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    Mehr Sicherheit mit Winterreifen bei Eis und Schnee

Reif für den Wechsel

Haben Sie immer noch Sommerreifen drauf? Eine Faustregel besagt: Fahren Sie am besten von Oktober bis Ostern mit Winterreifen (O-bis-O-Regel). In Deutschland gibt es kein Gesetz, das eine generelle Winterreifenpflicht vorschreibt. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie mit einem Kfz bei Glatteis, Schneematsch und Schneeglätte sowie Reif- oder Eisglätte ausschließlich mit Winterreifen fahren.

Wer ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die jeweiligen Winterreifenpflichten informieren. Auch europäische Länder haben oft eigene Vorschriften. Außerdem wird das M+S-Zeichen vom Alpine-Symbol abgelöst. Wir erklären, was das für die alten Reifen bedeutet und wie Sie mit Ihrem Auto auch im Winter sicher und unfallfrei fahren.

Winterreifen empfehlen sich nicht nur bei Glatteis und Schnee. Denn bereits bei Plusgraden in niedrigen Bereichen ist die Haftung von Sommerreifen auf der Straße eingeschränkt. In einigen europäischen Ländern sind Autofahrer sogar verpflichtet, im Winter entsprechende Reifen aufzuziehen. Wo das so ist und welche Regelungen in Deutschland gelten, erfahren Sie in unserem Überblick:

Ab wann brauche ich Winterreifen in Deutschland?

In Deutschland gibt es nur eine situative Winterreifenpflicht, keinen festgelegten Zeitraum. Das bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit Sommerreifen unterwegs sein dürfen. Das gilt zum Beispiel bei Glatteis, Schneeglätte und -matsch sowie bei Eis- oder Reifglätte. Grobe Faustregeln wie „Ostern bis Oktober“ können damit also auch mal danebenliegen. Wer mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister.
Übrigens: Motorradfahrer sind von der Regelung ausgenommen.

Was kann es kosten, wenn ich mit ungeeigneten Reifen unterwegs bin?

Wer mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer muss man mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.

Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht und für welche nicht?

Die Winterreifenpflicht gilt für:
  • PKW: Auf allen Radpositionen müssen Fahrzeughalter Winterreifen montieren.
  • LKW und Busse: Mindestens die Räder der permanenten Antriebsachsen sowie der vorderen Lenkachsen müssen mit Winterreifen bestückt sein.
Die Winterreifenpflicht gilt u. a. nicht für:
  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
  • Einspurige Krafträder wie Motorräder oder Mopeds
Allerdings sollte man bei ganzjähriger Nutzung von Sommerreifen gründlich abwägen, ob eine Fahrt bei winterlichen Straßenverhältnissen wirklich notwendig ist. Bevor man ein Risiko eingeht, ist es ratsam eventuell auf andere Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn auszuweichen.
Während der Fahrt muss man dann einen bestimmten Sicherheitsabstand einhalten und darf nur mit maximal 50 Km/h fahren.

Woran erkennt man Winterreifen?

Nur das sogenannte Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnet echte Winterreifen. Aber auch Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen mit diesem Symbol sind wintertauglich. Diese Reifen wurden getestet und erfüllen die Anforderungen vorgegebener Qualitätsrichtlinien.
Bisher konnte man Winterreifen an dem M+S-Zeichen für "Matsch und Schnee" erkennen. Diese wurden aber nicht einheitlich geprüft. Für das Alpinesymbol dagegen müssen Reifen ihre Bremsleistung auf Schnee vergleichbar unter Beweis stellen. Damit Autofahrer ihre aktuellen Reifen mit M+S -Zeichen (Herstellungsdatum bis zum 31. Dezember 2017) nicht direkt entsorgen müssen, gilt für diese Modelle eine Übergangsfrist bis 2024.
Gut zu wissen: Seit 2021 gibt es das EU-Reifenlabel. Neben der Kennzeichnung mit Alpine-Symbol kann zusätzlich ein Eis-Symbol (dreieckiger Berg mit Eisspitze) abgebildet sein. Dann erfüllt der Reifen eine ISO-Norm für Grip auf vereisten Fahrbahnen.

Geschwindigkeitsindex und Reifendimensionen

Der sogenannte Geschwindigkeitsindex gibt an, bis zu welchen Höchstgeschwindigkeiten ein Reifen zugelassen ist. Bis zu dieser Geschwindigkeit garantiert der Hersteller bei korrektem Reifendruck den einwandfreien Betrieb. Anhand des letzten Buchstabens der offiziellen Reifenbezeichnung können Sie mithilfe einer Tabelle das erlaubte Tempo bestimmen.
Achtung: Der Geschwindigkeitsindex von Winterreifen darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. Ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers informiert über die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die man selbstverständlich einhalten muss.
Der Grund ist, dass Winterreifen weicher sind als Sommerreifen. Fährt man schneller als angegeben, besteht die Gefahr, dass sich bei einem überhitzten Reifen die Lauffläche von der Karkasse löst und er platzt.
Fahren Sie nur mit konformen Reifendimensionen. Dimension für Winterreifen stehen in den Fahrzeugpapieren. Zusätzliche zulässige Reifengrößen stehen in der Konformitätsbescheinigung (CoC).

Profiltiefe, Reifendruck und Lagerung von Winterreifen

Winterreifen erhöhen in die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer. Damit die Winterreifen verlässlich greifen können, sollten Sie einige Dinge beachten:

Reicht die Profiltiefe der Winterreifen noch aus?

Sie wollen wissen, wann Ihre Winterreifen abgefahren sind? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Empfehlenswert ist allerdings ein Minimum von 4 Millimetern, da die Reifen ansonsten nicht genug Grip bieten.
Die Profiltiefe lässt sich einfach überprüfen: Halten Sie eine 2-Euro-Münze senkrecht in eine Rille. Wenn Sie den nicht mehr sehen, sind die Reifen noch in Ordnung.

Wie viele Jahre kann ich Winterreifen fahren?

Der ADAC empfiehlt einen Austausch der Winterreifen nach 6 Jahren. Denn nach diesem Zeitraum wird die spezielle Gummimischung zu hart.
Das Reifenalter steht übrigens auf der Reifenflanke: Die letzten 4 Ziffern der DOT-Nummer geben den Zeitpunkt der Produktion an. Die ersten beiden Ziffern informieren über die KW, die letzten beiden über das Jahr.

Stimmt der Reifendruck?

In der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs oder auch in der Tankklappe können Sie nachlesen, wie hoch der Reifendruck sein sollte. Um kältere Außentemperaturen auszugleichen, wird empfohlen, im Winter 0,2 bar mehr einzufüllen.

Wie werden die Reifen bis zum nächsten Jahr gelagert?

Reifen ohne Felgen sollten stehend aufbewahrt und alle paar Monate gedreht werden. Kompletträder dagegen (Reifen auf Felgen) stapeln Sie am besten mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander. Lagern Sie Reifen immer in dunklen, kühlen Räumen.

Versicherungsschutz bei Sommerreifen?

Ein Unfall mit Sommerreifen auf schneeglatten Straßen kann Konsequenzen haben.
Bei einem unverschuldeten Unfall kann es mit der Kfz-Haftpflicht der Gegenpartei zu Problemen führen, wenn Sie mit ungeeigneten Reifen bei winterlichen Verhältnissen unterwegs sind.
Wer einen Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, riskiert, dass die Kaskoversicherung nur einen Teil des Eigenschadens zahlt. Bei den meisten Versicherern ist grobe Fahrlässigkeit allerdings mitversichert.
Beachten Sie daher: Allwetterreifen und Ganzjahresreifen müssen Wintereigenschaften haben und entsprechend gekennzeichnet sein, damit der Versicherungsschutz gewahrt bleibt.

Winterreifen: Welche Vorschriften gelten im Ausland?

In Österreich greift ebenfalls nur eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Dort ist sie allerdings zeitlich begrenzt und gilt vom 01. November bis zum 15. April des Folgejahres. Auch die Profiltiefe der Reifen ist vorgegeben, mindestens 4 mm müssen es bei Radialreifen sein, 5 mm bei Diagonalreifen. Wer mit Sommerreifen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Eine generelle Verpflichtung, sein Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten, besteht in der Schweiz nicht. Teuer wird es, wenn wegen falscher Bereifung der Verkehr behindert wird. Außerdem haftet der Fahrer mit, wenn er mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt wird.
In Italien können auf bestimmten Strecken Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben sein. Im Aostatal – im Norden Italiens – gilt das beispielsweise für Autofahrer in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April.
In Frankreich gilt eine Winterreifenpflicht für Bergregionen, über die davon betroffenen Departments sollte man sich vor Antritt einer Frankreichfahrt informieren. Die Pflicht gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März im darauffolgenden Jahr.
Zudem weisen Schilder an Gebirgsstraßen in anderen Regionen darauf hin, ob bei Schnee oder Eis die Benutzung von Winterreifen kurzfristig Pflicht ist.
Wie in Deutschland besteht auch in Luxemburg nur eine situative Winterreifenpflicht. Diese gilt allerdings nicht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge.
In Tschechien müssen Autos vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe der Reifen liegt bei 4 mm.
Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t müssen in der Slowakei bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen ausgerüstet sein. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darüber, muss es zwischen dem 15. November und dem 31. März des Folgejahres unabhängig von der Witterung mit Winterreifen versehen werden.
In Kroatien ist – abhängig von der Witterung – auf einigen Streckenabschnitten und Straßen die Verwendung von Winterreifen verpflichtend. Diese ordnet das entsprechende Verkehrszeichen an. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.
In Slowenien müssen Halter Ihre Fahrzeuge zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres (sowie wenn die Straßenverhältnisse winterlich sind) mit Winterreifen ausgestattet sein. Stattdessen darf man auch Ganzjahresreifen nutzen, die eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.
In Belgien, Dänemark, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen und Polen gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Meist können auch Schneeketten benutzt werden. Voraussetzung: Die Straßen sind mit einer durchgängigen oder fast geschlossenen Schneeschicht bedeckt.

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