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    Mehr Sicherheit mit Winterreifen bei Eis und Schnee

Reif für den Wechsel

Haben Sie immer noch Sommerreifen drauf? Eine Faustregel besagt: Fahren Sie am besten von Oktober bis Ostern mit Winterreifen (von O-bis-O-Regel). Das Gesetz zur Winterreifenpflicht schreibt vor, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden darf.

Wer ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die jeweiligen Winterreifenpflichten informieren. Auch europäische Länder haben oft eigene Vorschriften. Außerdem wird das M+S-Zeichen vom Alpinesymbol abgelöst. Wir erklären, was das für die alten Reifen bedeutet und wie Sie mit dem Auto sicher durch den Winter kommen.

Winterreifen empfehlen sich nicht nur bei Glatteis und Schnee. Schon bei niedrigen Plusgraden haften Sommerreifen nicht mehr so gut auf der Straße. In einigen europäischen Ländern sind Autofahrer sogar verpflichtet, im Winter entsprechende Reifen aufzuziehen. Wo das so ist und welche Regelungen in Deutschland gelten, erfahren Sie in unserem Überblick:

Wann brauche ich Winterreifen in Deutschland?

In Deutschland gibt es nur eine situative Winterreifenpflicht, keinen festgelegten Zeitraum. Das bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit Sommerreifen unterwegs sein dürfen. Das gilt zum Beispiel bei Glatteis, Schneeglätte und -matsch sowie bei Eis- oder Reifglätte. Grobe Faustregeln wie „Ostern bis Oktober“ können damit also auch mal danebenliegen. Wer mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Winterreifen: Welche Vorschriften gelten im Ausland?

In Österreich greift ebenfalls nur eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Dort ist sie allerdings zeitlich begrenzt und gilt vom 01. November bis zum 15. April des Folgejahres. Auch die Profiltiefe der Reifen ist vorgegeben, mindestens 4 mm müssen es sein. Wer mit Sommerreifen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Teuer wird es, wenn wegen falscher Bereifung der Verkehr behindert wird. Bei Unfällen mit Sommerreifen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
In Italien können auf bestimmten Strecken Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben sein. Im Aostatal – im Norden Italiens – gilt das beispielsweise für Autofahrer in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April.
In Frankreich weisen Schilder an Gebirgsstraßen darauf hin, ob bei Schnee oder Eis die Benutzung von Winterreifen kurzfristig Pflicht ist.
Wie in Deutschland besteht auch in Luxemburg nur eine situative Winterreifenpflicht. Diese gilt allerdings nicht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge.
In Tschechien müssen Autos vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe der Reifen liegt bei 4 mm.
Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t müssen in der Slowakei bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen ausgerüstet sein. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darüber, muss es zwischen dem 15. November und dem 31. März des Folgejahres unabhängig von der Witterung mit Winterreifen versehen werden.
Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten Kroatiens gilt witterungsabhängig eine Winterreifenpflicht. Diese ordnet das entsprechende Verkehrszeichen an. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.
In Slowenien müssen Fahrzeuge zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgestattet sein. Stattdessen können auch Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm verwendet werden.
In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Meist können auch Schneeketten benutzt werden. Voraussetzung: Die Straßen sind mit einer durchgängigen oder fast geschlossenen Schneeschicht bedeckt.

Profiltiefe, Reifendruck und Lagerung von Winterreifen

Unabhängig von diesen unterschiedlichen Regelungen im Ausland gilt natürlich überall: Winterreifen erhöhen in die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer. Damit die Winterreifen verlässlich greifen können, sollten Sie einige Dinge beachten:
1

Reicht die Profiltiefe noch aus?

Das lässt sich einfach überprüfen: Halten Sie eine 2-Euro-Münze senkrecht in eine Rille. Wenn Sie den silbernen Rand nicht mehr sehen, sind die Reifen noch in Ordnung.

2

Stimmt der Reifendruck?

In der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs oder auch in der Tankklappe können Sie nachlesen, wie hoch der Reifendruck sein sollte. Um kältere Außentemperaturen auszugleichen, wird empfohlen, im Winter 0,2 bar mehr einzufüllen.

3

Wie werden die Reifen bis zum nächsten Jahr gelagert?

Reifen ohne Felgen sollten stehend aufbewahrt und alle paar Monate gedreht werden. Kompletträder dagegen (Reifen auf Felgen) stapeln Sie am besten mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander. Lagern Sie Reifen immer in dunklen, kühlen Räumen.

Neues Alpinesymbol für Winterreifen

Nur das sogenannte Alpine-Symbol (Schneeflocke mit drei Bergspitzen) kennzeichnet echte Winterreifen. Diese Reifen wurden einem Test unterzogen und erfüllen den geforderten Qualitätsstandard.
Bisher konnte man Winterreifen an dem M+S-Zeichen für "Matsch und Schnee" erkennen. Diese wurden aber nicht einheitlich geprüft. Für das Alpinesymbol dagegen müssen Reifen ihre Bremsleistung auf Schnee vergleichbar unter Beweis stellen. Damit Autofahrer ihre aktuellen Reifen mit M+S -Zeichen nicht direkt entsorgen müssen, gilt für diese Modelle eine Übergangsfrist bis 2024.

Ich bin dann mal weg

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