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Vorsicht Wildwechsel!

24. Oktober 2013: Was Autofahrer beachten müssen – auch bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes

In den dunklen Herbstmonaten sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein: Wegen Revierkämpfen und der Brunft kommt es verstärkt zu Wildwechsel. Durch umsichtiges Verhalten am Steuer können folgenreiche Zusammenstöße von Mensch und Tier vermieden werden. Falls doch etwas passiert, ist der richtige Versicherungsschutz wichtig.

München. Wie gefährlich Wildwechsel für Mensch und Tier sind, zeigt eine aktuelle Studie der Deutschen Wildtier Stiftung: Im vergangenen Jahr starben 27 Menschen an den Folgen eines Wildunfalls, 3.000 Menschen wurden verletzt und 230.000 Wildtiere getötet. Um Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die Versicherungskammer Bayern besonders in den frühen Morgen- und späten Abendstunden den Fuß vom Gas zu nehmen. Zu diesen Zeiten sind Wildtiere am häufigsten unterwegs – leider auch auf den Straßen. Wem ein Tier direkt vor das Fahrzeug läuft, der muss schnell reagieren und sofort bremsen. „Auch wenn der Schutz der Tiere wichtig ist, sollte man niemals ausweichen“, empfiehlt Christian Kaffenberger, Leiter der Kraftfahrt- und Unfallversicherung der Versicherungskammer Bayern. „Schließlich bringt man damit nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr.“
Zudem sind Schäden durch Ausweichmanöver in der Teilkaskoversicherung – anders als bei einer Vollkaskoversicherung – nur in sehr seltenen Fällen abgesichert. Sie leistet nur, wenn das Ausweichmanöver notwendig ist, um höhere Schäden zu vermeiden und wenn Zeugen glaubhaft beweisen können, dass tatsächlich ein unmittelbarer Zusammenstoß bevorstand. Bei einem Wildunfall kann es zudem in der Teilkaskoversicherung Einschränkungen geben, je nachdem, mit welchem Tier der Fahrer zusammenstößt. Grundsätzlich übernommen werden die Kosten für Zusammenstöße mit Haarwild, z.B. Wildschweinen und Rehen, aber auch Fischottern und Dachsen. Schäden durch Haus- und Nutztiere wie Hunde, Katzen oder Kühe werden häufig nicht abgedeckt.
Diese Lücke schließt die Versicherungskammer Bayern mit dem Tarif Optimal, der gegen Zusammenstöße mit Tieren aller Art absichert. „Gerade angesichts der anstehenden Wechselzeit für Kfz-Versicherungen sollten Autofahrer darauf achten, was in einer angebotenen Teilkaskoversicherung enthalten ist und sich nicht allein am Preis orientieren“, so Kaffenberger weiter. Was tun, wenn’s dennoch kracht?
Falls es doch zu einem Unfall kommt, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Kraftfahrtexperte Christian Kaffenberger: „Nach einem Wildunfall muss die Warnweste angezogen und die Unfallstelle gesichert werden. Erst dann soll das Tier von der Fahrbahn entfernt werden.“ Außerdem ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Polizei und den Förster zu verständigen. „Als Fachmann stellt der Förster eine Wildschadenbeschei-nigung aus. Diese muss bei der anschließende Schadensmeldung unbedingt beim zuständigen Versicherer eingereicht werden“, so Kaffenberger.
Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2012 erzielte er Beitragseinnahmen von 6,85 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Konzern Versicherungskammer ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und beschäftigt rund 6.800 Mitarbeiter.
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