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Gute Nachbarschaft - auch nach dem Urlaub

29. Juli 2013: Wie Nachbarschaftshilfe nicht in einem Rechtsstreit endet

Ist es nicht beruhigend, wenn man in den Urlaub fährt und die Nachbarn zu Hause nach dem Rechten sehen? Leider können Gefälligkeiten unter Nachbarn oder Freunden das Verhältnis stark belasten. Etwa, wenn der Nachbar statt der Zimmerpflanzen das Notebook gießt oder es mit den Blumen zu gut meint und das Parkett aufquillt. Für den Urlauber ist die Situation ärgerlich, für den Nachbarn mehr als unangenehm. Häufig kommt es zum Streit um den Schadenersatz.

Wer haftet für den Schaden? 
Bernd Böhm, Leiter des Schadenzentrums der Versicherungskammer Bayern erklärt: „Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Dritte schädigt, für den Schaden und die Folgekosten aufkommen muss, beispielsweise wenn er bei seinen Nachbarn zu Besuch ist und Rotwein auf das weiße Sofa kippt.“ Bei Freundschaftsdiensten machen die Gerichte allerdings eine Ausnahme. Sie gehen davon aus, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss vereinbart wurde. Böhm erklärt: „Wer seinen Nachbarn um Hilfe bittet, bekommt den Schaden nicht ersetzt, wenn es sich um eine uneigennützige Gefälligkeit handelt. Denn der Nachbar übernimmt nur eine Aufgabe, die man auch selbst erledigen könnte. Einem selbst hätte das Malheur ebenfalls passieren können.“ Anders verhält es sich, wenn der Nachbar grob fahrlässig handelt, also beispielsweise den Blumentopf unter fließendes Wasser stellt und dann für eine Stunde raus geht.
Wann die Versicherung bei Gefälligkeitsschäden zahlt
„Nicht selten landen Nachbarn oder Freunde wegen Gefälligkeitsschäden vor Gericht“, erläutert Böhm. „Um das von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Privat-Haftpflichtversicherung zusätzlich den erweiterten Schutz für Gefälligkeitshandlungen einzuschließen. Bei der Versicherungskammer Bayern gehört dies zum Standardumfang jeder neuen privaten Haftpflichtversicherung. Das sichert den Versicherungsnehmer bei Schadenersatzansprüchen aufgrund von Gefälligkeitshandlungen im Rahmen einer vereinbarten Versicherungssumme ab und kostet nur wenige Euro mehr im Jahr.“ Beschädigt man dann beim Blumengießen Nachbars Perserteppich, kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Böhm empfiehlt außerdem, vor der kostenlosen Hilfe – sei es das House-Sitting im Urlaub, die Hilfe beim Umzug oder beim Renovieren – mit den Freunden oder Nachbarn über mögliche Schadensfragen zu reden und die Haftung zu klären.
Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2012 erzielte er Beitragseinnahmen von 6,85 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Konzern Versicherungskammer ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und beschäftigt rund 6.800 Mitarbeiter.
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