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Finanzielle Nachteile durch Elternzeit vermeiden

25. Februar 2014: Versicherungskammer Bayern gibt Eltern Tipps für Zulagen und Vorsorge

Für Eltern gibt es kaum eine größere Freude als zu erleben, wie die eigenen Kinder in ihren ersten Lebensjahren aufwachsen. Rund 95% der Mütter und 28% der Väter gehen deshalb in Elternzeit. Bei allen Vorbereitungen denken jedoch die Wenigsten daran, dass die Elternzeit finanzielle Einbußen bei der Altersvorsorge bedeuten kann. Die Versicherungskammer Bayern weist darauf hin, dass Eltern Nachteile für die spätere Altersvorsorge vermeiden können, wenn sie einige notwendige Vorkehrungen treffen. Zur spezifischen Beratung von Familien rund um Versicherung und Vorsorge bietet die Versicherungskammer Bayern aktuell einen speziellen Familien-Check. 
„Die Elternzeit bringt kaum finanzielle Nachteile, solange sich die Eltern rechtzeitig auf die veränderte Lage einstellen“, sagt Barbara Schick, Vorstand Lebensversicherung. So wird die Auszeit vom Job in den meisten Fällen als „Kindererziehungszeit“ dem Rentenkonto gutgeschrieben. Dabei wird allerdings grundsätzlich zuerst die Mutter berücksichtigt. Sollte der Vater in Elternzeit gehen, muss er dies dem Versicherungsträger melden. 
Staatliche Kinderzulagen für die Riester-Rente sichern 
Bei der privaten Altersvorsorge winken jungen Familien staatliche Kinderzulagen für die Riester-Rente. Zusätzlich zur Grundzulage erhält der versicherte Elternteil 300 Euro für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind. „Dazu müssen die Eltern aber eine bestimmte Mindestsumme einzahlen“, sagt Schick. „Diese liegt im ersten Jahr der Elternzeit bei vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, mindestens aber bei 60 Euro. Soweit im ersten Jahr keine eigenen Einkünfte erzielt wurden, reicht im zweiten Jahr ein Mindestbeitrag von 60 Euro aus.“ 
Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung vermeiden 
Wer in Elternzeit geht, kann Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld erhalten. Auch wenn somit in dieser Zeit kein tatsächlicher Lohn durch den Arbeitgeber gezahlt wird, kann die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung fortgesetzt werden. „Beiträge des Arbeitgebers in die betriebliche Altersversorgung können natürlich auch während der Elternzeit eingezahlt werden. Bei einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer während der Elternzeit sogar einen Rechtsanspruch auf die Einzahlung von eigenen Beiträgen“, weiß Schick von der Versicherungskammer Bayern. Somit können Einbußen bei der Altersversorgung während der Elternzeit wirksam vermieden werden. 
Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder Beiträge reduzieren 
Auch eine Lebensversicherung eignet sich hervorragend zur Altersvorsorge. „Für junge Familien ist es besonders wichtig, frühzeitig für das Alter vorzusorgen und vor den finanziellen Risiken eines Todesfalls geschützt zu sein“, sagt Barbara Schick. „Fallen die Einkünfte während der Elternzeit geringer aus, kann man die Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder den Beitrag reduzieren.“ Zum Ende der Elternzeit, spätestens nach drei Jahren, kann der Versicherte wieder zu den vorher gezahlten Beiträgen zurückkehren. 
Jetzt Familien-Check machen und Zoobesuch sichern 
Die Versicherungskammer Bayern fokussieren sich derzeit besonders auf die zielgerichtete Beratung von Familien in Sachen Versicherung und Vorsorge. Ab sofort können Familien einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Familien-Check rund um Versicherung und Vorsorge in Anspruch nehmen. „Bei Familien verändern sich die Lebensumstände stärker als bei Singles oder Senioren; insofern sehen wir hier auch besonderen Bedarf an spezifischen Absicherungslösungen sowie eine auf Familien zugeschnittene Beratung“, so Barbara Schick.
Als besonderes Highlight für die Familien gibt es nach dem Check eine Eintrittskarte für einen Tierpark nach Wahl für einen Erwachsenen und zwei Kinder. Die Aktion gilt für folgende Zoo’s: Augsburg, Bad Mergentheim, Hof, Nürnberg, München, Landau (Pfalz) und Straubing. Die Aktion läuft bis Ende April 2014. 
Weitere Informationen zum Familien-Check www.vkb.de/familie
Konzern Versicherungskammer
Der Versicherungskammer-Konzern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte er Beitragseinnahmen von 7,14 Mrd. Euro (vorläufig). Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Versicherungskammer-Konzern ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und beschäftigt rund 6.800 Mitarbeiter.
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