• KFZ-Steuer

    Ratgeber Kfz-Steuer

    Was Sie wissen müssen

Was ist die Kfz-Steuer?

Im Zuge der Zulassung eines Pkws kommt auch die Kfz-Steuer auf Sie zu. Das ist eine Steuer des Bundes, die alle Kraftfahrzeughalter jedes Jahr bezahlen müssen, und sie macht einen wichtigen Teil der Gesamtkosten für ein Fahrzeug aus.

Am 1. Januar 2021 hat sich das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert: Ab diesem Tag gelten neue Tarife für Neuzulassungen von Pkws. Bei der Berechnung der neuen Tarife fällt nun auch der CO₂-Ausstoß ins Gewicht. Auf diese Weise werden emissionsreduzierte Fahrzeuge entlastet und neue Anreize für eine klimaschonende Mobilität geschaffen. Die Kfz-Steuer für zuvor zugelassene Pkw ändert sich hingegen nicht. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles, was Sie über dieses Thema wissen müssen.

Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz

Wer mit einem emissionsintensiven Fahrzeug, wie z. B. einem Diesel oder Benziner, unterwegs ist, muss seit der Erneuerung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ab dem 1. Januar 2021 mehr zahlen. Denn für Neuzulassungen ab diesem Stichtag wird die Bemessung der Kfz-Steuer auf CO-Emissionen pro Kilometer bezogen.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer?

Verbraucht ein Fahrzeug über 95 Gramm CO₂ pro Kilometer, wird der Tarif in sechs Stufen angehoben. Die Steuersätze starten bei 2 Euro je Gramm CO₂ pro Kilometer in der ersten Stufe und belaufen sich auf bis zu 4 Euro je Gramm pro Kilometer in der sechsten Stufe. Somit sind die emissionsärmeren Fahrzeuge der ersten Stufe und die Fahrzeuge mit einem hohen CO₂-Ausstoß der sechsten Stufe zugeordnet.
Wer einen emissionsarmen Pkw mit einem CO₂-Wert von weniger als 95 Gramm pro Kilometer mit einer Erstzulassung vom Zeitraum zwischen dem 12. Juni 2021 bis 31. Dezember 2024 besitzt, erhält für maximal 5 Jahre eine jährliche Steuervergünstigung von 30 Euro. Diese wird bis zum 31. Dezember 2025 ausgezahlt.
Gut zu wissen: Schwerbehinderte Personen sind generell von der Kfz-Steuer befreit bzw. erhalten eine Steuerermäßigung von 50 %.

Kfz-Steuer berechnen: So geht’s

Die Berechnung der Kfz-Steuer richtet sich nach bestimmten Kriterien, die im Kraftfahrzeugsteuergesetz festgehalten sind. Generell soll erreicht werden, dass Fahrzeuge, die viele Schadstoffe und CO₂ ausstoßen, stärker besteuert werden als umweltfreundlichere Fahrzeuge, z. B. Elektroautos.
Neben dem Hubraum fließt nun also auch die jeweilige Einstufung in die verschiedenen Schadstoffklassen basierend auf dem CO₂-Ausstoß in die Berechnung ein. Die Schadstoffklassen zeigen an, wie viele Schadstoffe ein Auto ausstößt.
Aber wie wird die Kfz-Steuer berechnet? Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen steht Ihnen ein Kfz-Steuer-Rechner zur Verfügung. Hier können Sie ganz einfach berechnen, wie hoch die Kfz-Steuer für Ihren Pkw ausfällt. Sie müssen lediglich Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum und CO₂-Werte eintragen uns schon wird Ihnen der Betrag angezeigt. Die Informationen zu den Werten finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ihres Autos.

Kraftfahrzeugsteuer für spezielle Fahrzeuge

Für spezielle Fahrzeuge, wie z. B. E-Autos oder Oldtimer, gelten besondere Regelungen für die Kfz-Steuer:

Kfz-Steuer für E-Autos

Besitzer eines Elektroautos haben einen Vorteil: Bei der Erstzulassung eines E-Autos ist das Fahrzeug für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030. Je eher Sie ein Elektrofahrzeug kaufen, desto länger können Sie von der Steuerbefreiung profitieren. Ist der Zeitraum, in dem die Befreiung von der Steuer greift, abgelaufen, erhalten E-Auto-Fahrer weiterhin eine Ermäßigung von 50 % bei der Kraftfahrzeugsteuer.

Kfz-Steuer für Autogas-Fahrzeuge

Für Fahrzeuge, die mit Autogas (LPG) bzw. Erdgas angetrieben werden, gibt es keine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer. Allerdings profitieren die Besitzer noch bis Ende 2023 vom Rabatt auf die Energiesteuer. Es bleibt also immer noch günstiger, LPG zu tanken.

Kfz-Steuer für Wohnmobile

Auch für ein Wohnmobil müssen Sie eine Kfz-Steuer entrichten. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs sowie von der Schadstoffklasse ab. Man spricht dann von einem Wohnmobil, wenn folgende Ausstattung vorhanden ist: Fest integrierte Schlafplätze, Küche inklusive Kochstelle und Spüle, Sitzgelegenheiten mit Tisch und Stauraum.

Kfz-Steuer für Motorräder

Die Kfz-Steuer für Motorräder wird nach dem jeweiligen Hubraum bemessen. Steuerfrei sind Leichtkrafträder bis 11 Kilowatt sowie 125 Kubikzentimeter. Für größere Motorräder gilt folgende Regel: Je angefangene 25 Kubikzentimeter werden 1,84 Euro berechnet.

Kfz-Steuer für Oldtimer

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und sich auch weiterhin in einem sehr guten Erhaltungszustand befinden, erhalten in der Regel ein H-Kennzeichen. Für diese Oldtimer gilt eine pauschale Kfz-Steuer, die sich auf 191,73 Euro beläuft. Für Oldtimer-Motorräder wird eine Pauschale von 46,02 Euro fällig.

Wie kann ich Kfz-Steuern einsparen?

Möchte man Kfz-Steuern einsparen, sollte man schon vor dem Kauf darauf zu achten ein umweltschonendes Auto zu wählen. Der aktuelle Steuertarif begünstigt nämlich Fahrzeuge, die wenig CO₂ ausstoßen. Allerdings ist beispielsweise auch ein Hybridfahrzeug, das nachgerüstet wurde und jetzt ausschließlich mit einem elektrischen Antrieb funktioniert, von der Kfz-Steuer befreit.
Zudem sollten Sie als Fahrzeughalter die Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug als Jahressteuer bezahlen. Bei Ratenzahlungen berechnet die Behörde nämlich einen zusätzlichen Aufschlag von 3 bis 6 %.

Kann ich die Kfz-Steuer in der Steuererklärung absetzen?

Nur Selbstständige können die Kfz-Steuer in ihrer Steuererklärung absetzen. Nutzen Sie das Fahrzeug überwiegend (über 50 %) für berufliche Zwecke, fällt die Kfz-Steuer unter die Betriebsausgaben. Sind Sie Arbeitnehmer, können Sie allerdings den Weg zur Arbeit bei den Werbungskosten absetzen. Das ist pro Arbeitstag für eine Strecke möglich. Die Entfernungspauschale deckt auch Reparaturen, die Kfz-Versicherung und die Kraftfahrzeugsteuer ab. 
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