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Auto abmelden
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abmeldung Ihres Autos ist in jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich. Außerdem können Sie Ihren Pkw, wenn er ab Januar 2015 erstmals zugelassen wurde, auch online abmelden.
- Für die Abmeldung benötigen Sie verschiedene Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen.
- Die Zulassungsstelle informiert Versicherung und Zoll über die Abmeldung. Für Ihre Versicherung ist es jedoch gut, wenn Sie direkt nach der Abmeldung des Fahrzeugs Bescheid geben.
Im Gegensatz zur Pkw-Anmeldung kann die Abmeldung Ihres Autos deutschlandweit an jeder Zulassungsstelle erfolgen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug sowohl an Ihrem Hauptwohnsitz als auch in einer anderen Stadt abmelden können.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Abmeldung online durchzuführen, sofern Ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2014 angemeldet wurde. Sie müssen die Zulassungsbehörde dafür nicht mehr persönlich aufsuchen. Der Online-Service ist rund um die Uhr und völlig ortsunabhängig verfügbar.
Diese Unterlagen brauchen Sie zum Auto abmelden
Seit dem 01.01.2015 werden alle Kennzeichenschilder in Deutschland mit neuen Stempelplaketten ausgestattet, die einen verdeckten Strichcode enthalten. Damit können Sie die Plakette auch online entwerten. Dazu brauchen Sie:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bei der Online-Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
- Autokennzeichen mit Stempelplakette ab 01.01.2015
- Smartphone mit der AusweisApp2
- Möglichkeit zum E-Payment mit Kreditkarte oder Giropay
Auto abmelden – verschiedene Möglichkeiten
In Deutschland haben Sie die Wahl: Sie können Ihr Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsstelle Ihrer Heimatstadt oder in jeder anderen Zulassung abmelden oder online. Dabei gibt es verschiedene Dinge zu beachten.
So läuft das Auto Abmelden online ab
1. Registrierung
Gehen Sie auf das Onlineportal Ihrer Kfz-Zulassungsstelle und registrieren Sie sich für die Online-Abmeldung. Dazu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion.
2. Ausweis einlesen
Verifizieren Sie Ihre Identität mit einem Kartenlesegerät oder einem NFC-fähigen Smartphone und der AusweisApp2.0, um den Prozess der Abmeldung zu starten.
3. Kennzeichen eingeben
Nach erfolgreicher Anmeldung und Identitätsprüfung geben Sie die Kennzeichen Ihres Fahrzeugs, das abgemeldet werden soll, in das Portal ein.
4. Sicherheitscode der Kennzeichenplakette eingeben
Kratzen Sie das Siegelwappen auf der Kennzeichenplakette frei, um den Sicherheitscode sichtbar zu machen. Der nun freigelegte Code, bestehend aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination, muss in das Onlineformular eingegeben werden.
5. Sicherheitscode des Fahrzeugscheins eingeben
Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) finden Sie ein Feld mit der Aufschrift "Zur Außerbetriebsetzung entfernen". Rubbeln Sie dieses Feld frei, um den siebenstelligen Sicherheitscode zu sehen und geben Sie diesen Code in das Formular ein.
6. Gebühren bezahlen
Begleichen Sie die anfallenden Gebühren über das elektronische Bezahlsystem. Sie können dabei Mastercard, Visa oder Giropay verwenden. Die Gebühren für die Online-Abmeldung betragen in der Regel etwa 6 €. Nach der erfolgreichen Übertragung der Daten erhalten Sie den Abmeldebescheid per Post.
Persönliche Abmeldung des Kfz in der Zulassungsstelle
1. Vorlegen der erforderlichen Unterlagen
Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kennzeichen und gegebenenfalls den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit. Wird das Auto verschrottet, ist auch der Verwertungsnachweis erforderlich.
2. Bezahlen der Gebühren
Die Abmeldegebühren liegen in der Regel zwischen 5€ und 10€. Diese können vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden.
3. Abgabe der Kennzeichen
Geben Sie die Kennzeichen zur Entwertung ab. Diese werden vor Ort unbrauchbar gemacht.
4. Erhalt einer Abmeldebescheinigung
Nach der Abmeldung und Entwertung der Kennzeichen erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung als Nachweis für Ihre Kfz-Versicherung und das Finanzamt.
Auto abmelden ohne Fahrzeugschein – geht das?
Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, aber die Fahrzeugpapiere verloren haben, ist das kein unüberwindbares Hindernis. Zunächst müssen Sie den Verlust der Fahrzeugpapiere bei der Polizei melden. Dies ist notwendig, um den Verlust offiziell zu dokumentieren und möglichen Missbrauch zu verhindern.
Anschließend beantragen Sie Ersatzpapiere bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis, die Verlustanzeige der Polizei und eine eidesstattliche Versicherung. Diese eidesstattliche Versicherung bescheinigt, dass die Papiere tatsächlich verloren gegangen sind und nicht mehr auffindbar sind.
Sobald Sie die Ersatzpapiere erhalten haben, können Sie mit diesen die reguläre Abmeldung Ihres Fahrzeugs vornehmen. Bringen Sie die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (und Teil II, falls erforderlich) sowie die Kennzeichen zur Zulassungsstelle.
Auto abmelden ohne TÜV – geht das?
In Deutschland ist es nicht erlaubt, ein Auto ohne gültige TÜV-Plakette abzumelden. Die Hauptuntersuchung (HU) darf nicht länger als zwei Monate überzogen sein. Ist der TÜV länger abgelaufen, drohen Bußgelder und weitere Konsequenzen:
- Zwei bis vier Monate Überziehung: 15 Euro
- Vier bis acht Monate Überziehung: 25 Euro
- Mehr als acht Monate Überziehung: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Stilllegung des Fahrzeugs: Die Zulassungsbehörde kann das Fahrzeug stilllegen, wenn der TÜV länger als acht Monate abgelaufen ist. Das bedeutet, dass das Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf.
- Versicherungsverlust: Die Kfz-Versicherung kann ihren Versicherungsschutz bei einem abgelaufenen TÜV kündigen. Im Falle eines Unfalls kann dies zu erheblichen finanziellen Folgen für den Fahrzeughalter führen.
Ist Auto abmelden ohne Kennzeichen – geht das?
In Deutschland ist die Abmeldung eines Autos ohne Kennzeichen in der Regel nicht möglich. Die Zulassungsbehörde benötigt die Kennzeichen, um sie zu entwerten und die Stilllegung des Fahrzeugs im System zu erfassen. Es gibt aber einige Ausnahmen, in denen die Abmeldung eines Autos auch ohne Kennzeichen möglich sein kann:
- Die Kennzeichen wurden gestohlen oder sind verloren gegangen: In diesem Fall muss der Halter des Fahrzeugs bei der Polizei eine Anzeige erstatten und die Verlustmeldung der Zulassungsbehörde vorlegen.
- Das Auto ist beschädigt und nicht mehr fahrbereit: In diesem Fall muss die fahrzeughaltende Person einen Nachweis über die Beschädigung vorlegen, z. B. ein Gutachten von einem oder einer Sachverständigen oder eine Bescheinigung einer Werkstatt.
- Das Auto wird ins Ausland abgemeldet: In diesem Fall muss der Halter des Fahrzeugs die neuen Kennzeichen für das entsprechende Land vorlegen.
Bei der Abmeldung eines Autos ohne Kennzeichen ist es in jedem Fall ratsam, sich vorab bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu erkundigen, welche Unterlagen benötigt werden.
Wann ist es nötig, dass Sie Ihr Auto abmelden?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihr Auto abmelden sollten oder es sogar müssen:
- Stilllegung des Fahrzeugs: Wenn Sie Ihr Auto für längere Zeit nicht mehr nutzen möchten, können Sie es stilllegen. In diesem Fall müssen Sie die Kennzeichen abgeben und die Kfz-Steuer sowie die Versicherung beenden. Die Abmeldung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle, die Ihre Kennzeichen entwertet und Ihnen eine Abmeldebescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Stilllegung und ist für die Beendigung der Versicherung und der Steuerpflicht notwendig.
- Verschrottung des Fahrzeugs: Sollte Ihr Auto nicht mehr fahrbereit sein und verschrottet werden müssen, ist eine Abmeldung nach der Verschrottung ein Muss. Sie müssen das Fahrzeug auch hier bei der Zulassungsstelle abmelden und die Kennzeichen abgeben. Anschließend erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung. Der Schrottbetrieb stellt Ihnen einen Verwertungsnachweis aus. Dieser Nachweis bestätigt die ordnungsgemäße Entsorgung des Fahrzeugs und ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Auto fachgerecht und umweltfreundlich entsorgt wird.
- Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs: Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen oder Ihren Gebrauchten verkaufen, können Sie das Fahrzeug vor der Neuanmeldung abmelden – müssen Sie aber nicht. Hier kann auch eine Ummeldung erfolgen, bei der die Abmeldung des bzw. der vorherigen Fahrzeughaltenden in einem Vorgang mit der Anmeldung des bzw. der neuen Fahrzeugbesitzenden abgewickelt wird.
- Tod des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin: Wenn der oder die Fahrzeugbesitzende verstirbt, ist es wichtig, dass die Erbenden das Kfz innerhalb weniger Tage abmelden und auch die Versicherung informieren. Eine Sterbeurkunde muss bei der Abmeldung nicht vorgelegt werden.
- Diebstahl: Wurde Ihr Auto gestohlen, erfolgt die Abmeldung in der Regel gemeinsam mit der Diebstahlanzeige bei der Polizei. Anschließend muss der Diebstahl auch bei der Versicherung gemeldet werden. Ist das gestohlene Auto ein Leasingfahrzeug oder wird finanziert, müssen auch hier die zuständigen Stellen informiert werden.
Auto abmelden: Kosten
Die Kosten für die Abmeldung eines Fahrzeugs setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Zunächst fällt eine Grundgebühr an, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist und in der Regel zwischen 5 € und 10 € liegt. Bei einer Online-Abmeldung können zudem Versandkosten für die Zustellung der Abmeldebescheinigung per Post anfallen. Diese Kosten variieren ebenfalls je nach Zulassungsstelle.
Am günstigsten ist die Abmeldung Ihres Autos bei der Kfz-Behörde Ihres Hauptwohnsitzes. Bei jeder anderen Zulassungsstelle sind die Kosten für fürs Auto Abmelden etwas höher.
Tipp: Wenn Sie Ihre alten Kennzeichen für Ihren nächsten Wagen behalten möchten, können Sie diese für eine kleine Gebühr und für einen bestimmten Zeitraum in der Zulassungsbehörde reservieren lassen.
Auto abmelden: Was gilt es bei der Versicherung zu beachten?
Eine separate Abmeldung des Autos bei der Versicherung ist nicht erforderlich. Sobald das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet wird, erhält die Versicherung automatisch eine Benachrichtigung und beendet den Versicherungstarif. Ab dem Abmeldetag werden bereits im Voraus gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig zurückerstattet. Zusätzlich informiert die Kfz-Zulassungsstelle den Zoll über die Abmeldung. Das zuständige Zollamt (nicht das Finanzamt) erstattet Ihnen zu viel gezahlte Kfz-Steuern ebenfalls zurück.
Um sich bei der Versicherung abzusichern, sollten Sie den Verkauf des Fahrzeugs melden. Meldet der Käufer oder die Käuferin das Auto erst später ab oder um, ist es ratsam, die Kfz-Versicherung mit dem Kaufvertrag über den neuen Halter zu informieren.