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Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven

18. Februar 2013: Interview mit Barbara Schick, Vorstandsmitglied der Versicherungskammer Bayern

„Wir wollen für unsere Kunden eine langfristige, sichere und gerechte Lösung“

Der Bundestag hatte das neue Gesetz zur Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven bereits im November 2012 beschlossen, doch der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an. Nachdem auch hier kein Kompromiss erreicht wurde, erhielt eine Arbeitsgruppe den Auftrag eine Lösung zu finden; erstmals trifft sie sich in wenigen Tagen, am 19. Februar. Gegner und Befürworter bringen sich derzeit öffentlich in Stellung. Barbara Schick, Vorstandsmitglied der Versicherungskammer Bayern, erläutert im Interview die Hintergründe der aktuellen Debatte und nennt die Gründe, warum die Neuregelung eine für alle Kunden gerechte Lösung ist.

Frau Schick, die Medien berichten aktuell fast täglich über die so genannte Neuregelung zur Beteiligung an Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere. Worum geht es dabei?
Die aktuelle Diskussion geht auf das Jahr 2008 zurück. Damals wurde im Rahmen der Überarbeitung des Versicherungsvertragsgesetzes und auf Druck der Ver-braucherschützer geregelt, dass Lebensversicherungskunden an den stillen Reserven zu beteiligen sind. Dabei kam es allerdings zu einem gravierenden Fehler. Die Beteiligung gilt auch für die Reserven auf festverzinsliche Anlagen. Das sind aber genau die finanziellen Mittel, die der langfristigen Sicherung der Kundengelder und deren versprochener Verzinsung dienen.
Heißt das im Klartext, dass die von der Versicherungsbranche geforderte Neuregelung eine längst fällige Korrektur des Gesetzes von 2008 darstellt?
Genau so ist es. Tatsache ist, dass mit der expansiven Geldpolitik und den künstlich niedrig gehaltenen Zinsen versucht wird, die enorme Schuldenlast diverser europäischer Staaten zu finanzieren. Es ist daher nicht vorausschauend, wenn die Versicherer in einer solchen Phase nun ihre hochverzinsten Papiere aufgrund der vorzunehmenden Ausschüttungen von Bewertungsreserven vorzeitig verkaufen müssen, da Neuanlagen nur zur geringeren Zinssätzen möglich sind. Genau aus diesem Grund muss das Gesetz korrigiert werden.

Trotzdem vermitteln die Medien den Eindruck, dass der Mehrzahl der Versicherten mit der Neuregelung finanzielle Einbußen drohen.
Es ist doch genau anders herum. Die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt in der derzeitigen Niedrigzinsphase nicht die Interessen der Mehrheit unserer Kunden. Die Regelung bevorteilt die Kunden, deren Verträge auslaufen oder vorzeitig beendet werden und benachteiligt die große Mehrheit der Versicherungsnehmer, deren Verträge zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Die Logik ist einfach: Reserven auf Zinspapiere entstehen nur temporär durch Bewegungen an den Kapitalmärkten und sind reine Buchgewinne, das heißt nur fiktive und keine realen Gewinne. Die Bewertungsreserven befinden sich wegen der extremen Niedrigzinsen auf einem Höchststand. Dementsprechend hoch sind auch die gegenwärtigen Ausschüttungen.
Gegner der Neuregelung berichten von Bewertungsreserven in Höhe von rund 40 Milliarden Euro und davon, dass dieses Reservepolster mit der Neuregelung den Kunden vorenthalten werden soll. Ist das richtig?
Dieses Argument hört man oft – es ist schlichtweg falsch. Richtig ist, dass die Bewertungsreserven unverändert der Versichertengemeinschaft zur Verfügung stehen. Für sie geht durch die geplante Neuregelung kein Euro verloren.

Was macht eine sinnvolle Neuregelung aus?
Eine sinnvolle Lösung muss einen fairen Ausgleich herstellen zwischen den Interessen des einzelnen Versicherungsnehmers, für den der Leistungszeitpunkt seines Vertrags in eine Phase zufällig hoher Bewertungsreserven fällt und dem Versichertenkollektiv, welches einen Anspruch auf langfristige Leistungsstabilität hat. Es geht also um die Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der Versichertengemeinschaft und um die Wahrung des in der Lebensversicherung geltenden Gleichbehandlungsgebotes. Nur das ist eine langfristige, sichere und gerechte Lösung.

Was fordert die Versicherungsbranche konkret?
Die aktuell diskutierte Gesetzesänderung sieht vor, dass Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere nur dann nicht ausgeschüttet werden müssen, wenn sie zur Erfüllung der langfristigen Garantieversprechen benötigt werden. Bewertungsreserven auf Aktien, Immobilien und sonstige Anlagen werden weiterhin zur Hälfte an endende Verträge ausgezahlt. Die gesetzliche Neuregelung wirkt sich primär in einem Niedrigzinsumfeld aus. Um einzelne Härtefälle zu vermeiden, wird derzeit eine Regelung diskutiert, wonach die den Kunden unmittelbar zuzuordnende Hälfte der Bewertungsreserven um maximal 5 Prozent der Vertragsguthaben reduziert wird.

Inwieweit sichert die geplante Neuregelung die langfristige Altersvorsorge der Bürger?
Wir fordern die Neuregelung, weil sie gerade in den aktuell schwierigen Kapitalmarktzeiten die Sicherheit der langfristigen Altersvorsorge stärkt. Unsere umsichtige und bonitätsstarke Kapitalanlage sorgt für diese Sicherheit und zeigt sich derzeit in hohen Bewertungsreserven. Ich betone noch einmal: Von den angesparten Leistungen einschließlich der bereits erwirtschafteten Überschussbeteiligung der Kunden wird mit der Neuregelung nichts weggenommen.
Konzern Versicherungskammer
Der Versicherungskammer-Konzern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2012 erzielte er Beitragseinnahmen von 6,80 Mrd. Euro (vorläufig). Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Versicherungskammer-Konzern ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und beschäftigt rund 6.800 Mitarbeiter.
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