifen und den Leistungsinhalten zur Verfügung.

Eignet sich der Tarif BeihilfeCOMFORT auch als private Krankenversicherung für Lehrer?
  • Auf jeden Fall. Unsere Private Krankenversicherung für Beamte ergänzt optimal Ihre Beihilfe. Denn wir kennen die Anforderungen von Lehrern, wenn‘s ums Thema Absicherung geht.
    Übrigens: Bei unseren Tarifpaketen können Sie frei wählen, ob Sie Ihre Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen wollen. So wie es zu Ihrer Situation passt.

    Auf jeden Fall. Unsere Private Krankenversicherung für Beamte ergänzt optimal Ihre Beihilfe. Denn wir kennen die Anforderungen von Lehrern, wenn‘s ums Thema Absicherung geht.
    Übrigens: Bei unseren Tarifpaketen können Sie frei wählen, ob Sie Ihre Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen wollen. So wie es zu Ihrer Situation passt.

Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
  • Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.
    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.
    Alle Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE).

    Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.
    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.
    Alle Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE).

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
  • Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:
    ⦁    Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    ⦁    Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    ⦁    Beamte im Ruhestand
    ⦁    Soldaten im Ruhestand
    ⦁    Richter
    ⦁    Pastore
    ⦁    sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder)

    Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:
    ⦁    Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    ⦁    Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    ⦁    Beamte im Ruhestand
    ⦁    Soldaten im Ruhestand
    ⦁    Richter
    ⦁    Pastore
    ⦁    sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder)

Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?
  • Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Bundesbeamte und Beamte der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

    Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Bundesbeamte und Beamte der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

Versorgungslücken der Beihilfe und wie kann ich diese schließen?
  • Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Versorgungslücken in der Beihilfe gibt es z.B. bei Zahnersatz, bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen bekommen Sie eine hochwertige Absicherung und sind auf der sicheren Seite.

    Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Versorgungslücken in der Beihilfe gibt es z.B. bei Zahnersatz, bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen bekommen Sie eine hochwertige Absicherung und sind auf der sicheren Seite.

Wie erhalte ich meine Erstattung im Krankheitsfall?
  • Beim Arzt:

    Waren Sie z. B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von uns, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

     

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (siehe oben).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z. B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können nochmals mit Ihrem Zahnarzt Rücksprache halten.

     

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.

    Beim Arzt:

    Waren Sie z. B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von uns, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

     

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (siehe oben).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z. B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können nochmals mit Ihrem Zahnarzt Rücksprache halten.

     

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.

Das finden Sie in den Tarifdetails und Tarifbedingungen

Wenn Sie sich einen umfassenden Überblick über den Leistungsumfang unserer Beamtentarife verschaffen wollen, finden Sie hier alle wichtigen Tarifdetails, die Tarifbedingungen, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen als PDF-Dokumente. So können Sie sich zum Beispiel auf ein persönliches Beratungsgespräch vorbereiten.

Tarifdetails BeihilfeCOMFORT

Ergänzungsbausteine

Tarifbedingungen BeihilfeCOMFORT

BeihilfeKlinikPlus

BeihilfeZahnPlus

BeihilfeErgänzungPlus

Krankenhaustagegeld KHT/SKH

Pflegepflichtversicherung (PVB)

AVB Beihilfetarife

AVB Krankenhaustagegeld

Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

Zertifikat Beitrags- und Geldzurückgarantie

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten